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Grüne Versicherungskarte

 

Viele Mythen und Unsicherheiten gibt es rund um die grüne Versicherungskarte.

Die Urlaubszeit ist bereits mitten im Gange und wir bekommen immer wieder von unseren Kunden viele Fragen rund um die Grüne Versicherungskarte gestellt. Da wir mit vielen Mythen aufräumen möchten haben wir uns entschlossen diesen Blogbeitrag für Euch zu verfassen.

 

Was ist überhaupt die Grüne Karte oder auch offiziell Internationale Versicherungsbestätigung?

Es handelt sich um ein grünes Dokument und daher besitzt die internationale Versicherungskarte (IVK) im Volksmund den Namen grüne Karte. Seit dem Jahr 1965 gilt diese als Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung im europäischen Ausland sowie den Ländern, welche an das Mittelmeer angrenzen. Mittlerweile wird dieser Nachweis nur noch in wenigen Ländern benötigt, aber dazu kommen wir noch.

Warum benötige ich überhaupt die Grüne Karte?

Dazu muss man ein wenig in die Vergangenheit gehen. Vor dem Jahr 1965 benötigte ein Reisender mit dem Auto für jedes Land einen eigenen Versicherungsnachweis. Es gab keine einheitlichen Regelungen und die gesetzlichen Regelungen für Mindestdeckungssummen bei Unfällen haben sich stark voneinander unterschieden.

Die Grüne Versicherungskarte hat die Haftungs- und Versicherungsregelungen im Ausland vereinheitlich und dadurch deutlich erleichtert.

Gut zu wissen…

Das System der Grünen Karte ist ein Europa und einigen anderen Ländern durch das Kennzeichenabkommen ersetzt worden. Dies bedeutet, dass das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht.

Wofür ist die Grüne Versicherungskarte überhaupt?

Die Internationale Versicherungskarte ist ein Nachweis dafür, dass eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name bereits aussagt, eine Pflichtversicherung. Diese deckt Schäden (z.B. durch Unfälle) welche der Versicherte Dritten zufügt und zahlt unter anderem die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges oder auch Personenschäden wie Kosten der Heilbehandlung.

Da die Grüne Karte der Nachweis für die Haftpflichtversicherung ist, hat diese nichts mit der Kaskoversicherung zu tun. Wie bereits oben erwähnt ist diese nur der Nachweis der Pflichtversicherung.

Aber in welchen Ländern brauche ich die Grüne Karte denn noch?

In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen nicht und somit ist die Grüne Karte Pflicht:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Sie benötigen eine grüne Karte? Hier können Sie diese direkt bei uns auf der Homepage bestellen!

Was passiert denn, wenn ich keine Grüne Karte dabeihabe? Zahlt die Versicherung?

Wenn Sie in ein Land reisen, in welchem die Internationale Versicherungsbestätigung Pflicht ist, müssen Sie diese an der Grenze beim Zollamt vorzeigen.

Falls Sie diesen Nachweis nicht durchführen können müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen. Eine Grenzversicherung müssen Sie auch dann abschließen, wenn Sie in ein Land einreisen, welches die Grüne Karte nicht akzeptiert.

Wo brauche ich denn keine Grüne Karte?

In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen und somit brauchen Sie hier keine Grüne Karte als Nachweis der Haftpflichtversicherung:

  • Länder innerhalb der EU:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Republik Zypern
  • Länder der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA:Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz (alle)
  • Sonstige Länder:Andorra und Serbien

Vorsicht bei Italienreisen!

Wenn Sie Ihren Urlaub in Italien planen sollten Sie trotzdem eine Grüne Karte mitführen. Zwar ist Italien im Kennzeichenabkommen, aber entgegen der offiziellen Regelung werden in Einzelfällen von der Gendarmerie diese Dokumente als Nachweis verlangt.

Empfehlung…

Nehmen Sie immer die Grüne Karte mit! Egal ob Sie in ein Land einreisen mit einem Kennzeichenabkommen oder nicht. Falls Sie einen Unfall im Ausland haben Sie auf der Grünen Karte auch nützliche Informationen, wie z. B. die Kontaktdaten Ihres Versicherers im Reiseland.   

Bei einem Unfall empfehlen wir Ihnen einen europäischen Unfallbericht im Auto mitzuführen. Dieser Unfallbericht hilft Ihnen den Unfallhergang schriftlich festzuhalten und beschleunigt dabei auch die Schadenregulierung.

 

Ein Tipp noch von uns…

Kopieren Sie sich die grüne Versicherungskarte und geben diese Kopie bei einem Unfall Ihrem Unfallgegner mit.

Welche Angaben befinden sich auf der Grünen Karte?

  • Das Fahrzeug, für das Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben
  • Den Fahrzeughalter, also Ihren Namen
  • Ihre Versicherungsgesellschaft – zum Beispiel die AXA easy Versicherung
  • Die Staaten, für die kein Versicherungsschutz besteht
  • Gültigkeitsdauer, die in der Regel mit der Dauer Ihrer Police übereinstimmt
  • Adressen der Regulierungsbüros, also die Büros der Grünen Karte im jeweiligen Staat

Wenn Sie noch weitere Fragen rund um die Grüne Karte oder auch internationale Versicherungsbestätigung haben zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung. Sie benötigen eine Grüne Karte? Auch dies ist kein Problem! Klicken Sie auf folgenden Link und dort können Sie direkt kostenfrei Ihre Bestätigung anfordern. Diese wird Ihnen dann in den nächsten Tagen per Post zugesendet.

Wir hoffen Ihnen mit unserem Beitrag weitergeholfen zu haben!

 

Ihre AXA Versicherung Limburg

Robert Kosik