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AXA Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung

Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung

Schützen Sie Ihre Waren, Maschinen und Inventar sowie Ihre laufenden Kosten und Entnahmen!

 

Damit ihr Betrieb jederzeit reibungslos funktioniert ist es wichtig Ihre Betriebsausstattung vor unvorhergesehenen Beeinträchtigungen zu schützen. Die  Inhaltsversicherung von AXA gewährleistet Ihnen Schutz der technischen und kaufmännischen Betriebsausstattung sowie Ihrer Waren und Vorräte gegen diverse Schäden.

Eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung ist hier einer der wichtigsten Ergänzungen. Wenn Sie einen Schaden am Inhalt zu verzeichnen haben und den Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten können laufen Ihre Kosten weiter. Hiervon sind vor allem Ihre Mitarbeiterlöhne, Miete und Entnahmen der Geschäftsführer betroffen. Die Betriebsunterbrechung gewährleistet hier den finanziellen Schutz, damit ein Schaden nicht zum finanziellen Desaster wird und im schlimmsten Fall die Existenz gefährdet.

Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h & 14:00h – 17:00h) stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!

Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg
Robert Kosik

Betriebsunterbrechung / Ertragsausfallversicherung

 
Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch Ertragsausfallversicherung ist für ein Unternehmen neben der Betriebshaftpflicht die wichtigste Absicherung für die Firma!
Was leistet eine Inhaltsversicherung im Schadenfall?
  • Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Ausstattung
  • Übernahme der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen sowie Daten und Programme auch falls diese individuell für den Betrieb erstellt wurden
  • Entschädigung zum Neuwert falls die betroffene Einrichtung noch im Gebrauch oder gebrauchsfähig war
Welche Kosten werden durch die Inhaltsversicherung übernommen?
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten
  • Kosten zur Dekontamination von Erdreich
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt, durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
  • Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen, Schlossänderungen oder die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch
  • Sachverständigenkosten
Welche Gefahren können bei einer Inhaltsversicherung versichert werden?
  • Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges inkl seiner Teile oder Ladung
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Leitungswasser – Nässeschäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Rohren der Wasserversorgung oder wasserführenden Einrichtungen. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren für die Sie, als Versicherungsnehmer (Mieter oder Pächter) die Gefahr tragen
  • Sturm, Hagel – Schäden durch Sturm, welcher mindestens die Windstärke 8 hat und Hagel als Witterungsniederschlag
  • Elementargefahren – Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
  • Überschwemmung, Rückstau – Schäden durch Überschwemmung, Ausschwemmung oberirdischer stehender oder fließender Gewässer oder durch Witterungsniederschläge inkl. Rückstau. Es gilt hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 2.500 je Versicherungsfall
  • zusätzliche Gefahren – böswillige Beschädigungen, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch (bei Austritt von diesem aus am Versicherungsort befindlichen Anlagen), Überdruckschallwellen. Es gilt hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.000 je Versicherungsfall
  • unbenannte Gefahren – versichert sind unvorhergesehen eingetretene Schäden an versicherten Sachen, mit Ausnahme von definierten Ausschlüssen. Es gilt hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.000 je Versicherungsfall
  • Glasbruch – Schäden durch Zerstörung oder Beschädigung an der Verglasung durch Zerbrechen
  • Betriebsschließung – durch meldepflichtiger Betriebskrankheiten oder Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz. Entschädigung wird gezahlt für:
    • Ertragsausfallschaden bei einer Schließung des Betriebes bis zu einer Dauer von 30 Kalendertragen
    • Kosten für Desinfektion der Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
    • Kosten für Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwendung oder Vernichtung von Vorräten und Waren
    • Tätigkeitsverbote gegenüber in dem Betrieb beschäftigter Personen (Bruttolohn,- und Gehaltsaufwendungen) bis zu 6 Wochen
    • Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen wenn die Behörde diese angeordnet hat
Virus in einer E-Mail
Gerade bei einer Neueröffnung ist es wichtig seine Kunden zu informieren, damit diese auch in den neuen Standort zu Ihnen kommen. Die Benachrichtigung verläuft in der heutigen Zeit oftmals per E-Mail. Es ist durchaus möglich, dass in der versendeten e-Mail ohne Ihr Wissen sich ein Virus oder Trojaner eingenistet hat. hier sollten Sie bei der Planung von Ihrem neuen Gewerbe auf alle Fälle die Betriebshaftpflichtversicherung berücksichtigen und diese am besten bei der Gründung der Firma diese abschließen.
Schadenbeispiel an einem Friseur:
Glück im Unglück hat der Friseur, wenn er eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat. Die Betriebshaftpflicht hilft dem Versicherten im Schadensfall. Bei einem Virus entstehen Kosten für die Wiederherstellung gelöschter Daten in Höhe von 15.000 EUR, Festplattenwiederherstellung 20.000 EUR sowie für die Mehrarbeit in den betroffenen Betrieben mit 14.000 EUR. So entstehen Gesamtkosten in Höhe von 49.000 EUR.
Schaden durch einen Gerüstbaubetrieb.
Der Betriebsablauf in einem Gerüstbau-Unternehmen zeichnet sich im Wesentlichen durch Arbeiten an Gebäuden vor Ort des Kunden aus und ist somit durch ein erhöhtes Geschäftsrisiko geprägt. Die schweren Gerüste können durch einen, nicht ordnungsgemäßen Aufbau oder herunterfallende Bauteile große Schäden verursachen. Hierbei kann es sich sowohl um Sach-, Personen oder Vermögensschäden handeln, die selbstverständlich von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen werden. Wenn Sie, als Gerüstbauer beispielsweise das Einfamilienhaus eines Ihrer Kunden einrüsten möchten, und sie beschädigen mit einem Bauteil ein Fenster welches zu Bruch geht, handelt es sich um einen Sachschaden, der ersetzt werden muss. Weiterhin kann es passieren, dass durch herunterfallende Gegenstände sogar Personen verletzt werden infolgedessen, die Kosten für die medizinische Behandlung getragen werden müssen. Auch ein Vermögensschaden kann durch die Tätigkeit des Gerüstbau- Unternehmens entstehen: wenn der LKW des Unternehmens beispielsweise vor einer Einfahrt zur Entladung abgestellt wird und damit einen Taxi-Fahrer an der Weiterfahrt hindert. In diesem Fall ist bei dem Taxifahrer ein Vermögensschaden entstanden, der sich in Lohneibußen äußert. All diese Schäden trägt selbstverständlich auch die Betriebshaftpflichtversicherung.

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

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