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Betriebshaftpflichtversicherung AXA Fliesenleger

Betriebshaftpflichtversicherung – Fliesenleger

Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Fliesenlegerbetrieb

Für Privatpersonen und Unternehmen, aus der Branche Fliesenleger, ist eine Haftpflichtversicherung essenziell, da während der Arbeiten Personen- oder Sachschäden auftreten können. Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung weist ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis auf und unser Team sorgt mit einer umfangreichen Beratung für eine hohe Kundenzufriedenheit.

Wir informieren Sie umfangreich über eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Branche Fliesenleger, um im Schadensfall, die Existenz des Unternehmens zu sichern.

Wofür eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger?

Betriebshaftpflichtversicherungen schützen das Unternehmen in einem Schadensfall finanziell gegen die Ansprüche des Geschädigten. Dabei kann es sich sowohl um Personen- oder Sachschäden als auch um Vermögensschäden handeln.

Existenzsicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert die Existenz des Unternehmens, da sie im Falle von Schäden dem Geschädigten einen finanziellen Ausgleich leistet. Besonders in der Branche Fliesenleger ist eine gute Versicherung essenziell, da es, aufgrund der handwerklichen Arbeiten häufig zu einer erforderlichen Schadensregulierung kommt. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt, da diese erst bei einem grob fahrlässigen Schaden greift. Im Falle eines Personenschadens werden sämtliche Kosten, wie Behandlungen oder Reha Aufenthalte durch die Versicherung abgedeckt.

Rechtliches

Im Falle eines Schadens muss die Minderung des Zustandes eines Rechtsgutes ermittelt werden. Das Resultat setzt den Schadensersatzanspruch fest, der an den Geschädigten geleistet wird. Das Schadensersatzrecht definiert die Schäden und die dadurch entstehenden Ansprüche des Geschädigten. § 249 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass der Schädiger verpflichtet ist, den Zustand des Rechtsgutes wiederherzustellen oder einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Eine Person, die vorsätzliche Körperverletzung erlitten hat, kann Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Im Normalfall verjährt der Anspruch auf Schadensersatz 30 Jahre nach dem Zeitpunkt der Handlung.

Schadenstilgungen

Des Weiteren tilgt die Betriebshaftpflichtversicherung Schaden gegenüber Dritten, beispielsweise wenn eine geschädigte Person durch einen Arbeitsunfall verhindert ist, Unterhaltszahlungen an eine dritte Person zu leisten. Der entstehende Schaden wird von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist folglich essenziell für einen Betrieb, da der Inhaber im Schadensfall unter anderem mit seinem Privatbesitz haftet und somit seine private Existenz ebenfalls gefährdet. Die Ausnahmen bilden rechtlich begrenzte Haftungsformen. Der Anspruch auf Schadensersatz des Geschädigten wird von dem Versicherer überprüft und bei unberechtigter Forderung abgelehnt. Das Unternehmen benötigt daher keine Rücklagen für mögliche Schadensfälle, da diese durch die Versicherung getilgt sind. Die Beiträge einer Betriebshaftpflichtversicherung werden je nach Umsatz des Unternehmens festgelegt und sind von den Steuern absetzbar. Sie können jederzeit die exklusive Beratung von uns in Anspruch nehmen, um ein passendes Versicherungsmodell festzulegen.

Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst neben der Tilgung der Schäden auch die Überprüfung des Anspruches auf Schadensersatz. Für jedes Unternehmen entwickeln wir zu Beginn ein individuelles und passendes Versicherungsmodell, welches lediglich die Leistungen enthält, die für das Unternehmen relevant sind.

Die vollständige Absicherung Ihres Betriebes ist unser Hauptanliegen. In enger Zusammenarbeit wird ein Versicherungsmodell entwickelt, welches das Unternehmen für alle Risiken eines Schadens absichert.

Branche Fliesenleger

In der Branche Fliesenleger ist der häufigste Schadensfall der Sachschaden, der während der Tätigkeit durch Unfälle oder unvorsichtiges Verhalten auftreten kann. Durch die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Unternehmen gegen jegliche Sachschäden versichert. Das umfasst auch Sachschäden, wie die Beschädigung fremden Eigentums oder Schäden, die durch das Arbeitsmaterial entstehen. Ferner sind Schäden, die durch Subunternehmen entstehen durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dennoch sollte sich jeder Fliesenleger davon überzeugen, dass der beauftragte Subunternehmer eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung hat.

Kosten und Leistungen

Für Unternehmen ist unter anderem der Umfang einer Zahlung der Betriebshaftpflichtversicherung im möglichen Schadensfall interessant. In der Regel liegen diese bei Vermögensschäden bei bis zu 100.000 Euro. Sach-und Personenschäden werden mit bis zu 2 Millionen Euro getilgt. Im Falle von Vermögenschäden wird der Umfang der Zahlung dem Unternehmen angepasst.

Deckungssumme

Des Weiteren hängt die Deckungssumme von der Branche, der Mitarbeiteranzahl und den Produktionsteilen ab. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung tilgt einen Schaden pauschal mit 3 Millionen Euro. In der individuellen Plan360-Grad Rundumberatung stellen wir gemeinsam mit Ihnen den nötigen Versicherungsschutz zusammen und prüfen in diesem Zuge auch die notwenigen Deckungssummen, welche sich bei Bedarf über 3 Millionen Euro erhöhen lassen.

Um sich für Ihr Unternehmen aus der Branche Fliesenleger optimal zu versichern, können Sie gern mit uns in Kontakt treten. In einer Beratung wird dann gemeinsam die Kostenhöhe bei einem Maximalschaden errechnet. Der Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung  bezieht sich auf Europa sowie auf die Schweiz. Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung der AXA sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem von der Lage des Unternehmens. Des Weiteren beeinflussen geforderte Leistungen den Endpreis.

Geschichtliches

Der Beitrag der Betriebshaftpflichtversicherung wird in vielen Bereichen durch den Umsatz des jeweiligen Unternehmens festgelegt. In der Vergangenheit wurden die Beiträge unter anderem durch die Mitarbeiteranzahl definiert.

Heutige Produktionsweisen

Da sich heutzutage die Produktionsweisen und die Arbeitsmethoden weiterentwickelt haben, ist es nicht mehr möglich, den Versicherungsbeitrag anhand der Mitarbeiterzahl zu definieren. Durch Maschinen, die menschliche Arbeiten übernommen haben, steigt das Arbeitsrisiko, während die Mitarbeiterzahl sinkt. Auch Fliesenleger arbeiten häufig mit Maschinen und elektrischen Geräten, wodurch weitere Arbeitsrisiken entstehen. Außerdem ist bei den Mitarbeiterzahlen oft eine Schwankung zu sehen, sodass diese immer wieder gemeldet werden müsste. Dies ist bei der Umsatzmeldung nicht der Fall, da sich dieser nach einem Geschäftsjahr feststellen lässt.

Zukünftige Entwicklungen

Technologien werden ständig weiterentwickelt, wodurch die Ansprüche an eine Versicherung steigen. Große Herausforderungen für die Betriebshaftpflichtversicherung sind gegenwärtig die Internet-und Cyberrisiken.

Versicherungswechsel

Für Fliesenleger besteht jederzeit die Möglichkeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen), die Betriebshaftpflichtversicherung zu wechseln. Oftmals ist das empfehlenswert, da Verträge veraltet sind und Leistungen kosten produzieren, die für das Unternehmen irrelevant sind. Mit unserer Hilfe können Sie den Wechsel einer Versicherung unkompliziert und reibungslos abwickeln. Dafür bieten wir Unternehmern eine kostenlose Erstberatung an. Mithilfe eines Fragebogens erarbeiten wir einen IST-Zustand und definieren alle für das Unternehmen relevanten Risiken. Zuvor erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine umfangreiche Analyse Ihrer Versicherungssituation. Im Rahmen der unverbindlichen Beratung können Sie entscheiden, ob sich ein Versicherungswechsel für Sie rentiert.

AXA

Der Konzern wurde im Jahr 1839 gegründet und kann auf langjährige Erfahrungen in der Versicherungsbranche zurückgreifen. Unser kompetentes Team steht Ihnen bei Fragen und Anliegen beratend zur Seite.

Schadensfallbeispiele

  1. Der Fliesenleger ist oftmals unterwegs, meist bei seiner Kundschaft. Dort können Schäden in Form von Sachschäden entstehen. Präpariert ein Fliesenleger beispielsweise den Boden oder die Wand und beschädigt währenddessen die Einrichtung oder fügt dem Boden Kratzer zu, muss dieser Schaden getilgt werden. In diesem Fall kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden auf, beispielsweise in Form von Arbeiten, um den Originalzustand wieder herzustellen oder in Form von Geld, um den Schaden auszugleichen.
  2. Während der Tätigkeiten kann es durch einen Fliesenleger zu einem Personenschaden kommen. Beispielsweise verlegt der Fliesenleger Fliesen und kennzeichnet diese nicht eindeutig. Betritt jemand die Fliesen, obwohl der Kleber noch nicht ausgehärtet ist, kann es zu einem Unfall und dadurch zu einem Personenschaden kommen. Die Betriebshaftpflicht ist dafür verantwortlich den Schaden zu bezahlen und die Sachschäden, wie beispielsweise ein kaputtes Handy oder verschmutzte Kleidung zu ersetzen.
  3. Im Rahmen der Anmietung von Räumlichkeiten zur Lagerung der Materialien kann durch den Fliesenleger ein Mietsachschaden entstehen. Sollten dort wo Materialien gelagert werden Schäden, wie beispielsweise Verschmutzungen oder Kratzer an der gemieteten Immobilie entstehen, werden diese durch die Versicherung in Form von Geld oder Instandsetzungen getilgt.

 

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