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Betriebshaftpflichtversicherung Catering

Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Cateringunternehmen

Die Bedeutung einer Betriebshaftpflichtversicherung

In der heutigen Gesellschaft wird es für Gewerbetreibende bzw. Unternehmen immer essentieller, sich vor betrieblichen Schäden und den Forderungen Dritter ausreichend zu schützen. Viele Betriebe haben diese Notwendigkeit erkannt und möchten bestmöglich abgesichert sein, falls der Schadensfall (hierzu zählen Personen-/ Sach-/ Vermögensschäden) eintritt. Aus diesem Grund bieten wir auch Catering Firmen die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Betriebshaftpflichtversicherung, individuell durch unterschiedliche Versicherungsbausteine vollständig abzusichern.

Beim Catering werden dem Kunden an einem variierenden Ort, verschiedene Speisen und Getränke professionell bereitgestellt. Dabei kann es beispielsweise schnell passieren, dass ein Sachschaden durch das Umkippen eines Glases verursacht wird. Aber wer übernimmt den möglichen Schaden an dem Kleidungsstück des Gastes? Die Betriebshaftpflichtversicherung für das Catering hilft Sie dauerhaft abzusichern, sodass Sie sich zukünftig sorglos auf die Zubereitung und das Servieren der Speisen konzentrieren können.

Allgemeine Informationen

Egal ob Neuvertrag oder Überprüfung eines bestehenden Vertrages, wir sind jederzeit darin bestrebt, Sie allumfassend abzusichern. Dafür ist zunächst eine Risikoanalyse des Catering Betriebes unumgänglich, bei welcher detailliert die einzelnen Risiken des Kunden festgehalten werden. Danach erfolgt eine Ausarbeitung des individuellen Angebotes durch unsere Generalvertretung, welches dem potenziellen Versicherungsnehmer vorgelegt wird. Nach einer angemessenen Bedenkzeit und der Einverständniserklärung über die zu zahlende Prämie, kommt es im Anschluss zur Vertragsunterzeichnung. Dabei ist explizit hervorzuheben, dass ab Antrag bzw. Unterschrift, der Kunde einen sofortigen Versicherungsschutz genießt.

Der Schadensfall

Bei vielen Menschen herrscht oftmals große Unsicherheit, wie Sie sich bei einem Schaden korrekt zu verhalten haben. Wir von der Betriebshaftpflichtversicherung möchten Sie als Catering Firma dahingehend aufklären, wie die richtige Vorgehensweise bei einem Schadensfall ist. Für Sie als Catering Service gilt es zunächst einmal die entsprechenden Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Kommt es beispielsweise zu einem Brand durch einen Rechaud Brenner, so sind Sie erst angehalten Erstmaßnahmen durchzuführen und die Feuerwehr zu alarmieren. Des Weiteren empfehlen wir immer, den entstandenen Schaden bestmöglich in Form von Bildern zu dokumentieren und sich umgehend mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Catering in Verbindung zu setzen. Als besonderen Service bieten wir Ihnen dabei eine 24-Stunden-Hotline sowie werktags einen Ansprechpartner vor Ort (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) an. Dabei erläutern wir Ihnen bei der Betriebshaftpflichtversicherung detailliert die weitere Vorgehensweise. Bei kleineren Schäden ist es oft ausreichend, dass ein Kostenvoranschlag und die dazugehörigen Bilder vorgelegt werden um eine Reparaturfreigabe zu erhalten. Wenn die Schäden größer sind werden wir, um das weitere Vorgehen vor Ort mit Ihnen zu klären, einen Sachverständigen/Gutachter zu Ihnen entsenden. Dieser bespricht mit Ihnen die weiteren Vorgehensweisen und hilft bei der Regulierung des entstandenen Schadens.

Weitere Details

Mitversicherte Personen

Mitversichert sind alle Personen, inklusive dem Geschäftsführer, welche bei dem Catering Service beschäftigt sind. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Angestellte einen festen Lohn bezieht oder dieser auf freiwilliger Basis das Arbeitsverhältnis eingegangen ist (z.B. ein Praktikant). Weiterhin erwähnenswert ist, dass auch Subunternehmen den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Veranstaltet ein Catering Service beispielsweise in Kooperation mit einem anderen Betrieb ein Live Cooking, so übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung der Catering Firma den entstandenen Schaden, wenn der Subunternehmer keine eigene Versicherung vorweisen kann. Unser Versicherungsnehmer ist in dem Fall der beauftragte und wir können diesem nicht zumuten, dass er sich immer eine intakte Betriebshaftpflichtversicherungspolice vorzeigen lässt.

Wie errechnet sich die zu zahlende Prämie?

Die Errechnung der Prämie, welche für einen allumfassenden Versicherungsschutz zu entrichten ist, hängt auf der einen Seite von dem erwirtschafteten Umsatz des Catering Betriebes ab. Auf der anderen Seite variiert die Prämie der Betriebshaftpflichtversicherung in Abhängigkeit zu den unterschiedlichen Bausteinen, die individuell mitversichert werden können. Somit ist es für die Versicherungsnehmer immer nachvollziehbar, wie sich der individuell zu zahlende Betrag der Betriebshaftpflichtversicherung zusammensetzt.

Vorteile

Wie zuvor bereits erwähnt bietet unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Catering, den Vorteil der Individualisierung durch unterschiedliche Versicherungsbausteine. Dazu wählen wir zunächst aufgrund unserer Risikoeinschätzung aus über 3.000 Betriebsarten die passende aus, um Sie langfristig vor finanziellen Schäden zu schützen. Wir arbeiten mit einem der größten Versicherungsunternehmen weltweit zusammen und garantieren Ihnen Top-Leistungen zu Top-Preisen.

Gibt es Ergänzungen zu der Betriebshaftpflichtversicherung?

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet die Möglichkeit durch unterschiedliche Bausteine Ihren persönlichen Versicherungsschutz zu erweitern und individualisieren. Beispielsweise können Arbeitsmaschinen und/oder Gabelstapler mitversichert werden, auch wenn sich diese nur auf einem privaten Grundstück und nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Weiterhin ist es erstrebenswert, dass sich auch vor Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt wird. Eine Catering Firma muss bei der Stellenausschreibung z.B. berücksichtigen, dass jede Bewerbung gleichermaßen beurteilt wird und es nicht zur Differenzierung hinsichtlich ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität oder auch Behinderung kommt. Bei Nichteinhaltung dieses Grundsatzes drohen im schlimmsten Fall Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen für den Catering Betrieb.

Außerdem bietet unsere Betriebshaftpflichtversicherung eine umfangreiche Auslandsdeckung für Exporte außerhalb Europas, sowie einen effektiven Schutz vor dem Verwahrungsrisiko. Gerade wenn Gäste vor dem Essen Ihre Jacke an der Garderobe abgeben, kann es schnell passieren, dass die Kleidungsstücke im Nachhinein nicht mehr auffindbar sind.

Zu den letzten Ergänzungen einer Betriebshaftpflichtversicherung zählen die Privathaftpflichtversicherung für den Firmeninhaber bzw. seine Familie und eine private Tierhalterhaftpflicht, sofern Haustiere vorhanden sind. Zusätzlich ist es empfehlenswert, sich vor weitreichenden Umweltschäden durch beispielsweise das Auslaufen von Öl abzusichern. Die Grundversicherung deckt bereits die alltäglichen Schäden von Kleingebinden ab (bis 200ltr.). Es ist aber notwendig diese zu erweitern, wenn die Betriebsstätte in einem Wasserschutzgebiet gelegen ist.

Die verschiedenen Versicherungsbausteine für das Catering im Überblick:

  • Auslandsdeckung für Exporte außerhalb Europas
  • Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Verwahrungsrisiko für von Gästen eingebrachte Sachen
  • Private Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung für den Inhaber / Firma und seine Familie
  • Erweiterte Umweltschadensversicherung
  • Zusatzdeckung für Gabelstapler bzw. Arbeitsmaschinen

Was muss ein Catering Dienstleister prinzipiell beachten?

Für uns als Betriebshaftpflichtversicherung ist es besonders wichtig, dass Sie als Kunde jederzeit den umfänglichen Versicherungsschutz genießen. Dafür ist es zwingend notwendig eine entsprechende Risikoanalyse durchzuführen, entweder per Telefon, Onlineberatung oder auch gern vor Ort. Der dazugehörige Fragebogen umfasst zwischen 25 und 30 Fragen, sodass wir im Nachhinein exakt abschätzen können, welche Forderungen Dritter und Gefahren auf Sie zukommen könnten. Im Speziellen ist zu beachten, dass Sie als Versicherungsnehmer uns jederzeit über betriebliche Veränderungen auf dem Laufenden halten sollten, sodass die Betriebshaftpflichtversicherung der aktuellen Situation angepasst werden kann. In diesem Zusammenhang sind auch Jahresgespräche mit Ihnen als Kunde essentiell, um Ihnen eine allumfassende Absicherung garantieren zu können. In jedem Vertrag ist eine Vorsorgeversicherung eingebaut, sodass eventuelles Verpassen einer Meldung von Betriebsveränderungen sich auf den Versicherungsschutz nicht auswirkt.

Die Entwicklung der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Veränderungen bei Betriebshaftpflichtversicherungen sind signifikant. Gab es früher noch eine einheitliche Police für alle Branchen und Gefahren, kann heute aus 3.000 unterschiedlichen Betriebsarten gewählt werden und individuell angepasst werden. Egal ob Metzger, Apotheke oder auch Catering Firma, jeder erhält bei der Betriebshaftpflichtversicherung den optimalen Versicherungsschutz. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass sich die Gefahren von damals bis zum heutigen Tag gewandelt haben. Im Zeitalter des Internets können beispielsweise durch Emails verschiedene Viren versendet werden, die Schäden auf Computern verursachen.

Für die Zukunft lässt sich der Trend hin zu einer umsatzbasierten Betriebshaftpflichtversicherung erkennen. Dabei gibt es lediglich eine Umsatzpolice (der Jahresumsatz wird der Versicherung jährlich einmalig mitgeteilt) aus der sich weitere Bausteine mit der jeweiligen Prämie, wie zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung, errechnen lassen. Der Vorteil dabei ist, dass diese Form der Betriebshaftpflichtversicherung unverändert bleibt und dem Catering Unternehmen jederzeit vollständigen Versicherungsschutz garantiert.

     

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