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Betriebshaftpflichtversicherung, AXA, Imbiss

Betriebshaftpflichtversicherung – Imbiss Betreiber

Während der Arbeiten in Ihrem Imbiss können Personen- oder Sachschäden eintreten, sodass es insbesondere für Sie, als Imbissinhaber, immens wichtig ist, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die AXA Betriebshaftpflicht garantiert Ihnen ein ideales Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine hohe Kundenzufriedenheit durch unsere umfangreiche Beratung.

Wofür eine Betriebshaftpflichtversicherung für Imbissinhaber?

Um Ihren Imbiss in einem Schadensfall finanziell gegen die Forderungen Dritter zu schützen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung die perfekte Lösung. Darunter kann es sowohl zu einem Personen- oder Sachschaden als auch zu einem Vermögensschaden kommen. Die Aufgabe einer Betriebshaftpflichtversicherung ist, Ihre Existenz zu schützen und im Schadensfall dem Geschädigten eine finanzielle Entschädigung zu gewährleisten. Wichtig für Sie ist, dass vorsätzlich verursachte Schäden nicht in der Betriebshaftpflicht mitversichert sind, weil diese erst bei einem grob fahrlässigen Schaden den Versicherungsnehmer schadlos stellt. Hinsichtlich des Personenschadens werden sämtliche Kosten, unter anderem Behandlungen, Reha-Aufenthalte oder Schmerzensgeld durch die Versicherung abgedeckt. Des Weiteren ist die Betriebshaftpflicht dafür zuständig unberechtigte Forderungen Dritter, wenn nötig bis vor Gericht, abzuwehren.

Rechtliches

Insofern ein Schaden verursacht wird, muss die Minderung des Zustandes des Rechtsgutes überprüft werden. Das Resultat der Überprüfung setzt den Schadensersatzanspruch fest, welcher an den Geschädigten geleistet wird. Im Schadensersatzrecht werden die Schäden und die aufgrund dessen entstandenen Ansprüche des Geschädigten definiert. Laut § 249 Abs.1 des BGB ist der Schädiger verpflichtet, die Beschaffenheit des Rechtsgutes entweder instand zu setzen oder einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Eine Person, die eine Körperverletzung erleidet, hat das Recht, Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Dabei ist zu erwähnen, dass in der Regel der Anspruch auf Schmerzensgeld 30 Jahre nach dem Zeitpunkt der Tat verjährt. Ferner gleicht die Betriebshaftpflichtversicherung Schaden gegenüber Dritten aus, beispielsweise wenn Sie, jemanden schädigen und dieser seiner Arbeit nicht nachkommen kann, durch einen Unfall verhindert sind, Unterhaltszahlungen an eine dritte Person zu leisten. Als Imbissinhaber sind Sie ausnahmslos dazu verpflichtet, im Schadensfall unter anderem mit Ihrem Privatbesitz zu haften, sodass Ihre private Existenz ebenfalls gefährdet ist. Alle Sonderregelungen beinhalten rechtlich begrenzte Haftungsformen. Der Anspruch auf einen Schadensersatz wird von dem Versicherungsnehmer geleitet und gegebenenfalls bei unberechtigten Forderungen abgelehnt. Alle Beiträge an die Betriebshaftpflichtversicherung sind von den Steuern voll absetzbar und werden je nach Umsatz des Betriebes gehandhabt.

Leistungen der AXA Betriebshaftpflicht

Zu den Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung gehört neben der Tilgung der Schäden auch die Überprüfung des Anspruches auf Schadensersatz. Unser Erkennungsmerkmal ist, dass wir für jeden Betrieb anfangs ein individuelles und passendes Versicherungsmodell, welches ausschließlich die Leistungen umschließt, die für Sie relevant sind, erstellen. Die komplette Absicherung Ihres Imbissstandes ist unser Hauptanliegen. In Ihrem zugeschnittenen Versicherungsmodell, welches wir eng mit Ihnen zusammen ausarbeiten, werden alle Risiken eines Schadens abgesichert. Mit unserer Rundumberatung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die individuelle Lösung für Ihr Unternehmen.

Kosten und Leistungen

Für Sie, als Imbissinhaber, ist vor allem das Spektrum einer Zahlung der Betriebshaftpflichtversicherung im möglichen Schadensfall von Interesse. Im Normalfall liegen diese bei Vermögensschäden bei bis zu EUR 100.000. Sach-und Personenschäden werden mit bis zu 2 Millionen Euro versichert. Pauschal werden Schäden in der AXA Betriebshaftpflicht mit 3 Millionen Euro ausgeglichen. Um Ihren Imbiss optimal zu versichern, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. In einem Beratungsgespräch erarbeiten wir gemeinsam die passenden Deckungssummen für Ihren Imbiss. Des Weiteren umfasst der Geltungsbereich der AXA den gesamten europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz.

Geschichtliches

In vielen Branchen werden die Beiträge einer Betriebshaftpflicht durch die Gesamteinnahme des jeweiligen Unternehmens berechnet. Einstmals sind die Beiträge unter anderem durch die Mitarbeiteranzahl bestimmt worden. Aufgrund der gegenwärtigen Erweiterung der Produktionsweisen und der Arbeitsmethoden besteht nicht mehr die Möglichkeit, den Versicherungsumfang von der Mitarbeiterzahl abhängig zu machen. Durch Maschinen, die menschliche Arbeiten ersetzt haben, steigt das Arbeitsrisiko, während die Mitarbeiterzahl sinkt. Im Umkehrschluss kann trotzdem durch eine niedrigere Mitarbeiterzahl der Umsatz steigen.

Zukünftige Entwicklungen

Heutzutage werden die Technologien ständig weiterentwickelt, sodass gewissermaßen die Ansprüche an eine Versicherung steigen. Insbesondere die Internet- und Cyberrisiken sind große Herausforderungen für die Betriebshaftpflichtversicherungen.

Versicherungswechsel

Für Sie, als Imbissinhaber, ist es jederzeit mit Berücksichtigung der Kündigungsfristen möglich, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu wechseln. Oftmals ist es sogar empfehlenswert, wenn Ihre Verträge veraltet sind und Sie Leistungen bezahlen müssen, die für Sie bedeutungslos sind. Das Team von der AXA Betriebshaftpflicht steht Ihnen im Bereich des Wechsels einer Betriebshaftpflichtversicherung stets beratend zur Seite. Rund um das Thema bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir mithilfe eines Fragebogens zusammen Ihre IST-Situation erarbeiten und alle für Sie relevanten Gefahren definieren. Dabei können Sie selbst für sich Ihr Urteil fällen, ob ein Wechsel lohnenswert ist.

     

    Schadensfallbeispiele

    1)

    Der Imbiss verarbeitet Lebensmittel, unter anderem Soßen, Brötchen oder Fleisch. Dabei kann es passieren, dass was hineinkommt, was nicht zu den Zutaten gehört, wie z.B. ein Splitter oder andere Gegenstände, womit man sich verletzen kann. Hierbei kann es schnell zu Zahnverletzungen oder Schnittwunden im Mund kommen. Das ist ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und eventuell den Lohnausfall übernimmt.

    2)

    Ein Imbiss ist stationär oder feststehend. In beiden Fällen sind die Plätze gemietet und werden mit Wasser und Strom versorgt. In allen Vorkommnissen ist der Imbissinhaber in der Haftung, an dem gemieteten Eigentum etwas geschädigt wird. Solche Schäden an den gemieteten Objekten sind Mietsachschäden, die von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen werden.

    3)

    Eine typische Situation: ein Kunde lässt seine Jacke an der Garderobe hängen, welche im Anschluss gestohlen wird. Diesen Fall nennt man in der Versicherungsbranche das Abhandenkommen von fremden Sachen. Auch wenn ein Schild (für Garderobe keine Haftung) vorhanden ist, ist der Imbissinhaber verpflichtet, dafür zu haften. Dabei kommt die Betriebshaftpflichtversicherung zum Einsatz, die das Abhandenkommen von fremden Sachen mitversichert.

       

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      Tel. 06431 / 28 88 90
      Fax. 06431 / 28 88 920
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