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AXA Geschäfts und Industriegebäude Versicherung

Geschäfts- & Industriegebäude

Sie möchten schützen, was Sie besitzen

Als Immobilienbesitzer wissen Sie: Die eigene Immobilie ist ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft. Schließlich haben Sie viel Zeit, Geld und Mühe investiert. Mit der Wohngebäudeversicherung von AXA ist für den langen und dauerhaften Erhalt des eigenen Zuhauses gesorgt. Wir sichern Ein- und Zweifamilienhäuser umfassend und zuverlässig gegen die finanziellen Folgen dieser Gefahren:

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Hagel
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeeben,Starkregen..)

    Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h & 14:00h – 17:00h)  stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!

    Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg
    Robert Kosik

    Definition Gebäudeversicherung

    Eine Gebäudeversicherung ist eine Versicherungspolice, die Immobilieneigentümer abschließend können, um ihr Gebäude vor verschiedenen Arten von Schäden und Verlusten abzusichern. Es gibt eine Vielzahl von Schäden, die durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt werden können, wie zum Beispiel Feuer-, Wasser-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden.

    Die Gebäudeversicherung kann in der Regel in drei verschiedene Kategorien unterteilt werden: Standard, Komfort und Premium. Die Standard-Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Die Komfort- und Premium-Policen bieten einen erweiterten Schutz, der auch Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen und Erdbeben abdeckt.

    Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst ab, einschließlich Schäden an Dach, Wänden, Böden und Fenstern. In die Policen können auch die Abdeckung von Nebengebäuden wie Garagen, Gartenhäusern und Carports eingeschlossen werden..

    Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und dem Wert des Gebäudes, der Lage, der Art der Nutzung und der Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes. Die Prämie kann auch von der Höhe des Selbstbehalts abhängen. Ein höherer Selbstbehalt kann zu niedrigeren Prämien führen, aber im Schadensfall auch zu höheren Kosten für den Versicherungsnehmer.

    Im Schadensfall ist es wichtig, schnell zu handeln und den Schaden der Versicherungsgesellschaft zu melden. Der Versicherer wird dann den Schaden begutachten und eine Entschädigung gemäß den Bedingungen der Police auszahlen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art und dem Umfang des Schadens ab.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Gebäudeversicherung nur Schäden abdeckt, die in der Police explizit genannt werden. Es ist daher ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen entspricht. Bei der genauen Überprüfung Ihrer Police stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite!

    Zusammenfassend ist die Gebäudeversicherung eine wichtige Absicherung für Immobilieneigentümer, um ihr Eigentum vor verschiedenen Schäden und Verlusten zu schützen. Die Wahl der richtigen Police hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Gebäudes, der Lage und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und im Schadensfall schnell zu handeln, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

    Was ist „Wert 1914?“

    „Wert 1914“ ist ein Begriff, der in der Wohngebäudeversicherung verwendet wird, um den Versicherungswert eines Gebäudes zu bestimmen. Der Wert 1914 bezieht sich auf den Wert des Gebäudes im Jahr 1914, als das deutsche Reichsversicherungsamt erstmals eine Berechnungsgrundlage für die Versicherung von Gebäuden festlegte.

    Der Wert 1914 dient als Berechnungsgrundlage für den Wiederbeschaffungswert eines Gebäudes, der bei einer Wohngebäudeversicherung relevant ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um das beschädigte oder zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen.

    Die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes erfolgt durch Multiplikation des Wertes 1914 mit einem Anpassungsfaktor, der die Entwicklung der Baukosten seit 1914 berücksichtigt. Der Anpassungsfaktor basiert auf dem Baupreisindex, der von Statistikbehörden veröffentlicht wird.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der Wert 1914 und der Wiederbeschaffungswert nicht dasselbe sind wie der Marktwert oder der Verkaufspreis eines Gebäudes. Der Marktwert kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel dem Zustand des Gebäudes, der Lage und der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.

    In der Wohngebäudeversicherung dient der Wert 1914 als Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme. Eine ausreichende Versicherungssumme ist wichtig, um im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Es ist ratsam, den Wert des Gebäudes regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

    Zusammenfassend ist der Wert 1914 ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung. Er dient als Basis für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes und berücksichtigt die Entwicklung der Baukosten seit 1914. Eine ausreichende Versicherungssumme ist wichtig, um im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu erhalten, daher ist es ratsam, den Wert des Gebäudes regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

     

    Was ist „Wert 1980?“

    Der Wert 1980 in der Wohngebäudeversicherung ist eine alternative Methode zur Berechnung des Wiederbeschaffungswertes von Gebäuden. Im Gegensatz zum Wert 1914, der als Grundlage für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes in vielen Wohngebäudeversicherungen verwendet wird, bezieht sich der Wert 1980 auf den Wert von Gebäuden im Jahr 1980.

    Der Wert 1980 wird häufig verwendet, wenn der tatsächliche Bauzeitpunkt eines Gebäudes nicht bekannt ist oder wenn es sich um ein älteres Gebäude handelt, das vor 1914 gebaut wurde. In diesem Fall wird der Wert 1980 verwendet, um den Wiederbeschaffungswert des Gebäudes zu schätzen. Der Wert 1980 wird oft als eine Art „Zwischenlösung“ zwischen dem Wert 1914 und dem gleitenden Neuwertfaktor angesehen, da er einen historischen Wert berücksichtigt, aber dennoch aktualisiert werden kann.

    Die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes auf der Grundlage des Wertes 1980 erfolgt in der Regel durch Multiplikation des damaligen Neubauwerts des Gebäudes mit einem Umrechnungsfaktor, der den Wertzuwachs im Laufe der Zeit berücksichtigt. Dieser Umrechnungsfaktor wird oft als Wertsteigerungsfaktor bezeichnet und berücksichtigt die Inflation, die steigenden Baupreise und andere Faktoren, die den Wert von Gebäuden im Laufe der Zeit beeinflussen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der Wert 1980 nicht in allen Wohngebäudeversicherungen verwendet wird und dass die genaue Methode zur Berechnung des Wiederbeschaffungswertes je nach Versicherer und Tarif variieren kann. Es ist daher empfehlenswert, sich bei Bedarf von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Wiederbeschaffungswert angemessen berechnet wird und eine ausreichende Absicherung im Schadensfall gewährleistet ist.

     

    Was ist der „gleitende Neuwertfaktor?“

    Der gleitende Neuwertfaktor ist ein Faktor, der in der Wohngebäudeversicherung verwendet wird, um den Wert von Gebäuden im Laufe der Zeit anzupassen. Er dient dazu, die Versicherungssumme auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten.

    Im Gegensatz zum Wert 1914, der als Basis für die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts dient, berücksichtigt der gleitende Neuwertfaktor die aktuellen Baukosten. Er basiert auf dem Baupreisindex, der regelmäßig von Statistikbehörden veröffentlicht wird, und berücksichtigt somit die Entwicklung der Baukosten seit dem Wert 1914.

    Der gleitende Neuwertfaktor wird bei Vertragsabschluss vereinbart und in der Regel jährlich angepasst. Er stellt sicher, dass die Versicherungssumme im Laufe der Zeit mit den gestiegenen Baukosten Schritt hält. Wenn beispielsweise der Baupreisindex um 2% steigt, erhöht sich auch der gleitende Neuwertfaktor um 2%.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der gleitende Neuwertfaktor nicht den Marktwert des Gebäudes berücksichtigt, sondern lediglich die aktuellen Baukosten. Daher kann es sein, dass der tatsächliche Marktwert des Gebäudes höher oder niedriger ist als die Versicherungssumme, die auf der Grundlage des gleitenden Neuwertfaktors berechnet wird.

    Zusammenfassend ist der gleitende Neuwertfaktor ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung. Er berücksichtigt die Entwicklung der Baukosten seit dem Wert 1914 und stellt sicher, dass die Versicherungssumme im Laufe der Zeit mit den gestiegenen Baukosten Schritt hält. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der gleitende Neuwertfaktor nicht den tatsächlichen Marktwert des Gebäudes widerspiegelt, sondern lediglich die aktuellen Baukosten.

     

    Was ist der „Baupreisindex?“

    Der Baupreisindex ist ein statistischer Index, der die durchschnittliche Veränderung der Preise für Bauleistungen in Deutschland misst. Dieser Index wird von verschiedenen Behörden und Institutionen erstellt und veröffentlicht, wie z.B. dem Statistischen Bundesamt oder dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

    In der Wohngebäudeversicherung wird der Baupreisindex oft als Grundlage für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes von Gebäuden herangezogen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um ein Gebäude im Falle eines Totalverlustes neu zu errichten. Der Baupreisindex spielt hierbei eine wichtige Rolle, da er die Kosten für Baumaterialien, Löhne, Maschinen und andere Faktoren berücksichtigt, die für den Wiederaufbau eines Gebäudes relevant sind.

    Um den Wiederbeschaffungswert unter Verwendung des Baupreisindexes zu berechnen, wird der Baupreisindex für das Jahr der letzten Wertermittlung des Gebäudes mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Das Ergebnis ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert des Gebäudes. Die Verwendung des Baupreisindexes ermöglicht es, den Wiederbeschaffungswert stets an die aktuellen Kosten für Bauleistungen anzupassen und somit eine angemessene Absicherung gegen Schäden zu gewährleisten.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Baupreisindex je nach Region und Gebäudetyp variieren kann. Es ist daher ratsam, bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes oder des gleitenden Neuwertfaktors immer den aktuellen Baupreisindex heranzuziehen, der von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird.

     

    Was ist der „Anpassungsfaktor?“

    Ein Anpassungsfaktor bezieht sich in der Regel auf einen Prozentsatz, der auf eine bestimmte Größe oder einen bestimmten Wert angewendet wird, um ihn an neue Bedingungen oder veränderte Umstände anzupassen. Im Allgemeinen soll er den ursprünglichen Wert an die veränderten Bedingungen anpassen.

    In der Finanz- oder Versicherungswelt kann ein Anpassungsfaktor beispielsweise verwendet werden, um den Wert eines Vermögenswertes oder einer Versicherungspolice an die aktuelle Inflation oder Marktlage anzupassen. So kann ein Versicherer beispielsweise den Versicherungsbeitrag oder den Versicherungsschutz anhand eines Anpassungsfaktors auf den aktuellen Bedarf und Marktlage anpassen.

    Ein Anpassungsfaktor kann auch in anderen Bereichen wie im Bauwesen verwendet werden, um die Kosten für Bauleistungen oder den Wert von Immobilien an aktuelle Bedingungen anzupassen. In diesem Fall wird der Anpassungsfaktor verwendet, um den ursprünglichen Wert an die aktuellen Baupreisindizes oder an die tatsächlichen Kosten für Baumaterialien und Arbeitskosten anzupassen.

    Im Allgemeinen dient der Anpassungsfaktor dazu, eine angemessene Absicherung zu gewährleisten und den Wert von Vermögenswerten oder Versicherungspolicen an sich verändernde Bedingungen anzupassen. Es ist wichtig, Anpassungsfaktoren in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin angemessen sind und den aktuellen Bedingungen entsprechen.

     

    Leistungen der Wohngebäudeversicherung

    Der Versicherungsschutz für ein Gebäude umfasst: Dach, Wände, eingebaute Fenster und Türen, Terrasse bzw. Balkon. Außerdem ist alles versichert, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Dazu zählen: •Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind •fest verlegte Fußböden sanitäre Installationen (Badewanne und Heizungsanlagen) •Treppenlifte Alle beweglichen Sachen, die sich im oder außerhalb des Gebäudes befinden (z.B.: Mülltonnen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen) werden ebenfalls versichert. Der Versicherungsschutz kann auch um Nebengebäude  (z.B.: Garagen oder Carports) erweitert werden.   Grundschutz der Wohngebäudeversicherung Mit Wohngebäudeversicherungen können Schäden durch diese Gefahren versichert werden: Feuer und Blitzschlag Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs seiner Teile oder Ladung. Schadensfall 1: Bei Familie K. gerät der Adventskranz in Brand. Das Feuer setzt das Zimmer in Brand, dabei zerstört es die Türen und Fenster, Tapeten und verklebte Böden. Dieses wird von der Gebäudeversicherung ersetzt. Schadensfall 2: Im Haus von Familie A. schlägt ein Blitz ein. Das Haus wird erheblich beschädigt. Wir zahlen durch die Gefahr Feuer in der Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Schadensfall 3: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß werden übernommen. Leitungswasser Schadensfall: Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie N. unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Die Folgekosten für Tapeten etc. werden übernommen. Versichert sind wasserführende Leitungen sowie dazugehörige Anlagen (z.B.: Heizkörper, Wasserversorgungsrohre und Klimapumpen). Sturm und Hagel  Schadensfall: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden. Der Sturm muss mindestens Windstärke 8 haben, damit die Versicherung leistet. Erst ab dieser Windstärke wird er als Sturm bezeichnet.

    Optimieren Sie Ihren Grundschutz mit dem Baustein Naturgefahren

    Es empfiehlt sich nicht nur eine Gebäudeversicherung anhand der zunehmenden Naturkatastrophen, sondern zusätzlich auch eine Elementarversicherung abzuschließen. Da die Zerstörungskraft von Naturgefahren sehr hoch ist und damit sind teure Schäden verbunden. Dieser Versicherungsschutz im Grunde unverzichtbar. Viele aktuelle Schäden, wie Überschwemmungsschäden mussten von den Hausbesitzern selbst getragen werden, da Sie keine Elementarschäden in ihren Versicherungsschutz aufgenommen haben. Die Elementarversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:
    • Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
    • Erdbeben, Erdrutsch
    • Schneedruck, Lawinen
    Die Erweiterung um Elementarschäden bietet also einen umfangreichen Versicherungsschutz, sodass Sie bei Gebäudeschäden perfekt abgesichert sind.  

    Wichtig: Die Elementarversicherung kann nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

    Glasbruch

    Die Glasbruchversicherung sichert folgende Gegenstände ab:
    • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff
    • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
    • Profilbaugläser und Glasbausteine
    • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
    Schadensfall: Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen – das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die Glasversicherung.

    Photovoltaikanlage

    Ihre Schäden an der Photovoltaikanlage sowie die Grundgefahren sind versichert, dazu gehören: Brand und Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Absturz eines Flugzeugs oder dessen Teile Schadensfall: Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarzellen auf ihrem Hausdach zerstört. Die Versicherung zahlt den Austausch und den Schaden. Darüber hinaus können tarifabhängig auch sogenannte ergänzende technische Gefahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Vandalismus sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler.

    Tipps zur Schadenvorbeugung

    Wie kann man solche Schäden vorbeugen? Als ersten Schritt sollten Sie versuchen, präventiv Schäden durch Sturm und Hagel an Ihrem Gebäude abzuwenden. Dazu zählen unter anderem diese Maßnahmen:
    • Dach
     lose oder kaputte Dachziegel ersetzen  Ersatzdachplatten für Notfälle auf Vorrat halten  Laub aus Fallrohren und Dachrinnen entfernen
    • Fenster und Fassade
     Fenster rechtzeitig schließen  Rollläden entweder ganz oder herunter geöffnet lassen
    • Garten
     Hagelschutzfolien über Gartenmöbel stülpen  morsche Bäume rechtzeitig vom Grundstück entfernen Auto in Garage parken oder unterstellen
    • Keller
     Kellerfenster und Lichtschächte wasserfest abdichten  falls vorhanden: Rückstauventil kontrollieren

    Anschrift

    AXA Generalvertretung Robert Kosik
    Dr.-Wolff-Str. 4
    65549 Limburg / Lahn

    Kontaktmöglichkeiten

    Tel. 06431 / 28 88 90
    Fax. 06431 / 28 88 920
    Mail. agentur.kosik@axa.de

    24-Stunden Schadenhotline

    Kundenservice 0221 / 148 41000
    Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
    Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

     

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