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Versicherungsbestätigung fürs Ausland - grüne Karte

grüne Versicherungskarte anfordern

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Versicherungspolice erhalten Sie diese in Form einer grünen Karte zugesendet. Diese ist allerdings nicht unbegrenzt gültig. Bitte achten Sie auf das Datum, welches sich auf der Versicherungskarte befindet. Wenn Sie einen Fahrzeugwechsel durchführen erhalten Sie auch eine neue grüne Karte, da auf dieser immer das Kennzeichen und das Fabrikat aufgeführt ist.

 

Die Grüne Versicherungskarte ist ein international anerkanntes Dokument, das den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland belegt. In Europa gilt eine einheitliche Regelung, dass alle Kraftfahrzeughalter eine solche Versicherung besitzen müssen. Die Grüne Karte dient als Beweis für die ausländischen Behörden und kann bei einem Unfall oder einer anderen Art von Schäden, die Sie verursachen, vorgelegt werden.

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Betreuung meiner Verträge

Folgende Länder befinden sich auf der grünen Versicherungskarte
Kürzel Land Gestrichen? Mitglied EU? Europäischer Kontinent? Versicherungsschutz in KH und Kasko? Versicherungsschutz
in der Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen?
A Österreich offen ja ja ja ja
AL Albanien offen nein ja ja nein
AND Andorra offen nein ja ja nein
B Belgien offen ja ja ja ja
BG Bulgarien offen ja ja ja ja
BIH Bosnien-Herzegovina offen nein ja ja nein
BY Weißrussland offen nein ja ja nein
CH Schweiz offen nein (EWR) ja ja ja
CY Zypern offen ja (nur Republik Zypern) nein ja (nur Republik Zypern) ja (nur Republik Zypern)
CZ Tschechische Republik offen ja ja ja ja
D Deutschland offen ja ja ja ja
DK Dänemark offen ja ja ja ja
E Spanien offen ja ja (außer Kanarische Inseln) ja ja
EST Estland offen ja ja ja ja
F Frankreich offen ja ja ja ja
FIN Finnland offen ja ja ja ja
GB Großbritannien offen ja ja (außer Überseegebiete) ja ja
GR Griechenland offen ja ja ja ja
H Ungarn offen ja ja ja ja
HR Kroatien offen ja (ab 1.7.2013) ja ja ja
I Italien offen ja ja ja ja
IL Israel gestrichen nein nein nein nein
IR Iran gestrichen nein nein nein nein
IRL Irland offen ja ja ja ja
IS Island offen nein (EWR) nein ja ja
 L Luxemburg offen ja ja ja ja
LT Litauen offen ja ja ja ja
LV Lettland offen ja ja ja ja
M Malta offen ja ja ja ja
MA Marokko gestrichen nein nein nein nein
MD Moldavien offen nein ja ja nein
MK F.Y.R.O.M. (Former Yugoslav Republic Of Macedonia) offen nein ja ja nein
MNE  Montenegro  offen  nein  ja  ja siehe Sonderfall Serbien und Montenegro  nein
N Norwegen offen nein (EWR) ja ja ja
NL Niederlande offen ja ja ja ja
P Portugal offen ja ja (außer Azoren) ja ja
PL Polen offen ja ja ja ja
RO Rumänien offen ja ja ja ja
S Schweden offen ja ja ja ja
SK Slowakische Republik offen ja ja ja ja
SLO Slowenien offen ja ja ja ja
SRB Serbien offen nein ja ja / siehe Sonderfall Serbien und Montenegro nein
TN Tunesien gestrichen nein nein nein nein
TR Türkei je nach Produktlinie nein teilweise nein (außer im europäischen Teil) /siehe Sonderfall Türkei nein
UA Ukraine offen nein ja ja nein
RUS Russland offen nein teilweise ja (Kasko nur im europäischen Teil) nein
Grüne Versicherungskarte und Kaskoversicherung
Die grüne Karte hat keine Auswirkung auf den Geltungsbereich der Kaskoversicherung! Eine Kaskoversicherung gilt unabhängig von der internationalen Versicherungskarte (grüne Karte) in Europa! Dies bedeutet im genauen, Sie genießen den Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in sonstigen Geltungsbereichen der Europäischen Union. Es besteht dadurch auch Versicherungsschutz in den Gebieten die zu einem Land der EU gehören, auch wenn der Schadenort nicht auf dem Europäischen Kontinent liegt (z.B. Kanarisch Inseln, obwohl diese geographisch zu Afrika gehören).
Was ist im Schadenfall zu tun
Im Schadenfall muss sich der Versicherungsnehmer an die auf der Rückseite der Grünen Karte genannten Regulierungsstellen wenden. Der Versicherer ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu den im Vertrag vereinbarten Höchstsummen, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Kfz-Haftpflicht-Deckungssummen des besuchten Landes. Das Büro in Deutschland für die grüne Karte befindet sich in Berlin (Deutsches Büro der Grünen Karte e.V. – Wilhelmstrasse 43/43G – 10117 Berlin – Rufnummer: 030/20205757)

Wir beraten Sie bei der Versicherung für Anhänger und Aufbauten, damit Sie auch den richtigen Versicherungsschutz wählen und dadurch der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Sonderfällen haben Sprechen Sie uns bei und in Limburg oder per Telefon an!

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

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