eVB Nummer sofort erhalten
Weiter unten auf dieser Seite erhalten Sie Informationen was Sie noch benötigen um ein Fahrzeug zuzulassen.
Was benötige ich für eine Fahrzeugzulassung - Neuwagen (privat)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eventuell ist hier auch eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich (erhalten Sie vom Verkäufer)
- eVB Nummer (früher war dies die Versicherungsdoppelkarte) dies ist ein 7-stelliger Code aus Zahlen und Buchstaben
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters(!) der Versicherungsnehmer kann hiervon abweichen
- alternativ Reisepass mit der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- falls Sie einen Wagen für jemanden anderen Zulassen möchten benötigen Sie dazu die Vollmacht und gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) von Ihnen und dem Fahrzeughalter (im Original)
- bei Minderjährigen wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt und ein Ausweisdokument
Wenn Sie Ihren Wagen im Ausland gekauft haben benötigen Sie dazu folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC-Papiere / Datenbescheinigung/TÜV Gutachten gem, §21 StVZO
- Nachweis über die Abgasuntersuchung bei AU-Pflicht des Fahrzeuges
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes
- fass Ihr Wagen außerhalb der EU eingeführt wurde benötigen Sie dazu eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- bei einem EU-Import wird noch eine Einfuhrumsatzsteuererklärung benötigt
- ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag / Importbescheinigung
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt nach §21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
Was benötige ich für eine Fahrzeugzulassung - Gebrauchtwagen (privat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eventuell ist hier auch eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich (erhalten Sie vom Verkäufer)
- eVB Nummer (früher war dies die Versicherungsdoppelkarte) dies ist ein 7-stelliger Code aus Zahlen und Buchstaben
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters(!) der Versicherungsnehmer kann hiervon abweichen
- alternativ Reisepass mit der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- falls Sie einen Wagen für jemanden anderen Zulassen möchten benötigen Sie dazu die Vollmacht und gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) von Ihnen und dem Fahrzeughalter (im Original)
- bei Minderjährigen wird eine schriftliche Einverständniserklärung derErziehungsberechtigten benötigt und ein Ausweisdokument
- wenn der Wagen abgemeldet ist: Abmelde oder Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn der Wagen älter ist als 3 Jahre
Wenn Sie Ihren Wagen im Ausland gekauft haben benötigen Sie dazu folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC-Papiere / Datenbescheinigung/TÜV Gutachten gem, §21 StVZO
- Nachweis über die Abgasuntersuchung bei AU-Pflicht des Fahrzeuges
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes
- fass Ihr Wagen außerhalb der EU eingeführt wurde benötigen Sie dazu eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- bei einem EU-Import wird noch eine Einfuhrumsatzsteuererklärung benötigt
- ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag / Importbescheinigung
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt nach §21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
- wenn der Wagen abgemeldet ist: Abmelde oder Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn der Wagen älter ist als 3 Jahre
Was benötige ich für eine Fahrzeugzulassung als Firma & Verein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eventuell ist hier auch eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich (erhalten Sie vom Verkäufer)
- eVB Nummer (früher war dies die Versicherungsdoppelkarte) dies ist ein 7-stelliger Code aus Zahlen und Buchstaben
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters(!) der Versicherungsnehmer kann hiervon abweichen
- alternativ Reisepass mit der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- falls Sie einen Wagen für jemanden anderen Zulassen möchten benötigen Sie dazu die Vollmacht und gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) von Ihnen und dem Fahrzeughalter (im Original)
- bei Minderjährigen wird eine schriftliche Einverständniserklärung derErziehungsberechtigten benötigt und ein Ausweisdokument
- wenn der Wagen abgemeldet ist: Abmelde oder Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn der Wagen älter ist als 3 Jahre
- Beim Verein: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Wenn Sie Ihren Wagen im Ausland gekauft haben benötigen Sie dazu folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC-Papiere / Datenbescheinigung/TÜV Gutachten gem, §21 StVZO
- Nachweis über die Abgasuntersuchung bei AU-Pflicht des Fahrzeuges
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes
- fass Ihr Wagen außerhalb der EU eingeführt wurde benötigen Sie dazu eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- bei einem EU-Import wird noch eine Einfuhrumsatzsteuererklärung benötigt
- ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag / Importbescheinigung
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt nach §21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
- wenn der Wagen abgemeldet ist: Abmelde oder Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn der Wagen älter ist als 3 Jahre
Was benötige ich für eine Fahrzeugzulassung - Oldimer (privat)
Ein „H-Kennzeichen“ des Oldtimers ist für alles Zulassungsarten (Auto, Motorrad, Trecker,…) möglich. Allerdings ist eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen nicht möglich. Die 30 Jahre Frist der Erstzulassung gilt allerdings nicht für die klassische Oldtimerversicherung. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzung dafür.
Zur Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB Nummer (früher war dies die Versicherungsdoppelkarte) dies ist ein 7-stelliger Code aus Zahlen und Buchstaben
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters(!) der Versicherungsnehmer kann hiervon abweichen
- alternativ Reisepass mit der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- falls Sie einen Wagen für jemanden anderen Zulassen möchten benötigen Sie dazu die Vollmacht und gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) von Ihnen und dem Fahrzeughalter (im Original)
- bei Minderjährigen wird eine schriftliche Einverständniserklärung derErziehungsberechtigten benötigt
- wenn der Wagen abgemeldet ist: Abmelde oder Stilllegungsbescheinigung
- Gutachten eines Sachverständigen, welcher das Fahrzeug als historisch anerkennt (nach §21 StVZO)
Was genau ist eine eVB Nummer
elektronische Versicherungsbestätigung – eVB – Nummer
Zum 01.03.2008 wurde das damalige Zulassungsverfahren bei den Zulassungsstellen reformiert und hat dem Verbraucher damit vieles vereinfacht! Die damalige „Doppelkarte“ wurde durch die eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt. Dadurch läuft nun die Bestätigung über den Versicherungsschutz elektronisch über eine 7-stellige Nummern-/Buchstabenfolge.

Der oben angezeigte Ablauf wird immer dann notwendig, wenn der Versicherungsnehmer oder eine von diesem bevollmächtigte Person persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen muss, also bei:
- Neuzulassung eines Kfz
- Halterwechsel oder Besitzumschreibung
- Wohnortwechsel in Verbindung mit einer
Änderung des Zulassungsbezirks - Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung
Die Umstellung auf die eVB Nummer hat keine Auswirkungen auf den Zulassungsvorgang an sich. D.h., die jeweils noch zusätzlich erforderlichen Dokumente sind ebenfalls mitzubringen!
Wie lange ist die eVB Nummer gültig?
Die Bestätigung für eine Haftpflichtversicherung ist 18 Monate nach Ausgabe gültig, Ausnahme ist die eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen, diese hat eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Aushändigung!
Kann der Halter noch bei der Zulassungsstelle bestimmt werden?
Ja, AXA übermittelt nur die Pflichtdaten des VN an die Zulassungsbehörde. Der Kunde kann den Halter immer noch bei der Zulassungsbehörde bestimmen. Die Regelungen zur VN-Halter-Trennung bleiben hiervon unberührt bestehen.
Kann jedes Fahrzeug mit einer eVB Nummer zugelassen werden?
Es können alle Fahrzeuge zugelassen werden, außer Omnibusse und Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Für welche Kennzeichenarten gilt die eVB Nummer?
- Standard – Kennzeichen (schwarz)
- Saisinkennzeichen (die Saison muss bei Ausstellung der eVB Nummer angegeben werden)
- Kurzzeitkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen
- Rote – Kennzeichen
Ist die Zulassung durch Dritte möglich?
Die Zulassung durch bevollmächtigte Dritte ist auch weiterhin möglich. Auf der Rückseite des eVB-Formulares finden Sie eine Mustervollmacht. Generell kann eine Vollmacht auch losgelöst vom Formular ausgestellt werden.
Hauptsitz Limburg
AXA Regionalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn
Kontaktmöglichkeiten
Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de
24-Stunden Schadenhotline
Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03
Niederlassung Bad Camberg
AXA Regionalvertretung Robert Kosik
Frankfurter Str. 28
65520 Bad Camberg
Kontaktmöglichkeiten
Tel. 06434 / 93 49 300
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de
24-Stunden Schadenhotline
Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03