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Berufsunfähigkeitsversicherung AXA

Berufsunfähigkeit

Finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Jeder hat in seinem Leben Ziele und Wünsche, welche er erreichen und verwirklichen möchte. Üblich spielt dort das Einkommen eine große Rolle.

Damit die Ziele und Wünsche nicht unplanmäßig aus der Bahn geraten ist es wichtig, seine eigene Arbeitskraft abzusichern. Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA gelingt diese am besten.

Sobald Ihre Arbeitskraft aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder sonstigen gesundheitlichen Problemen so eingeschränkt ist, dass Sie nur noch wenige Stunden in der Lage sind zu arbeiten, sind die Leistungen vom Staat nicht mehr ausreichend.

Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen.

Etwa 200 Tsd. Erwerbstätige scheiden pro Jahr aus dem Berufsleben aus. Fast 80% der Fälle sind der Auslöser einer Berufsunfähigkeit Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs und Nervenerkrankungen, hierzu zählt auch das Burn-Out-Syndrom.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Art von Versicherung, die den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell absichert. Eine Berufsunfähigkeit tritt auf, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine monatliche Rente, um seine finanziellen Verpflichtungen wie Miete, Kreditraten und Lebenshaltungskosten zu decken. Die Höhe der monatlichen Rente hängt von der Höhe der Prämie ab, die der Versicherungsnehmer gezahlt hat, sowie von den Bedingungen des Versicherungsvertrags.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung ist. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit einen Anspruch auf die monatliche Rente hat, aber im Falle, dass er nicht berufsunfähig wird, erhält er keine Rückerstattung der gezahlten Prämien.

Berufsunfähigkeitsversicherungen können für Menschen jeden Alters wichtig sein, besonders für jene, die ihren Lebensunterhalt durch ihren Beruf verdienen. Da die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit im Laufe des Arbeitslebens zunimmt, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Vorsorgemaßnahme für die finanzielle Sicherheit im Alter darstellen.

In der Zusammenfassung lässt sich sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherung ist, die den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell absichert, indem sie eine monatliche Rente zahlt. Es ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme, um die finanzielle Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit zu gewährleisten.

Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h  14:00h – 17:00h) stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!

Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg 
Robert Kosik

Wodurch werden Arbeitnehmer Berufsunfähig?

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Nervenkrankheiten

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Skelett- und Bewegungsapparat

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Krebs

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Herz- und Gefäßsystem

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Unfälle

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Sonstiges

Was ist der Unterschied zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit?
Grundsätzlich liegt der Unterschied erstmal in dem Finanzierungsträger. Die Erwerbsminderung wird von der deutschen Rentenversicherung gezahlt und wird somit durch die Lohnnebenkosten finanziert. Im Gegensatz dazu wird die Berufsunfähigkeitsversicherung privat durch eine passende Police abgesichert und selber finanziert. Dadurch entstehen natürlich auch große Unterschiede in der Leistung. Diese Unterschiede erläutern wir Ihnen in den nächsten Absätzen.
Leistungen einer Erwerbsminderung
Die Erwerbsminderung sichert auch die Arbeitskraft genau wie es die Berufsunfähigkeit zur Aufgabe hat. Hier gibt es aber folgende Parameter:
  • Leistungen bei voller Erwerbsminderung
Volle Erwerbsminderung tritt dann ein, wenn Ihre Arbeitskraft so beeinträchtigt ist, dass keinen Beruf bis zu drei Stunden ausüben können. Hier ist es nicht Ausschlaggebend, was Sie gelernt haben oder was Sie zuletzt für einen Beruf ausgeübt haben, sondern ob Sie auf dem gesamten Arbeitsmarkt einen Beruf ausüben können. Hier ist auch wichtig zu wissen, dass es egal ist, ob dieser Beruf auf dem Arbeitsmarkt zu genügend Stellen zur Verfügung steht!
  • Leistungen bei teilweiser Erwerbsminderung
Teilweise Erwerbsminderung ist wie oben genannt nur mit dem Unterschied, dass Sie einen Beruf zwischen drei uns sechs Stunden ausüben können.
  • keine Erwerbsminderung
Diese tritt ein, wenn Sie zwar Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, aber über sechs Stunden einen anderen Beruf. Grundsätzlich kann hier schon mal erwähnt werden, dass es bei der Erwerbsminderung keinen Berufsschutz gibt, dies bedeutet genau, dass geprüft wird, ob ein anderer Beruf, als der zuletzt ausgeübte, durchgeführt werden kann. Dies nennt man „abstrakte Verweisung“ und das ist es auch, die deutsche Rentenversicherung als finanzierender Träger, versucht erstmal in einen anderen Beruf zu verweisen. Produzieren wir mal ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein erkrankter Architekt ist nicht mehr in der Lage die notwendigen Berechnungen aufgrund eines Schlaganfalls zu tätigen. Nach der Behandlung und Kur kann aber dieser einen anderen Beruf länger als 6 Stunden ausüben, wie z. B. an einer Pforte arbeiten. Ist dies wünschenswert, nein, dass ist es nicht! Aber es ist so in der Erwerbsminderung festgeschrieben und wird auch nicht verändert. Eine Sonderregelung gibt es hierbei! Menschen, welche vor dem 02.Januar.1961 geboren sind haben diese Verweisung nicht und somit einen Berufsschutz. Diese heißt „Vertrauensschutzregelung“. Hier der genaue Wortlaut der deutschen Rentneversicherung: „Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Diese muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen. Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar.“ Quelle  
Leistungen einer Berufsunfähigkeit
Im Gegensatz zur Erwerbsminderung hat die Berufsunfähigkeit einen Berufsschutz! Das ist vorab schon mal eines der wichtigsten Argumente für die Berufsunfähigkeitsversicherung! Dies bedeutet, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung immer geschaut wird, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch getätigt werden kann. Auch hier gibt es einen großen Unterschied. Die Berufsunfähigkeit hat eine andere Betrachtungsweise der Voraussetzung zur Leistung. Hier wird nicht nach Stunden entschieden, sondern nach Prozenten. Kann der Geschädigte oder Erkrankte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu 50% nicht mehr ausüben ist er Berufsunfähig und erhält somit die vereinbarte Rente. Der Berufsschutz ist deshalb so wichtig, da sich auch das Leben verändert. Sehr viele Arbeitnehmer üben den Ausbildungsberuf nicht mehr aus, sondern haben sich weitergebildet und begleiten dann einen höherwertigen oder höherbezahlten Beruf. Die passende Versicherung passt sich immer diesen Gegebenheiten an und begleitet somit bis zur Rente oder bis zum Fall der Berufsunfähigkeit.
Worauf sollte bei einer Berufsunfähigkeit geachtet werden?
Wie bei allen Sachen muss gerade eine Versicherung für die Arbeitskraft bedarfsgerecht sein! Hier möchten wir Ihnen erläutern, worauf bei einer Police oder einem Angebot zu achten ist:
  • Endalter
Das Endalter ist einer der wichtigsten Parameter bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Grundsätzlich sollte hier immer drauf geachtet werden wann der Eintritt in die Regelaltersrente möglich ist. Es ist niemanden damit geholfen wenn man einen Beitrag sparen möchte und dadurch das Endalter in der Versicherung falsch ist. Es sollte darauf geachtet werden wann es überhaupt möglich ist die Regel Altersrente zu erhalten. In vielen Fällen ist es so das wir auf Versicherung treffen welche das Endalter der Rentenzahlung bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen haben. Wenn dann die Altersrente erst zum 63. Lebensjahr beginnt, hat man dort eine gewaltige finanzielle Lücke welche geschlossen werden muss. Im Nachhinein die Rente in der bestehenden Versicherung zu erhöhen ist ein größeres Problem. Hier kommt zum Tragen, dass das Eintrittsalter, sowie die Gesundheitsfragen erneut geprüft werden. Dadurch erhöht sich der Beitrag, oder es kann sogar wenn die Gesundheitsfragen negativ sind zu einer Ablehnung kommen. Somit kann ein angepasster Schutz nicht mehr gewährleistet werden.
  • Rentenhöhe
Die Rentenhöhe ist mindestens genauso wichtig wie das Endalter. Auch hier nützt es nichts an der falschen Ecke zu sparen, wenn die Rentenhöhe nicht ausreicht kann auch hier im Nachhinein nur schwer eine Änderung vollzogen werden. Die Rentenhöhe sollte auf jeden Fall vernünftig berechnet werden, hierzu raten wir immer unseren Kunden sich in Ruhe eine Kalkulation zu erstellen aus welcher die laufenden Kosten zu erkennen sind und die Sonderausgaben wie zum Beispiel Urlaub oder Hobbys nicht fehlen. Bei der Rentenhöhe gibt es allerdings einen Vorteil es ist in den meisten Versicherungen eine Dynamik eingeschlossen. Diese soll dafür sorgen, dass die Kaufkraft erhalten bleibt. Wir können ja auch von einem Inflationsausgleich sprechen. Dazu gibt es noch die Möglichkeit bei vielen Versicherungen zu bestimmten Gegebenheiten die Rentenhöhe zu verändern. Zu diesen zählen: Hochzeit, Beendigung eines Studiums, Immobilienkauf und die Geburt eines Kindes.
  • Eintrittsalter
Bei diesem Punkt kann man sehr viel Geld sparen, eines der wichtigsten Faktoren bei der Bemessung des Beitrages in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Eintrittsalter. Je jünger ein versicherter in den Schutz der Berufsunfähigkeit Eintritt umso günstiger ist der Beitrag. Die Wahrscheinlichkeit dass die Person berufsunfähig wird innerhalb der ersten Zeit seines Berufslebens ist sehr gering. Aus diesem Grunde, werden die Beiträge quasi verrechnet mit dem Eintrittsalter. Es ist verständlich dass die Versicherer das kalkulieren, denn wenn jemand mit den 50. Lebensjahr in den Berufsunfähigkeitsschutz Eintritt ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch dass diese Person in den nächsten Jahren berufsunfähig wird. Dazu gibt es noch den Vorteil, dass viele Versicherer sowie auch die AXA Versicherung eine Police anbieten für jüngere Menschen. In unserem konkreten Fall, Sinn des Personen bis zum 30. Lebensjahr welche eine Starter BU zu vergünstigten Konditionen für die ersten fünf Versicherungsjahre erhalten.
Welche Faktoren haben Einfluss auf den Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, die bei jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich gewichtet werden können. Hier sind einige der wichtigsten Faktoren:

  1. Alter: Je jünger eine Person ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit und desto niedriger ist daher auch der Beitrag.

  2. Gesundheit: Personen mit bestehender Krankheit oder einer Vorgeschichte von Krankheiten haben ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit, wodurch der Beitrag höher sein kann.

  3. Beruf: Menschen, die in gefährlichen Berufen arbeiten, haben ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit. Daher kann der Beitrag für solche Berufe höher sein.

  4. Dauer und Höhe der Rente: Je höher die gewünschte Rente und je länger die Dauer der Versicherung, desto höher ist der Beitrag.

  5. Leistungen: Einige Versicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie Krankentagegeld oder Unfallversicherung. Je mehr Leistungen man beziehen möchte, desto höher ist der Beitrag.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung anhand verschiedener Faktoren berechnet wird, wie Alter, Gesundheit, Beruf, Dauer und Höhe der Rente sowie Leistungen. 

Wie können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Steuererklärung unter verschiedenen Abschnitten eingetragen werden, je nach Art der Prämienzahlung und den steuerlichen Vorteilen, die Sie daraus ziehen möchten. Hier sind die wichtigsten Abschnitte, in denen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung eintragen können:

  1. Abschnitt „Sonderausgaben“: Hier können Sie die Prämienzahlungen für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Die Höchstgrenze beträgt hierbei 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

  2. Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“: Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung besondere Kosten haben, die Sie nicht aus eigener Kraft tragen können, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierbei können auch die Prämienzahlungen für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eingetragen werden.

  3. Abschnitt „Vorsorgeaufwendungen“: Hier können Sie Vorsorgeaufwendungen für Ihre Altersvorsorge und für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eintragen. Die Höchstgrenze beträgt hierbei 4.000 Euro pro Jahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Eintragung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

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