Änderungen ab 2018
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen rund um Versicherungen und das Thema Geld zusammengestellt
Einkommenssteuer
Ab diesem Jahr müssen die Beläge bei der Einkommenssteuererklärung nicht mehr mit eingereicht werden. Dies erleichtert vielen den „Papierkram“, aber hier ist Vorsicht geboten, trotzdem müssen die Beläge aufgehoben werden, da es weiterhin zu einer Kontrolle kommen kann und dann müssen die Beläge auf Aufforderung nachgereicht werden.
Grundfreibetrag
Von derzeit 8.820,00 € steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2018 auf 9.000,00 € für Alleinstehende an. Erst ab dieser Summe müssen Einkommen versteuert werden. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000,00 €.
Hierzu kommen noch eventuelle Kinderfreibeträge. Diese steigen auch im Jahr 2018 um 72,00 € auf dann 7.428,00 €.
Kindergeld
Im Jahr 2018 steht hier eine Erhöhung ins Haus. Das Kindergeld wird um 2,00 € pro Kind erhöht. Für die ersten beiden Kinder wird nun ein Kindergeld von 194,00 € pro Monat und pro Kind gezahlt. Die Erhöhung bewirkt bei dem dritten Kind ein Kindergeldanspruch von 200,00 € und ab jedem weiteren Kind sind es 225,00 €.
Eine weitere Änderung ist auch, dass das Kindergeld zukünftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dies war bisher für mehrere Jahre möglich.
Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zum Jahreswechsel fällt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, welche über 54 Millionen Kassenversicherte zahlen, von derzeit 1,1% auf 1,0%.
Der Zusatzbeitrag wird auf den Krankenkassenbeitrag, welcher 14,6% beträgt, erhoben. Den Krankenkassenbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.
Rentenbeitrag
Zum 1. Januar verändert sich der gesetzliche Rentenbeitrag von 18,7% im Jahr 2017 auf 18,6% für das Jahr 2018. Hintergrund für die Änderung sind die gefüllten Kassen der deutschen Rentenversicherung.
Der Unterscheid wird sich aber leider nicht sehr viel auf das Portemonnaie auswirken, bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.000,00 € werden Sie 1,50 € netto mehr haben.
Rente
Im Juli wird es für die etwa 21 Millionen Rentner deutlich mehr Geld geben! Es wird ein plus in Höhe von etwa 3% erwartet.
Erwerbsminderungsrente
Nun wird auch die Erwerbsminderungsrente an die gestiegene Regelaltersrentengrenze angepasst. Wer ab dem Jahr 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, da er aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr weiter fortführen kann wird nun in der Form bessergestellt, als hätte er bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet.
Auch diese Grenze wird nun von Jahr zu Jahr bis 2024 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Betriebsrenten
Ab diesem Jahr entfällt bei Betriebsrenten das Haftungsrisiko für Arbeitgeber und somit werden die Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver.
Dies bedeutet im konkreten, dass den Beschäftigten kein fester Betrag mehr zugesichert werden muss. Dazu kommt, dass den Arbeitgebern seit diesem Jahr ein Steuerzuschuss für Geringverdienende Mitarbeiter gewährt wird, um diesen bei den Betriebsrentenbeiträgen zu unterstützen.
Eine weitere positive Änderung ist, dass die Bezieher von einer Grundsicherung im Alter Freibeträge für Betriebsrenten und Riestervorsorgeverträgen in Höhe von 200,00 € im Monat zusteht.
Riester-Rente
Zum ersten Mal werden die Zulagen zur zertifizierten Riestervorsorge erhöht. Von derzeit 154,00 € sind nun die staatlichen Zulagen auf 175,00 € gestiegen. Diese werden an den Sparer gezahlt, wenn dieser mindestens 4% von seinem Jahresbruttogehalt in einen Riestervertrag einzahlt.
Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung
Auch zum Wechsel in das Jahr 2018 steigen wieder die Grenzen zur Sozialversicherung an.
Nun müssen die Beiträge zur Rentenversicherung bis zu einem monatlichen Brutto in Höhe von 6.500,00 € (west) und 5.800,00 € (ost) gezahlt werden.
Die Bemessungsgrenze bei der Krankenversicherung steigt bundesweit einheitlich auf 4.425,00 € im Monat und eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht bis zu einem Einkommen von 4.950,00 €.
Kfz – Steuer von Neuwagen steigt
Wenn Sie planen sich im Jahr 2018 ein neues Kfz zu kaufen, sollten Sie dies vor dem 01. September durchführen. Dazu rät zumindest die Verbraucherzentrale NRW. Hintergrund sind die neuen Abgastests, welche ab dem Datum dann für die Bemessung der Kfz – Steuer herangezogen werden. Hier kann es sich auswirken, dass die Steuerbelastung dann nach dem neuen Verfahren höher ausfällt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es hingegen keine Veränderung. Weitere Infos erfahren Sie in unsrem Beitrag zur
Kfz-Steuer 2018.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zu den einzelnen Themen zur Verfügung!
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