VersicherungsLEXIKON
„Abhandenkommen“
Das Abhandenkommen von Gegenständen oder Eigentum ist ein Begriff, der in der Versicherungsbranche häufig verwendet wird. Es bedeutet, dass ein Gegenstand oder Eigentum verloren gegangen oder gestohlen wurde und nicht mehr auffindbar ist.
In der Versicherungswelt ist das Abhandenkommen ein wichtiger Faktor für die Schadensregulierung. Je nach Versicherungsvertrag kann das Abhandenkommen von Gegenständen oder Eigentum unterschiedlich geregelt sein. In vielen Fällen ist es jedoch versichert, wenn der Verlust durch einen Diebstahl, einen Einbruch oder einen Raub verursacht wurde.
Im Falle des Abhandenkommens sollte der Versicherungsnehmer dies umgehend bei uns melden und den Schaden dokumentieren. Je nach Versicherungsvertrag kann es auch erforderlich sein, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Bedingungen und Ausschlüsse des Versicherungsvertrags zu informieren, um im Falle eines Schadens richtig handeln zu können.
„Ablaufleistung“
Die Ablaufleistung ist ein wichtiger Begriff in der Lebensversicherung. Sie bezeichnet den Betrag, der dem Versicherungsnehmer bei Ablauf des Vertrags ausgezahlt wird.
Die Ablaufleistung einer Lebensversicherung setzt sich in der Regel aus den eingezahlten Beiträgen und einer eventuellen Überschussbeteiligung zusammen. Die Höhe der Ablaufleistung hängt somit von der Vertragslaufzeit, den vereinbarten Beiträgen sowie der Höhe der Überschussbeteiligung ab.
Im Falle eines Todesfalls vor Ablauf des Vertrags wird in der Regel die Todesfallleistung ausgezahlt. Diese kann entweder gleich hoch oder niedriger als die Ablaufleistung sein, abhängig von den vereinbarten Bedingungen des Vertrags.
Eine Lebensversicherung kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, um sich und seine Familie gegen finanzielle Risiken abzusichern und für die Zukunft vorzusorgen.
„Abtretung“
Die Abtretung bezieht sich auf die Übertragung von Ansprüchen oder Rechten auf eine andere Person oder Partei. Im Versicherungsbereich kann die Abtretung vorkommen, wenn eine Person ihre Versicherungsansprüche an eine andere Person oder Institution abtritt.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person eine Versicherungspolice hat, aber einen Schaden erleidet, der von einer anderen Partei verursacht wurde. In diesem Fall kann die Person ihre Ansprüche auf Schadensersatz an die Versicherungsgesellschaft des Schadensverursachers abtreten, die dann den Schaden bezahlt.
Die Abtretung kann auch im Rahmen von Rückversicherungsverträgen stattfinden, wenn eine Versicherungsgesellschaft einen Teil ihres Risikos an eine andere Gesellschaft überträgt. Die abtretende Versicherungsgesellschaft wird dann eine Prämie an die rückversichernde Gesellschaft zahlen, um das Risiko zu reduzieren.
„Abwasserschaden“
Ein Abwasserschaden kann in vielen verschiedenen Situationen auftreten, zum Beispiel wenn Abwasser in ein Gebäude eindringt und Schäden verursacht. Solche Schäden können schwerwiegend sein und zu erheblichen Reparatur- und Reinigungskosten führen.
Typische Ursachen für Abwasserschäden sind Rohrbrüche, verstopfte Abflüsse, Überschwemmungen oder Hochwasser. Wenn Abwasser in ein Gebäude eindringt, kann es zu Schäden an Wänden, Böden, Möbeln, Elektrogeräten und anderen Gegenständen kommen. Auch die Gesundheit der Bewohner kann durch den Kontakt mit Abwasser gefährdet sein.
In der Regel ist es wichtig, den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, um weitere Schäden und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Eine professionelle Reinigungsfirma kann dabei helfen, das Gebäude gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
In der Regel decken Gebäudeversicherungen Abwasserschäden ab, sofern sie nicht durch Vorsatz verursacht wurden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Schaden abgedeckt ist.
„Abwehranspruch“
Ein Abwehranspruch bezieht sich auf das Recht einer Person oder einer Organisation, sich gegen rechtswidrige oder unangemessene Ansprüche oder Handlungen zu verteidigen. Der Abwehranspruch kann in verschiedenen Bereichen des Rechts, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, im Vertragsrecht oder im Zivilrecht, Anwendung finden.
Im Arbeitsrecht kann ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Abwehranspruch geltend machen, wenn er ungerechtfertigt gekündigt wurde oder wenn ihm unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz entgegengebracht wird. Der Arbeitnehmer kann dann eine Abwehrklage einreichen, um die Kündigung oder das unangemessene Verhalten abzuwehren.
Im Vertragsrecht kann ein Abwehranspruch genutzt werden, wenn eine Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen verstößt. Die andere Partei kann dann einen Abwehranspruch geltend machen, um sich gegen den Vertragsbruch zu verteidigen und möglicherweise Schadensersatz zu fordern.
Im Zivilrecht kann ein Abwehranspruch angewendet werden, wenn eine Person oder eine Organisation unrechtmäßige Forderungen stellt oder Handlungen ausübt. Die betroffene Person oder Organisation kann dann einen Abwehranspruch geltend machen, um sich gegen die unangemessenen Forderungen oder Handlungen zu verteidigen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.
„Allgefahrendeckung„
Die Allgefahrendeckung ist eine Versicherungsform, die Schäden an einem versicherten Objekt unabhängig von der Ursache abdeckt. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten, die nur spezifische Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Sturm abdecken, ist die Allgefahrendeckung sehr umfassend und bietet einen sehr hohen Schutz.
Die Allgefahrendeckung ist besonders nützlich für teure Gegenstände wie Schmuck, Kunstwerke, Elektronik oder Luxusautos. Im Falle eines Schadens werden die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Objekts vollständig von der Versicherungsgesellschaft übernommen, sofern sie in den Versicherungsbedingungen enthalten sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Allgefahrendeckung in der Regel teurer ist als andere Versicherungsarten, da sie ein höheres Risiko für den Versicherer darstellt. Auch gibt es oft Einschränkungen und Ausschlüsse, die je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag unterschiedlich sein können.
Insgesamt bietet die Allgefahrendeckung jedoch eine sehr umfassende und leistungsstarke Absicherung, die für diejenigen empfehlenswert ist, die teure Gegenstände besitzen und sich gegen eine Vielzahl von Risiken schützen möchten.
„Allmählichkeitsschaden„
Ein Allmählichkeitsschaden bezeichnet Schäden an einem Objekt, die über einen längeren Zeitraum durch eine allmähliche Veränderung oder Verschlechterung verursacht werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmelbildung in einem Gebäude oder durch Korrosion an Metallteilen.
Im Versicherungswesen kann ein Allmählichkeitsschaden im Rahmen der Gebäudeversicherung oder der Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. In der Regel sind jedoch spezielle Klauseln oder Zusatzvereinbarungen erforderlich, um einen solchen Schaden in den Versicherungsschutz einzubeziehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Allmählichkeitsschäden in der Regel nur dann abgedeckt sind, wenn sie unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Schäden, die auf eine Vernachlässigung oder Fahrlässigkeit des Eigentümers oder der beteiligten Parteien zurückzuführen sind, sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen.
Insgesamt ist ein Allmählichkeitsschaden ein Schaden, der langsam und schleichend entsteht und oft erst spät entdeckt wird. Eine umfassende Versicherungsdeckung, die auch Allmählichkeitsschäden abdeckt, kann daher für Eigentümer von Immobilien oder anderen wertvollen Gegenständen von großer Bedeutung sein.
„Anzeigepflicht„
Die Obliegenheit zur Anzeigepflicht ist eine wichtige Verpflichtung, die Versicherungsnehmer haben, wenn sie eine Versicherung abschließen. Die Anzeigepflicht bezieht sich auf alle relevanten Informationen, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen muss, bevor der Vertrag abgeschlossen wird oder wenn sich während der Vertragslaufzeit Änderungen ergeben.
Die Anzeigepflicht umfasst beispielsweise Informationen über Vorerkrankungen bei einer Krankenversicherung oder über das Vorhandensein von Gefahrenquellen bei einer Haftpflichtversicherung. Auch Änderungen von Umständen, die für den Versicherungsschutz relevant sind, müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Versicherer kann den Vertrag anfechten oder kündigen und im schlimmsten Fall kann der Versicherungsschutz sogar verloren gehen.
Es ist daher von großer Bedeutung, dass Versicherungsnehmer ihre Anzeigepflichten ernst nehmen und alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben. So können Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden und ein umfassender Versicherungsschutz bleibt gewährleistet.
„Arbeitsunfähigkeit„
Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre Arbeit auszuüben. Dies kann sowohl eine vorübergehende als auch eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit umfassen.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer oft Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit oder auch auf Zahlungen von Sozialversicherungsträgern, wenn sie in eine entsprechende Versicherung eingezahlt haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen je nach Land und Versicherungsvertrag unterschiedlich sein können.
Arbeitsunfähigkeit kann sich auf verschiedene Arten von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten auswirken. Körperliche Arbeit kann beispielsweise aufgrund von Verletzungen oder chronischen Schmerzen unmöglich werden, während geistige Arbeit aufgrund von Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen beeinträchtigt sein kann.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren, indem sie sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsweisen gewährleisten und bei Bedarf auch entsprechende Unterstützung durch Gesundheits- und Sozialdienste anbieten.
„Arglistige Täuchung„
Arglistige Täuschung bezeichnet eine vorsätzliche Handlung, bei der eine Person eine andere Person durch falsche oder verschwiegene Informationen dazu bringt, eine Entscheidung zu treffen, die sie sonst nicht getroffen hätte. Eine arglistige Täuschung kann sowohl im zivilrechtlichen als auch im strafrechtlichen Bereich relevant sein.
Im zivilrechtlichen Bereich kann eine arglistige Täuschung dazu führen, dass ein Vertrag oder eine Transaktion rückgängig gemacht oder annulliert wird. Wenn eine Person beispielsweise bei einem Verkauf wissentlich falsche Angaben über den Zustand eines Produkts macht, kann dies als arglistige Täuschung betrachtet werden und der Käufer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.
Im strafrechtlichen Bereich kann eine arglistige Täuschung eine Form des Betrugs sein, die je nach Schweregrad mit Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Eine Person, die beispielsweise vorgibt, eine schwerwiegende Krankheit zu haben, um Mitleid zu erregen und Geld zu erschleichen, kann wegen Betrugs angeklagt werden, wenn sich herausstellt, dass die Krankheit erfunden war.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine arglistige Täuschung nur dann vorliegt, wenn die falschen oder verschwiegenen Informationen wesentlich für die getroffene Entscheidung waren. Wenn eine Person beispielsweise eine kleine Unwahrheit sagt, die für die Entscheidung des anderen keine Rolle spielt, liegt keine arglistige Täuschung vor.
„Aufgaben Rechtsschutzversicherung„
Eine Rechtsschutzversicherung kann verschiedene Aufgaben haben, je nach Art und Umfang der Versicherung. Im Allgemeinen soll sie jedoch dem Versicherten dabei helfen, seine Rechte wahrzunehmen und zu verteidigen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Konkret kann die Rechtsschutzversicherung folgende Aufgaben haben:
1. Beratung: Ein Versicherter kann bei rechtlichen Fragen und Problemen eine kostenlose Beratung durch einen Anwalt oder eine andere juristische Fachkraft in Anspruch nehmen.
2. Vertretung: Wenn ein Rechtsstreit droht oder bereits im Gange ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt und für eventuelle Gerichts- und Sachverständigenkosten.
3. Schlichtung: Eine Rechtsschutzversicherung kann auch die Kosten für eine außergerichtliche Streitschlichtung übernehmen.
4. Streitschlichtung: In einigen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung auch eine Vermittlung zwischen den Konfliktparteien versuchen, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
5. Prävention: Einige Rechtsschutzversicherungen bieten auch präventive Maßnahmen an, wie zum Beispiel Seminare oder Schulungen, um Konflikte zu vermeiden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Rechtsstreit von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird. Es gibt bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind.
„Aufschubzeit„
Eine Aufschubzeit bezeichnet im Allgemeinen eine vereinbarte Verlängerung eines bestimmten Zeitraums oder einer Frist, in der eine bestimmte Handlung oder Verpflichtung ausgeführt werden muss. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Zahlungsfrist, eine Abgabefrist oder eine Lieferfrist handeln.
Eine Aufschubzeit kann auf verschiedene Arten und Weisen vereinbart werden, zum Beispiel durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien oder durch eine mündliche Absprache. Auch Verträge können eine Aufschubzeit vorsehen.
Wichtig ist jedoch, dass eine Aufschubzeit nicht automatisch gewährt wird, sondern immer zwischen den Parteien vereinbart werden muss. Zudem sollten die genauen Bedingungen der Aufschubzeit klar und eindeutig festgelegt werden, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
„Ausfalldeckung„
Eine Ausfalldeckung ist eine Versicherungsleistung, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Schuldners greift. Dabei übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Forderungen des Versicherten, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Eine Ausfalldeckung wird meist in Verträgen zwischen Unternehmen oder bei Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Lieferanten vereinbart. Sie bietet dem Versicherten Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch den Ausfall einer Vertragspartei entstehen können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Ausfalldeckung nicht alle Fälle von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abdeckt. In der Regel sind bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen im Versicherungsvertrag festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit die Ausfalldeckung greift.
Die Höhe der Ausfalldeckung kann ebenfalls unterschiedlich ausfallen und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Bonität des Schuldners oder der Höhe der vereinbarten Forderungen.
„Außenversicherung„
Eine Aussenversicherung ist eine Versicherungsleistung, die sich auf Gegenstände oder Sachwerte bezieht, die sich außerhalb des eigentlichen Versicherungsobjekts befinden. Dabei handelt es sich in der Regel um bewegliche Gegenstände wie zum Beispiel Werkzeuge, Maschinen oder Waren, die temporär oder dauerhaft außerhalb des Versicherungsorts aufbewahrt werden.
Eine Aussenversicherung kann in verschiedenen Versicherungsarten enthalten sein, wie zum Beispiel in einer Betriebs-, Hausrat- oder Transportversicherung. Sie bietet dem Versicherten Schutz vor Schäden, die an den versicherten Gegenständen durch Ereignisse wie Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Unfälle entstehen können.
Die genauen Bedingungen und Umfänge einer Aussenversicherung hängen von den individuellen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag ab. In der Regel sind jedoch bestimmte Risiken ausgeschlossen oder es gelten besondere Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine bestimmte Art der Aufbewahrung oder Absicherung der versicherten Gegenstände.
„Ausstellungsversicherung„
Eine Ausstellungsversicherung ist eine spezielle Versicherungsart, die sich auf Ausstellungen, Messen oder ähnliche Veranstaltungen bezieht. Dabei können Aussteller oder Veranstalter ihre Ausstellungsobjekte wie zum Beispiel Kunstwerke, Antiquitäten oder technische Geräte versichern lassen.
Eine Ausstellungsversicherung bietet Schutz vor Schäden, die durch verschiedene Ereignisse entstehen können, wie zum Beispiel Diebstahl, Beschädigung, Feuer oder Naturkatastrophen. Auch Haftpflichtansprüche Dritter können im Rahmen einer Ausstellungsversicherung abgedeckt werden.
Die genauen Bedingungen und Umfänge einer Ausstellungsversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und individuellem Versicherungsvertrag variieren. In der Regel werden jedoch bestimmte Risiken ausgeschlossen oder es gelten besondere Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine bestimmte Art der Sicherung oder Aufbewahrung der versicherten Ausstellungsobjekte.
Eine Ausstellungsversicherung kann sowohl von Ausstellern als auch von Veranstaltern abgeschlossen werden und bietet Schutz für temporäre oder dauerhafte Veranstaltungen.
„Außerordentliche Kündigung„
Eine außerordentliche Kündigung bezieht sich auf die vorzeitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch eine der beteiligten Parteien aus einem wichtigen Grund. Dabei handelt es sich um eine Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, die in der Regel bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung kann zum Beispiel ein schwerwiegender Vertragsbruch oder eine grobe Verletzung von Vertragspflichten durch eine der Parteien sein. Auch bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten oder Fehlentscheidungen kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden.
- Gefahrerhöhung
- Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
- Konkurs des Versicherungsnehmers
- Nichtzahlung derFolgeprämie
Wichtig ist jedoch, dass die Gründe für eine außerordentliche Kündigung genau definiert und nachweisbar sein müssen. Eine bloße Unzufriedenheit oder eine allgemeine Verärgerung reichen in der Regel nicht aus, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung sind bestimmte Formalitäten zu beachten, wie zum Beispiel eine schriftliche Kündigungserklärung mit genauer Angabe des Kündigungsgrundes. Auch mögliche Schadensersatzforderungen oder andere rechtliche Konsequenzen sollten im Vorfeld sorgfältig geprüft werden.
„Avalkredit„
Ein Avalkredit ist eine spezielle Form des Kredits, bei dem eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen dem Kreditnehmer eine Bürgschaftsurkunde (Aval) ausstellt. Dabei übernimmt die Bank die Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers gegenüber einem Gläubiger, beispielsweise einem Lieferanten oder Auftraggeber.
Ein Avalkredit kann in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel als Vertragserfüllungsaval, Zahlungsbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft. Der Kreditnehmer kann so seine Bonität gegenüber Dritten verbessern und seine Vertragspartner beruhigen.
Im Falle eines Avalkredits haftet die Bank für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Gläubiger. Kommt der Kreditnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger die Zahlung der Avalsumme von der Bank verlangen.
Die Konditionen für einen Avalkredit können je nach Kreditinstitut und individueller Vereinbarung variieren. In der Regel ist jedoch eine hohe Bonität des Kreditnehmers sowie eine umfassende Prüfung der Bonität und des Verwendungszwecks des Kredits erforderlich.
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