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Gebäude und Hausratversicherung AXA

Gebäude & Hausrat

Sie möchten schützen, was Sie besitzen

Als Immobilienbesitzer wissen Sie: Das eigene Haus ist ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft. Schließlich haben Sie viel Zeit, Geld und Mühe investiert. Mit der Wohngebäudeversicherung von AXA ist für den langen und dauerhaften Erhalt des eigenen Zuhauses gesorgt. Wir sichern Ein- und Zweifamilienhäuser umfassend und zuverlässig gegen die finanziellen Folgen dieser Gefahren:

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Hagel

In diesem Zusammenhang ist natürlich Ihr Hausrat nicht zu vernachlässigen. Es ist nicht selten, dass Schäden am Hausrat durch einen Gebäudeschaden entstehen. Bleiben wir einmal bei einem Wasserschaden, dieser das Gebäude und auch das Mobiliar beschädigen kann. Bei einer Hausratversicherung werden folgende Gefahren versichert:

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Hagel
  • Einbruch/Diebstahl/Vandalismus

Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h & 14:00h – 17:00h)  stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!

Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg
Robert Kosik

Gebäudeversicherung

Ein Gebäude kann nach längerer Zeit mit hohen Kosten verbunden sein.     Grund dafür ist die hohe Anzahl an Risiken, welche das Gebäude beschädigen oder sogar zerstören können.

Heutzutage hat die Wahrscheinlichkeit, dass Gebäude durch Unwetterschäden zerstört werden können zugenommen. Da Immobilien auch oft als Kapitalanlage genutzt werden, ist es wichtig über eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zu verfügen.

Die deutschen Versicherer mussten im Jahr 2017 Schadenssummen von       5,21 Milliarden Euro an Gebäuden begleichen. Verantwortlich dafür, dass die Versicherungsleistungen um ein Zehntel gestiegen sind, waren starke Stürme Mitte des Jahres.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Der Versicherungsschutz für ein Gebäude umfasst: Dach, Wände, eingebaute Fenster und Türen, Terrasse bzw. Balkon. Außerdem ist alles versichert, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Dazu zählen: •Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind •fest verlegte Fußböden sanitäre Installationen (Badewanne und Heizungsanlagen) •Treppenlifte Alle beweglichen Sachen, die sich im oder außerhalb des Gebäudes befinden (z.B.: Mülltonnen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen) werden ebenfalls versichert. Der Versicherungsschutz kann auch um Nebengebäude  (z.B.: Garagen oder Carports) erweitert werden.   Grundschutz der Wohngebäudeversicherung Mit Wohngebäudeversicherungen können Schäden durch diese Gefahren versichert werden: Feuer und Blitzschlag Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs seiner Teile oder Ladung. Schadensfall 1: Bei Familie K. gerät der Adventskranz in Brand. Das Feuer setzt das Zimmer in Brand, dabei zerstört es die Türen und Fenster, Tapeten und verklebte Böden. Dieses wird von der Gebäudeversicherung ersetzt. Schadensfall 2: Im Haus von Familie A. schlägt ein Blitz ein. Das Haus wird erheblich beschädigt. Wir zahlen durch die Gefahr Feuer in der Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Schadensfall 3: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß werden übernommen. Leitungswasser Schadensfall: Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie N. unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Die Folgekosten für Tapeten etc. werden übernommen. Versichert sind wasserführende Leitungen sowie dazugehörige Anlagen (z.B.: Heizkörper, Wasserversorgungsrohre und Klimapumpen). Sturm und Hagel  Schadensfall: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden. Der Sturm muss mindestens Windstärke 8 haben, damit die Versicherung leistet. Erst ab dieser Windstärke wird er als Sturm bezeichnet.

Optimieren Sie Ihren Grundschutz mit dem Baustein Naturgefahren

Es empfiehlt sich nicht nur eine Gebäudeversicherung anhand der zunehmenden Naturkatastrophen, sondern zusätzlich auch eine Elementarversicherung abzuschließen. Da die Zerstörungskraft von Naturgefahren sehr hoch ist und damit sind teure Schäden verbunden. Dieser Versicherungsschutz im Grunde unverzichtbar. Viele aktuelle Schäden, wie Überschwemmungsschäden mussten von den Hausbesitzern selbst getragen werden, da Sie keine Elementarschäden in ihren Versicherungsschutz aufgenommen haben. Die Elementarversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:
  • Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
Die Erweiterung um Elementarschäden bietet also einen umfangreichen Versicherungsschutz, sodass Sie bei Gebäudeschäden perfekt abgesichert sind.  

Wichtig: Die Elementarversicherung kann nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Glasbruch

Die Glasbruchversicherung sichert folgende Gegenstände ab:
  • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Profilbaugläser und Glasbausteine
  • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
Schadensfall: Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen – das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die Glasversicherung.

Photovoltaikanlage

Ihre Schäden an der Photovoltaikanlage sowie die Grundgefahren sind versichert, dazu gehören: Brand und Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Absturz eines Flugzeugs oder dessen Teile Schadensfall: Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarzellen auf ihrem Hausdach zerstört. Die Versicherung zahlt den Austausch und den Schaden. Darüber hinaus können tarifabhängig auch sogenannte ergänzende technische Gefahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Vandalismus sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler.

Tipps zur Schadenvorbeugung

Wie kann man solche Schäden vorbeugen? Als ersten Schritt sollten Sie versuchen, präventiv Schäden durch Sturm und Hagel an Ihrem Gebäude abzuwenden. Dazu zählen unter anderem diese Maßnahmen:
  • Dach
 lose oder kaputte Dachziegel ersetzen  Ersatzdachplatten für Notfälle auf Vorrat halten  Laub aus Fallrohren und Dachrinnen entfernen
  • Fenster und Fassade
 Fenster rechtzeitig schließen  Rollläden entweder ganz oder herunter geöffnet lassen
  • Garten
 Hagelschutzfolien über Gartenmöbel stülpen  morsche Bäume rechtzeitig vom Grundstück entfernen Auto in Garage parken oder unterstellen
  • Keller
 Kellerfenster und Lichtschächte wasserfest abdichten  falls vorhanden: Rückstauventil kontrollieren

Freibleibende Anfrage zur Wohngebäudeversicherung

Öffentlicher Dienst

Gewerbliche Nutzung?

Keller vorhanden?

Denkmalschutz

Versicherte Gefahren

Zahlweise

Hausratversicherung

Überlegen Sie einmal, was Ihre Einrichtung insgesamt gekostet hat: die Möbel, Haushalts- und Elektrogeräte sowie der Inhalt ihrer Schränke und alles was dazu gehört. Da kommt schnell eine große Summe zusammen.   Entweder durch austretendes Leitungswasser oder einem großen Brand können viele Gegenstände, beschädigt oder zerstört werden.

Geschweige denn, ein Einbruch geschieht und das Hausrat gestohlen wird.

Deswegen ist es wichtig, über eine leistungsstarke Hausratversicherung zu verfügen, welche in solchen Fällen einspringt und die Verluste in Form einer Neuwertentschädigung erstattet. Das heißt, dass Wir den Betrag zahlen, den die Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände aktuell kostet. Somit kann der materielle Verlust gut gemacht werden.

Schadenzahlungen

Sturm ,,Kyrill“ (18.-19.01.2017)

Schadenzahlungen

Hagelschauer ,,Andreas“ und ,,Bernd“ (27.-28.07.2013)

Umfangreicher Basisschutz der Hausratversicherung

  • Einbruchdiebstahl  
Wenn bei Ihnen zu Hause eingebrochen wird, erstattet Ihnen die   Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen und beschädigten Gegenstände. Achten Sie immer darauf, dass in Ihrer Hausratversicherung auch die Kosten für den Schlosstausch und die Reparatur der Gebäudeschäden übernommen werden. Dies ist nicht bei allen Versicherungen der Fall.
  • Leitungswasser
Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, wie zum Beispiel einem Rohrbruch, sind versichert. Der Schutz umfasst auch Schäden durch Frost, altersbedingten Verschleiß und unsachgemäße Installation.
  • Feuer
Bei einem Brand ersetzt Ihnen die Hausratversicherung die zerstörten Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Auch Schäden, wie plötzliches Auftreten von Rauch oder Ruß aus der Heizung sind mitversichert.
  • Explosion
Hausratschäden, die durch Explosionen oder Implosionen entstehen, sind auch versichert. Ein Beispiel wäre, wenn Ihr Fernseher aufgrund eines technischen Defekts implodiert und den ganzen Raum verwüstet.
  • Blitzschlag
Die Hausratversicherung leistet bei Überspannungsschäden, die an Elektrogeräten durch einen Blitzschlag entstehen können. Wird als Beispiel Ihr Computer bei einem Gewitter durch die erhöhte Spannung im Stromnetz beschädigt, werden die Reparaturkosten übernommen.
  • Sturm und Hagel
Auch Schäden durch Sturm und Hagel sind versichert. Ein Beispiel wäre, dass bei einem Sturm das Hausdach undicht wird und ihre Möbel durch Hagelkörner und Regenwasser beschädigt werden. Doch was sind Sturm- und was sind Hagelschäden? Sturmschäden werden definiert als Schäden, die durch Böen von mindestens 62 Kilometern pro Stunde verursacht wurden. Ist die Windstärke am Schadensort nicht feststellbar, wird vom Versicherer ein Sturm angenommen, wenn der Versicherte nachweist, dass
  • der Sturm auch in der Umgebung Schäden an Objekten angerichtet hat oder
  • der Schaden am versicherten Objekt nur durch den Sturm entstanden sein kann.
Als Hagelschäden bezeichnet man Schäden, die durch festen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern entstehen.

Was ist bei einem Schaden zu unternehmen:

  • Schäden durch Fotos, Skizzen und Listen dokumentieren
  • beschädigte Gegenstände aufbewahren, bis der Schaden reguliert wurde
  • Versicherung kontaktieren und Schäden melden
  • nach Absprache mit Versicherer: Reparaturen veranlassen, zum Beispiel Dachdecker beauftragen oder umgestürzte Bäume entfernen lassen

Optionaler Versicherungsschutz

  • Fahrraddiebstahl
Wenn Sie möchten, dass Ihr Fahrrad oder das von Partner und Kind nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs gegen Diebstahl versichert ist, können Sie diesen Zusatzschutz wählen.
  • Elementarschäden
Wenn Sie zusätzlich eine Elementarversicherung wählen, ist ihr Hab und Gut auch gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Lawinen, Rückstau oder Hochwasser versichert.
  • Glasbruch
Mit einer zusätzlichen Glasversicherung können Sie sich gegen Glasbruch, zum Beispiel an Vitrinen und Ceran-Kochfeldern, absichern. Besonders empfehlenswert ist dieser Zusatzschutz, wenn Sie einen Wintergarten oder hohe Glasfassaden haben.

Freibleibende Anfrage zur Hausratversicherung

Öffentlicher Dienst

Zahlweise

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

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