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AXA Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht

Keiner kann sich vor Schäden durch sich oder seiner Mitarbeiter schützen. Auch dem besten und ordentlichsten Meister geschieht mal ein Missgeschick oder ein Produkt kann ein Fehler haben – denn niemand ist perfekt, weder Mensch noch Maschine. Hier schützt die Betriebshaftpflichtversicherung vor finanziellen Forderungen gegen Sie und/oder Ihre Firma.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung. Diese wird speziell auf Ihr Risiko und Umfang Ihres Unternehmens bewertet und abgestimmt.

Es gibt verschiedene Arten von Firmenversicherungen, darunter:

  1. Haftpflichtversicherung: Schützt das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

  2. Betriebsunterbrechungsversicherung: Deckt die Kosten im Falle einer plötzlichen Unterbrechung des Geschäftsbetriebs ab.

  3. Cybersicherheitsversicherung: Schützt vor Schäden, die durch Cyberangriffe oder Datenverlust verursacht werden.

  4. Gebäudeversicherung: Deckt Schäden am Firmengebäude und dessen Inventar ab.

  5. Inhaltsversicherung: Deckt Schäden an den Inhalten des Firmengebäudes ab.

  6. Maschinenversicherung: Deckt Schäden an produzierenden Maschinen und Anlagen ab.

  7. Produkthaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadensersatzansprüchen, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.

  8. Rechtschutzversicherung: Bietet Unterstützung und finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten.

Dies sind einige der häufigsten Firmenversicherungen. Es ist wichtig, die Bedürfnisse des Unternehmens zu bestimmen und die richtige Versicherung auszuwählen, um angemessen geschützt zu sein.

Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h & 14:00h – 17:00h) stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!

Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg 
Robert Kosik

Welche Aufgaben hat die Betriebshaftpflicht?
  • Leistung von Schadenersatz bei begründeten Forderungen gegen Sie und/oder Ihrer Firma
  • Prüfung der Forderungen gegen Sie und wenn diese unbegründet sind wehren wir diese auch ab.
Leistungen der Betriebshaftpflicht
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung von Mitarbeitern im Betrieb und auf fremden Grundstücken
  • Schutz vor Schäden gegenüber dem Eigentümer (Mietsachschäden)
  • Verlust von fremden Schlüsseln
  • Bearbeitungsschäden
  • Versicherung der Umwelthaftpflicht (z. B. für die Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Farben, Lacke, Lösungs- und Reinigungsmittel)
  • Absicherung von Schäden bei Beauftragung von Subunternehmen
  • Absicherung bei Mietsachschäden bei Arbeitsmaschinen
  • Absicherung bei Schäden durch Arbeitsmaschinen und Gabelstaplern, sofern diese nicht versicherungspflichtig sind
  • spezielle Absicherungen bei Sonderrisiken
Mögliche Bausteine in der Betriebshaftpflicht.
  • Heizöl zum Eigenverbrauch
  • Umweltgefährdende Stoffe in Klein- und Großgebinden
  • Umweltschadenversicherung
  • Gabelstapler und Arbeitsmaschinen
  • Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Cyberdeckung
Möglicher Einschluss von privaten Risiken:
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hundehalterhaftpflicht
  • Pferdehalterhaftpflicht
Tipp: Wir raten unsren Kunden die privaten Risiken aus den gewerblichen Versicherungen heraus zu koppeln. Sehr oft treffen wir auf eine Privathaftpflicht vom Inhaber oder Geschäftsführer in einem Vertrag der Firma. Dies hat keine Vorteile. Steuerlich rechnen die Finanzämter die Anteile der Privatversicherungen aus dem Gewerbeversicherungen heraus und somit ist der eventuelle finanzielle Vorteil hin. dazu kommt, dass in sehr vielen Gewerbeversicherungen die Privathaftpflicht nicht gut aufgestellt ist, wenn man nur die Leistungen betrachtet. Hier ist der Unterschied zur eigenständigen Privathaftpflicht sehr groß. Zum Schluss kommt noch, dass die Versicherungen unter einer Vertragsnummer geführt werden und somit wenn ein Schaden passiert werden zwei verschiedene Versicherungen mit diesem belastet. Im konkreten Fall könnte es bedeuten, dass in einem schlechten Jahr zwei Schäden in der Privathaftpflicht entstehen und diese den Gewerbevertrag belasten. Durch diese Schäden kommt der Vertag in eine Risikoprüfung und wird mit einer Selbstbeteiligung oder gar einem höheren Beitrag belastet, was wiederum zur Folge hast, dass die Firma mehr zahlen muss. Daher trenne Sie beide Verträge voneinander!

Schadenfallbeispiele:

Virus in einer E-Mail
Gerade bei einer Neueröffnung ist es wichtig seine Kunden zu informieren, damit diese auch in den neuen Standort zu Ihnen kommen. Die Benachrichtigung verläuft in der heutigen Zeit oftmals per E-Mail. Es ist durchaus möglich, dass in der versendeten e-Mail ohne Ihr Wissen sich ein Virus oder Trojaner eingenistet hat. hier sollten Sie bei der Planung von Ihrem neuen Gewerbe auf alle Fälle die Betriebshaftpflichtversicherung berücksichtigen und diese am besten bei der Gründung der Firma diese abschließen.
Schadenbeispiel an einem Friseur:
Glück im Unglück hat der Friseur, wenn er eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat. Die Betriebshaftpflicht hilft dem Versicherten im Schadensfall. Bei einem Virus entstehen Kosten für die Wiederherstellung gelöschter Daten in Höhe von 15.000 EUR, Festplattenwiederherstellung 20.000 EUR sowie für die Mehrarbeit in den betroffenen Betrieben mit 14.000 EUR. So entstehen Gesamtkosten in Höhe von 49.000 EUR.
Schaden durch einen Gerüstbaubetrieb.
Der Betriebsablauf in einem Gerüstbau-Unternehmen zeichnet sich im Wesentlichen durch Arbeiten an Gebäuden vor Ort des Kunden aus und ist somit durch ein erhöhtes Geschäftsrisiko geprägt. Die schweren Gerüste können durch einen, nicht ordnungsgemäßen Aufbau oder herunterfallende Bauteile große Schäden verursachen. Hierbei kann es sich sowohl um Sach-, Personen oder Vermögensschäden handeln, die selbstverständlich von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen werden. Wenn Sie, als Gerüstbauer beispielsweise das Einfamilienhaus eines Ihrer Kunden einrüsten möchten, und sie beschädigen mit einem Bauteil ein Fenster welches zu Bruch geht, handelt es sich um einen Sachschaden, der ersetzt werden muss. Weiterhin kann es passieren, dass durch herunterfallende Gegenstände sogar Personen verletzt werden infolgedessen, die Kosten für die medizinische Behandlung getragen werden müssen. Auch ein Vermögensschaden kann durch die Tätigkeit des Gerüstbau- Unternehmens entstehen: wenn der LKW des Unternehmens beispielsweise vor einer Einfahrt zur Entladung abgestellt wird und damit einen Taxi-Fahrer an der Weiterfahrt hindert. In diesem Fall ist bei dem Taxifahrer ein Vermögensschaden entstanden, der sich in Lohneibußen äußert. All diese Schäden trägt selbstverständlich auch die Betriebshaftpflichtversicherung.

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Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

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