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Gesunde und schöne Zähne sind nicht selbstverständlich - wir unterstützen Sie.

Zahnschutz

Zahnschutz

Gesunde und schöne Zähne das will doch jeder. Aber wie teuer kann das alles werden? Durch unsere Kunden bekommen wir oft Rechnungen oder Heil- und Kostenpläne von Zahnleistungen zugesendet. Diese belaufen sich sehr häufig im Bereich zwischen zwei und zehntausend Euro. Bei den Festzuschüssen von den gesetzlichen Krankenkassen bleiben dort nicht selten mehrere Tausend Euro offen, welche der Patient zahlen muss.

Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h & 14:00h – 17:00h)  stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!

Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg
Robert Kosik

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz?
Seit dem Jahr 2005 gibt es für Zahnersatz nur noch ein Festzuschuss-System. Dies bedeutet im genauen, dass die Krankenkassen die Hälfte dessen bezahlen was ausreichend und notwendig ist. Der Zuschuss für Brücken, Prothesen und Kronen wird aus den Durchschnittswerten ermittelt und deckt die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab. Wer mehr als die Regelversorgung haben möchte dies bedeutet zum Beispiel eine vollverblendete Brücke, oder ein Implantat muss diese Mehrkosten selber tragen. In der Regelversorgung wird ausschließlich Metall verbaut. Hintergrund dafür ist das es stabiler und haltbarer ist als Keramik und weiterhin als Kassenleistung dient. Wie hoch ist aber die Regelversorgung und welche Kosten müssen sie selber tragen? Rund 50 % Zahl derjenige der die Regelversorgung wählt. Hier kommt noch das Bonusheft zum Tragen wenn die letzten fünf oder zehn Jahre ein lückenloses Bonusheft geführt hat, bekommt einen höheren Zuschuss und zahlt somit nur 35 oder 40 % der Kosten. Dies aber immer ausschlaggebend von der Regelversorgung, wenn dort eine höre Versorgung gewünscht wird, wie zum Beispiel ein Implantat, müssen die Mehrkosten von dem Patienten getragen werden. Broschüre der Verbraucherzentrale „Zahnersatz: So haben Sie die Kosten im Griff“ Festzuschuss-Richtlinie
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Heil- und Kostenplan ist die Grundvoraussetzung für die Kostenerstattung bei der Zahnbehandlung. Dieser sagt aus was genau an Arbeiten durchzuführen sind und wie hoch sich die Kosten belaufen. Der Heil- und Kostenplan sagt aus welche Zähne genau fehlen, welche Versorgung notwendig ist und welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Sonderleistung oder auch Privatleistungen werden auf der zweiten Seite beziehungsweise in der Anlage näher beschrieben. Der Heilung Kostenplan stellt eine Schätzung da die Kosten müssen aber so präzise wie möglich angegeben werden. Abweichung sind allerdings möglich, da nie nachvollzogen werden kann wie bei der Therapie oder bei der Behandlung Komplikationen entstehen. Wichtige Info: Für gesetzlich Versicherte ist der Heil- und Kostenplan pflicht und sogar rechtlich vorgeschrieben! Dieser ist kostenfrei und auch bei einem zweiten, z. B. bei einer Zweitmeinung nicht mit Kosten verbunden, auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben! Der Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz besteht wie bereits oben geschrieben aus zwei Seiten. Auf der ersten Seite steht:
  • Befund
  • Kassenleistung und geplante Versorgung (Therapieplanung)
  • Herstellungsort des Zahnersatzes (seit 2016) – wenn der Zahnersatz aus dem Ausland geplant ist
Die zweite Seite ist als Anlage zum Heil- und Kostenplan und wird nur dann ausgefüllt, wenn der Patient mehr als nur die Kassenleistung wünscht. (Implantat oder vollverblendete Brücke) Hier wird das Honorar als privatärztliche Versorgung und der voraussittliche Eigenanteil aufgeführt. Wichtig: Wenn Sie den Heil- und Kostenplan unterzeichnen bestätigen Sie damit auch die Privatleistungen!  
Worauf sollte bei einer Zahnzusatzversicherung geachtet werden?
Ganz oben stehen hohe Leistungen bei Zahnersatz
Das wichtigste und im Kern auch der Grund für eine Zahnzusatzversicherung ist die Leistung bei Zahnersatz. Diese Sanierungen schlagen am höchsten zu Buche bei einem Zahnarztbesuch. Selbst wenn normale Kassenleistungen gewünscht sind ist hier mit einer Zuzahlung im hohen drei- ist vierstelligen Bereich zu rechnen. Wenn ein Patient darüber hinaus eine bessere Versorgung als die Regelleistung wünscht wie ein Implantat oder eine vollverblendete Brücke sind die Kosten pro Behandlung schnell bei 2.000€ bis 5.000€ je Zahn. Wenn eine größere Sanierung von mehreren Zähnen oder gar dem ganzen Gebiss ansteht erreicht man schnell vierstellige Summen, welche einem Kleinwagen nahekommen. Hier trennen sich die Versicherungen in den Leistungen. Es ist auf alle Fälle drauf zu achten, dass die Erstattung prozentual vom Rechnungsbetrag erfolgt. Es kann bis zu 90% vom Rechnungsbetrag abgesichert werden, hier ist unsere Zahnzusatzversicherung Dent Premium auf dem Markt im vordersten Bereich der Leistung. Hier sollten Sie auch auf die Kosten der Versicherung achten. Eine Zahnzusatz für 5€ im Monat kann keine Leistungen im vierstelligen Bereich erbringen. Diese Angebote beziehen sich meist auf die Verdopplung der Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse.  
Anzahl der Implantate
Ein wichtiger Faktor ist auch die Anzahl der Implantate welcher versichert sind. Bei günstigen Versicherungen trifft man hier oft auf eine Begrenzung der Anzahl auf 4 Implantate pro Kiefer. Bekanntlicher Maßen hat ein Mensch mehr als 4 Zähne pro Kiefer und wenn die genannte Anzahl erreicht ist, ist die Versicherung hinfällig. Oft kommt es dazu, wenn diese Versicherung auch tatsächlich gebraucht wird und der Patient sich bereits in der Behandlung befindet und dann keine erneute Versicherung mehr bekommt. Versicherungsangebote, welche den Versicherungsschutz „noch auf dem Zahnarztstuhl“ anbieten sollten sehr intensiv auf die Leistungen und Preis geprüft werden!  
Wartezeit
Zahnzusatzversicherungen sind sehr oft mit Wartezeiten versehen, dies bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Zeit (Wartezeit) keine Leistung erbringen. Diese Wartezeit schützt den Versicherer (genau so wie die Zahnstaffel – nächster Absatz) vor einem Abschluss der Versicherung und dann sofortiger Leistung. Eine Zahnzusatzversicherung soll eine vorbeugende Wirkung haben, wenn es zum Fall einer Sanierung der Zähne kommt, dass diese dann angemessen leistet.  
Zahnstaffel
Auch die Zahnstaffel schützt den Versicherer vor einem Abschluss und daraufhin sehr hohen Kosten. Im Umkehrschluss werden hier auch die Versicherungsnehmer geschützt. Wenn der Versicherer extrem hohe Kosten vorn Anfang an in seinem Tarif produzieren würde, würden im Umkehrschluss auch die Beiträge erhöht werden. Die Zahstaffeln sind über viele Jahre aufgeteilt und steigern sich von Jahr zu Jahr. Beginnend mit einer kleineren Leistung haben die guten Tarife nach mehreren Jahren (z.B. 5 Jahre) keine Begrenzung der Leistung. Natürlich entfällt die Zahnstaffel bei einer unfallbedingten Sanierung, da diese unvorhergesehen ist.  
Prophylaxe
Auch hier sollte ein Augenmerk drauf gelegt werden, wie die Leistungen bei Prophylaxe wie z.B. Zahnreinigung ist. Die hochwertigen Zahnzusatzverischerungen haben diese Leistungen inbegriffen, sodass zweimal im Jahr die Zahnreinigung bis zu einem bestimmten Beitrag übernommen wird. Dies sollte natürlich in die Betrachtung des Preises mit einbezogen werden.
Versorgungsunterschiede bei Zahnersatz
 

Zahnschutz Dent Komfort

Zahnzusatzversicherung Komfort

Zahnschutz Dent Premium

Zahnzusatzversicherung Premium

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

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