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Betriebshaftpflichtversicherung für Werbeagenturen

Betriebshaftpflichtversicherung für Werbeagenturen

Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA ist unter den besten und beliebtesten Haftpflichtversicherungen für Unternehmen, Dienstleister und Selbstständigen verschiedener Branchen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung – Definition

Berufliche Risiken aus nahezu allen Branchen werden über Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt. Sie greift, wenn Schäden durch betriebliche Arbeit, defekte Produkte oder schuldhafte Sach-, Vermögens- oder Personenschäden bei Dritten entstehen. Forderungen Dritter, die zu Unrecht gestellt werden, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung ab. Ein Haftungsrisiko haben dabei der oder die Inhaber eines Unternehmens, ob juristisch oder als natürliche Person.

Tipps für die Haftpflicht

Egal ob ein Schaden verschuldet oder unglücklicherweise aus einem Mussgeschick entstanden ist, der Betriebsinhaber oder der Selbstständige haftet im Schadensfall grundsätzlich. Um finanzielle Folgen von den Unternehmen abzuwenden, gibt es für solche Schadensfälle stets die Betriebshaftpflichtversicherung. Auch Banken fordern bei Kreditvergaben regelmäßig einen Nachweis einer solchen Versicherung. Selbiges gilt für Auftraggeber, die vor der Vergabe von Arbeiten eine Bescheinigung über eine vorhandene Betriebshaftpflicht verlangen.

Jeder Branche bietet die AXA ihre eigenen Haftungsumfänge. Die Werbeagentur beispielsweise hat andere Haftungsumfänge und Schadensfälle als andere Branchen. Insgesamt unterscheidet die AXA hier unter 3.000 verschiedenen Betriebsarten. Jede mit ihren eigenen Risiken und zugeschnittenen Absicherungen, damit auch Ihr Unternehmen perfekt betriebshaftpflichtversichert ist.

Haftpflicht als Reduktion für das betriebliche Risiko für Werbeagenturen

Verletzt sich ein Klient beim Besuch in den eigenen Räumlichkeiten, haftet die Betriebshaftpflichtversicherung. Hierbei werden im Gesetz verankerte Haftungsbestände geltend gemacht. Um Schäden an Dritten mitzuversichern, können sowohl juristische als auch natürliche Personen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die gesetzliche Verschuldungshaftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Quelle der Haftpflichtversicherung für Unternehmen. Fahrlässige Schäden an Fahrzeugen, Maschinen oder Produkten sind direkt Schadensersatzpflichtig. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung kann ein simpler Schadensfall so zur Unternehmenspleite führen.

Ihre Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung

Zu den zentralen und wichtigsten Versicherungen eines Betriebes gehört auch die Betriebshaftpflichtversicherung. Überall wo gearbeitet wird, kann es auch zu Schadensfällen kommen. Zum Schutz von Verbrauchern und Kunden, ist es in Deutschland eine gesetzliche Regelung, dass derjenige der die Arbeit ausführt im Schadensfall haftbar gemacht werden kann.

Betriebsinhaber haften auch mit ihrem privaten Vermögen (davon ausgenommen sind GmbH, AG und weitere, welche rechtlich nur begrenzt haften), aus diesem Grund, kann ein betrieblicher Schaden auch privat zu einem finanziellen Totalausfall werden.

Allein die auf Ihren Betrieb zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung kann diesen Schaden auffangen und die Schadenssumme erstatten. Zu hohe und unrealistische Schadensforderungen werden von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt. Auch die steuerlichen Auswirkungen sind nicht zu missachten. Beiträge für eine Betriebshaftpflicht sind im vollen Umfang von der Steuer absetzbar. Die Höhe der Beiträge ist meistens stabil und wird oftmals als fester Betrag entweder jährlich, monatlich oder auch im Quartal eingezogen. Dadurch ist diese Summe für den Unternehmer planbar.

Es muss kein extra Geld zurückgelegt werden um im Schadensfall auf finanzielle Rückschläge gewappnet zu sein. Dieses Geld kann man dank der betrieblichen Haftpflichtversicherung dann problemlos neu investieren.

Wieso AXA-Betriebshaftpflicht?

Alle Risiken von Unternehmen und Freiberuflern, die durch betriebliche Beschäftigung entstehen, werden von der AXA Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Als Versicherter profitieren Sie von diesen Leistungen:

  • Ob Sie haften müssen, prüfen wir je nach Fall
  • Unbegründete Forderungen wehren wir erfolgreich ab
  • In begründeten Fällen leisten wir Schadensersatz
  • Wir stellen das Risiko Ihres Unternehmens fest und beraten Sie entsprechend
  • Kontaktieren Sie uns telefonisch, online oder per E-Mail. Wir garantieren Ihnen eine persönliche Beratung, dies auch gerne persönlich in unseren Räumlichkeiten

Leistungen der AXA – Betriebshaftpflicht für jeden Betrieb

 

Allgemein sind die wichtigsten Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung für die Branche Handel, Handwerk und Dienstleistung folgende:

  • Betriebe, deren Mitarbeiter sowohl im Unternehmen als auch auf Grundstücken fremder Personen, Vermögens- wie auch Sachschäden.
  • Eigentumsschäden an Mietgegenständen des Vermieters sind ebenfalls abgedeckt
  • Schäden bei der Bearbeitung auf dem eigenen Grund und Boden, als auch auf fremden Betriebsgrundstücken sind mit versichert.
  • Schäden die durch den Verlust eines Schlüssels entstehen, werden mit maximal 30.000 Euro abgesichert.
  • Der Verlust von Belegschafts- als auch von Besucherwaren ist ebenfalls versichert
  • Be- und Entladeschäden sind mit abgedeckt
  • Schäden die durch Fehler beim Datenschutz entstehen sind mitversichert
  • Schäden an gemieteten Arbeitsmaschinen sind bis zu 100.000 € Selbstbeteiligung gedeckt
  • Die Nutzung von Internettechnologien sind abgedeckt
  • Nachhaftung ist bis zu 5 Jahre (bei Fällen von Umweltrisiken 3 Jahre) nach Betriebsschließung gewährleistet
  • Produktvertrieb unter eigenem Namen (Quasi-Hersteller) sind abgedeckt

Der Umfang der Versicherung

Für Unternehmen ist der Versicherungsumfang der Betriebshaftpflicht ein wichtiger Faktor. Die Betriebshaftpflicht kann den Unternehmer in nicht wenigen Fällen vor einem existenziellen Schaden durch die Zahlung von Schadensersatz an Dritte schützen. Dieser Umfang ist je nach Unternehmensgröße, Branche und die Risiken im Werksprozess sehr unterschiedlich. Im Normalfall liegt dieser bei einem Vermögensschaden bei etwa 100.000 Euro, bei einem Sachschaden bei 1 Millionen Euro und bei zu Schaden kommenden Personen bei 2 Millionen Euro. Um zu garantieren, dass auch Vermögensschäden ausreichend abgesichert sind, muss die Deckungssumme auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden. Bei Risiken, die neu in Erscheinung treten ist es so, dass diese direkt an den Versicherer gemeldet werden müssen. Solche Fälle verändern die Versicherungsprämie der Betriebshaftpflicht nach oben. Anders handhabt es die AXA-Betriebshaftpflichtversicherung. Über diese Versicherung werden Versicherungssummen der drei benannten Kategorien pauschal mit 3 Millionen Euro versichert (in der Baubranche gibt es Ausnahmen, über welche wir Sie gerne persönlich informieren). Die Erhöhung dieser Pauschalabdeckung ist natürlich möglich und in einigen Unternehmen auch ratsam.

Wie verhält sich die Beitragszahlung?

Sofort nach Abschluss greift Ihr Versicherungsschutz im Schadensfall. Der dafür zu tätigende Versicherungsbeitrag fällt in der Höhe je nach Unternehmensart, Leistungsangebot und Vereinbarung des entsprechenden Vertrags an. Im Normalfall fällt dieser regelmäßig an. Also monatlich, jährlich oder im Quartal. Auch dies hängt mit der individuellen Vereinbarung zusammen.

Welche Risiken sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert?

Je nach Branche unterscheidet sich das abgesicherte Risiko, da jede ihre eigenen Formen an Risiken besitzt. Es besteht die Möglichkeit aus diesem Anlass ein auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittenes Leistungspaket zusammenzustellen. Die Bereiche Mietausfall, Rechtschutz, Gebäude und Ertragsausfall, Schließung des Betriebs nach einem Schadenfall, Vermögens- und Vertrauensschäden sowie Unfall können je nach Bedarf abgesichert werden. Über genauere Branchendetails informieren wir Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Welche Schäden sind von Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Alle Schäden, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen oder vorsätzlich passieren, sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Es gibt jedoch die Möglichkeit seinen Versicherungsschutz auszuweiten um einen Teil dieser auftretenden Schäden ebenfalls abzudecken. Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Zahlungen von Schadensersatz statt der Leistung, der Ausfall der Nutzung von Vertragsgegenständen, sowie Schäden am Vermögen, aufgrund von Leistungsverzögerung.

Schadensbeispiele für Agenturen

In Agenturen können unterschiedlichste Fälle auftreten, in denen der Leistungsanspruch der AXA-Betriebshaftpflicht in Anspruch genommen werden kann und Ihnen so teure Schadensersatzzahlungen mit fatalen finanziellen Folgen erspart. Die folgenden Beispiele zeigen Gefahren in Werbeagenturen:

Da Werbeagenturen per E-Mail mit ihren Klienten in Kontakt stehen, kann es passieren, dass Schadsoftware auf andere Rechner gelangt. Der dort am Hard- oder Software verursachte Schaden wird durch die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA abgedeckt.

Im Kundenkontakt, kann sich der Klient bei einem Termin in den Räumlichkeiten der Agentur verletzten. Wenn er beispielsweise auf einem frisch gewischten Boden ausrutscht. Von solchen Personenschäden kann sich kein Unternehmen frei machen. Für solche Fälle gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA. Diese zahlt Forderungen aus Schmerzensgeld, Lohnausfällen und Krankenbehandlung.

     

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