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AXA Betriebshaftpflichtversicherung Fotograf

Betriebshaftpflichtversicherung für Fotografen

Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung bietet die beste Haftpflichtversicherung für Betriebe und Unternehmen, unter anderem Freiberufler und Selbstständige, wie zum Beispiel die Fotografen.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Sprechen Versicherungsvermittler über Betriebshaftpflichtversicherungen, meinen sie die Deckung von freiberuflichen und unternehmerischen Risiken, die entweder durch die betriebliche Tätigkeit oder durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen. Des Weiteren wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen dritter ab. Alles in allem ist es für Unternehmen, vor allem im Bereich der Fotografie, unabwendbar eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, sodass existenzielle Gefahren vermieden werden.

Wichtige Informationen für leidenschaftliche Fotografen

Im Falle eines Schadens haftet immer der Betriebsinhaber, an dieser Stelle der Inhaber eines Fotostudios, mit seinem Vermögen. Prinzipiell ist nicht auszuschließen, dass Bankinstitutionen einen Beleg einer Betriebshaftpflichtversicherungspolice haben möchten, wenn es sich um eine Kreditvergabe handelt. Daher ist es sehr zu empfehlen, dass Betriebe, Selbstständige oder der Freiberufler für diesen Fall oder andere Schadensfälle eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dazu bietet die AXA Betriebshaftpflichtversicherung nach einer gemeinsamen Risikoprüfung für den Interessenten eine individuelle Betriebshaftpflichtversicherung.

Leistungsumfang

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf eigenen und fremden Grundstücken ein. Im Bereich des Personenschadens gibt es die Möglichkeit, Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Gehaltsfortzahlungen und eventuelle Rentenansprüche erstattet zu bekommen. Im Leistungsumfang ist des Weiteren die Mitversicherung von Gebäudeschäden, Schäden an gemieteten Arbeitsmaschinen sowie Schäden an gemieteten Objekten vorhanden. Im Deckungsumfang der AXA Betriebshaftpflichtversicherung ist zudem eine Umwelthaftpflichtversicherung enthalten. Diese Versicherung berücksichtigt speziell die Aufbewahrung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden. In der heutigen Zeit spielt der Datenschutz in Betrieben eine wichtige Rolle, welchen die AXA Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert, sodass Schäden im Zusammenhang mit Internet-Technologien einkalkuliert werden. Zum Beispiel wird der Umgang mit elektronischen Daten in dem Gebiet des Fotografen dadurch gesichert. Das Versicherungsbüro Graser & Kosik erarbeitet mit Ihnen gemeinsam durch den Plan 360 Grad, welcher aus jahrelanger Erfahrung ausgearbeitet wurde und alle Risiken im Geschäftsbetrieb darstellt, eine individuelle Risikoabsicherung Ihres Unternehmens. Jährlich wird diese Rundumberatung geführt, um mögliche Veränderungen in Ihrem Betrieb zu berücksichtigen und anzupassen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Zusatzbausteine, die weitere Geschäftsrisiken absichern, die wir gemeinsam mit dem Fotografen erarbeiten. Unter den Zusatzbausteinen fällt die Umweltversicherung, die den Umgang mit gefährlichen Gütern zum Firmenalltag beschreibt, sowie die Produkthaftpflichtversicherung, die Herstellungs- und Weiterverarbeitungsunternehmen für Rückruf- und Austauschaktionen ideal absichern. Des Weiteren können Dienstleistungs- und Finanzunternehmen, die dem Risiko von Vermögensschäden ausgesetzt sind, zum einen eine Vertrauensschadenversicherung und zum anderen eine Vermögensschadenversicherung abschließen.

Rechtliches

In der Rechtswelt wird der „Schaden“ als eine Verschlechterung eines Rechtsgutes, der durch ein schädigendes Ereignis entsteht bzw. entstanden ist, bezeichnet. In der Versicherungsbranche gibt es eine genaue Kalkulierung des Schadens, die im Folgenden näher erläutert wird. Zunächst einmal muss ein Vergleich zwischen dem Zustand des Rechtsobjektes vor dem schädigenden Zeitpunkt mit dem Status Quo hinterher stattfinden. Das Ergebnis von diesem Vergleich bezeichnet den Schaden. In der Juristensprache gibt es eine deutliche Trennung in den Bereichen Sachschaden, Vermögensschaden, Personenschaden und immaterieller Schaden.

Schadensersatz

Ein Schadensersatz ist die finanzielle Kompensierung eines Schadens, der einer schuldhaften Rechtsverletzung unterlaufen ist. Der Anspruch auf eine Vergütung, der sogenannte Schadenersatzanspruch wird im Schadensersatzrecht näher erläutert. Dieses besagt, welche Schäden in welchem Maße beglichen werden müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung interveniert erst im Falle eines Anspruches auf Schadensersatz. Es muss unwiderlegbar ein Zusammenhang zwischen den schadhaften Einbußen und dem schädigenden Ereignis bestehen. Laut § 249 Abs. 1 BGB besagt der gesetzliche Schadensersatzanspruch, dass „der Schädiger dazu verpflichtet ist, der geschädigten Person den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte.“ In dem Fall, dass der Geschädigte mitschuldig ist, kann der Schadensersatz zum Wegfall des Anspruches führen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, dieses Mitverschulden zu prüfen und gegebenenfalls die Forderung abzuwehren. Wichtig ist, dass ein Schaden rechtzeitig gemeldet wird!

Schmerzensgeld

Der Schadensersatz bei immateriellen Schäden wird als Schmerzensgeld definiert. Das Schmerzensgeld, also eine bestimmte Abfindungssumme, wird geleistet, wenn kein direkter Vermögensschaden besteht. Darunter fallen die Körperverletzung sowie die Verletzung der Gesundheit oder der Freiheit. Hierzu ein Schadensbeispiel aus dem Alltag: Bei einem Fotoshooting stolpert der Kunde in der Nähe der Kameraausrüstung, da sich dort auf dem Boden ein umgefallenes Stativ befindet. Das Resultat ist ein gebrochenes Handgelenk. An dieser Stelle sorgt die Betriebshaftpflichtversicherung dafür, dass der Kunde einen Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld erhält. Somit ist der Fotograf bzw. der Inhaber des Fotostudios entlastet.

Die Vorteile der AXA Betriebshaftpflichtversicherung

Sie, als Betriebsinhaber eines Fotostudios, haften nicht nur mit Ihrem Betriebsvermögen. Denn hinzukommen noch Ihr Grundstück, Ihr Auto und alles, was zu Ihrem Privatvermögen zählt. Wenn Sie auf ein existenzielles Risiko oder sogar ein finanzielles Fiasko für Ihre ganze Familie verzichten möchten, schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Dabei profitieren unsere Kunden im Bereich der Fotografie von folgenden Leistungen:

  • Wir prüfen, ob Sie als Fotograf tatsächlich haften müssen
  • Wir wehren unbegründete Forderungen erfolgreich ab
  • Wir leisten Schadensersatz bei begründeten Forderungen
  • Modular gestaltbare Deckungssummen und Selbstbeteiligungen
  • Individuelle Lösung zu dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • AXA kategorisiert 3.000 Betriebsarten
  • Risikoanalyse und Rundumberatung mit unserem Plan 360Grad
  • Telefonisch, per Mail, persönlich oder Onlineberatung – wir sind für Sie da!

Leistungen der AXA Betriebshaftpflicht

  • AXA Betriebshaftpflichtversicherung sichert Arbeiten auf fremden Grundstücken bei Personen-, Sach- und Vermögensschaden Dritter ab
  • Mitversicherung von Mietsachschäden und Bearbeitungsschäden
  • Umwelthaftpflicht ist mitversichert
  • Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftsware ist mitversichert
  • Be- und Endladeschäden (mit Selbstbeteiligung) ist mitversichert
  • Datenschutzrisiko ist mitversichert
  • Nachhaftungsversicherung bis 5 Jahre nach Betriebseinstellung (3 Jahre bei Umweltschadenhaftpflichtversicherung)
  • Nutzung von Internet-Technologien ist mitversichert

Viele dieser Leistungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung variieren bedarfsgerecht von Branche zu Branche. Kontaktieren Sie uns und wir zeigen Ihnen bei einem persönlichen Treffen, telefonisch oder per Onlineberatung die verschiedenen Leistungsmerkmale unserer Haftpflichtversicherung für Sie als Fotograf.

Die AXA Betriebshaftpflicht kurz und kompakt

Welche Risiken für Fotografen sind versichert?

Jede Branche, unter anderem die Fotografie-Branche, hat spezielle Risiken, die abgesichert werden. Somit besteht bei einem persönlichen Gespräch, die Möglichkeit aus verschiedenen Produkten ein individuelles Versicherungspaket zusammenzustellen, wo Sie folgende Bereiche ganz nach Ihren Wünschen absichern können: Inhalt, Rechtschutz, Haftpflicht, Gebäude und Ertragsausfall, Betriebsschließung, Unfall, Vermögens- und Vertrauensschäden.

Was ist bei der AXA Betriebshaftpflicht alles versichert?

  • Der Unternehmer und das Unternehmen als juristische Person
  • Sämtliche Mitarbeiter und Praktikanten des Unternehmens
  • Alle möglichen Teilhaber und Gesellschafter

Je nach Police Art sind innerhalb der Betriebshaftpflicht firmeninterne Personen, Produkte, Material und Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Sachen Dritter oder Personen.

Schadensfallbeispiele

1)Der Fotograf hat ein Projekt in einer anderen Immobilie, in der Eigentümer nicht anwesend ist. Aus diesem Grund erhält der Fotograf einen Schlüssel, sodass er problemlos in die Immobilie hineingehen kann. Wenn Sie, als Fotograf nicht besonders achtsam sind und den Schlüssel verlieren, handelt es sich um das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Da ist die Betriebshaftpflichtversicherung gefragt, den Fotografen schadlos zu stellen. Das geschieht in der Form, dass die Betriebshaftpflichtversicherung neue Schlüssel bezahlen und eventuelle Überwachungskosten übernehmen wird. Denn es ist unabwendbar, dass die Immobilie im Falle eines gestohlenen Schlüssels überwacht wird.

2)Vor allem ein Fotograf ist außerhalb seines Studios tätig. Angenommen er ist in einem Büro, wo er seine Utensilien aufbaut, die selbstverständlich mit Strom versorgt werden müssen. Es liegt ein Stromkabel auf dem Boden und sein Kunde übersieht es und stolpert, wobei er sich sein Handgelenk verstaucht. An dieser Stelle ist die Betriebshaftpflichtversicherung in Form eines Personenschadens gefordert, den Fotografen von Forderungen Dritter freizustellen. Die Forderung Dritter ist in diesem Fall derjenige, der sich den Personenschaden zugefügt hat. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und in extremen Fällen den Lohnausfall.

3)Nahezu immer schickt der Fotograf seinen Kunden vorab die Fotos per Mail, die auf großen Dateimengen platziert werden. Es kann passieren, dass sich auf diesen Dateien Viren oder Trojaner befinden und somit den Computer des Empfängers beschädigen. Da sind wir, von Betriebshaftpflichtversicherung gefragt diesen Schaden in Stand zu setzen. Diese Instandsetzung kann in Form eines Computerspezialisten, der den beschädigten Computer repariert, geschehen. Dabei spielt das Abschließen einer Betriebshaftpflicht eine wichtige Rolle für den Fotografen, da in der heutigen Zeit ausschließlich über den Computer kommuniziert wird.

Glossar

Mietsachschäden

Mietsachschäden sind ein immens wichtiger Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Des Weiteren beschreiben Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden, bei denen eine auf den Schaden abgerichtete Selbstbeteiligung vorausgesetzt ist. Hinzu kommen die Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, welche eine Summe von EUR 50.000 abdecken.

Mitversicherung von Auslandsschäden für Fotografen

Sie sind Fotograf und vor allem im Ausland tätig? Dann wussten Sie bestimmt, dass Auslandsschäden automatisch in allen Betriebshaftpflichtversicherungen integriert werden. Die Schäden können sich auf den Export von Waren, Auslandsmontagen oder Messebesuchen beziehen. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz über ganz Europa und der Schweiz.

     

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