Seite wählen
Betriebshaftpflichtversicherung AXA Friseur

Betriebshaftpflichtversicherung Friseur

Die AXA ist auf die Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure spezialisiert

Sie sind selbstständiger Friseur und ihre absolute Leidenschaft ist es nicht nur, Haare zu schneiden, sondern Menschen wieder gutaussehen zu lassen. Für Sie ist es das Größte, wenn Ihre Kunden ihr Friseurgeschäft begeistert verlassen, da Sie einen so schönen Haarschnitt realisiert haben. Noch viel besser ist es, wenn Sie weiterempfohlen werden, was die Qualität ihrer Arbeit nur bestätigt. Damit Sie als Friseur jederzeit und überall unbesorgt voll konzentriert ihrer Arbeit nachkommen können, ist es sehr wichtig, dass Sie eine gute Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die AXA ist nicht nur einer der größten Versicherungskonzerne weltweit, sondern hat sich schon seit Jahrzehnten auf die perfekte Absicherung für selbstständige Friseure durch eine sehr gute Betriebshaftpflichtversicherung spezialisiert. Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung bietet nachweislich einer der besten Betriebshaftpflichtversicherungen für Friseurgeschäfte und ist mehrfach ausgezeichnet. Für jeden Friseurbetrieb streben wir es von der AXA an, die kostengünstigste sowie idealste Betriebshaftpflichtversicherung zu ermöglichen. Im Folgenden bieten wir Ihnen alle notwendigen Informationen rum um das Thema der Betriebshaftpflicht für Ihr Friseurgeschäft. Dabei wollen wir Ihnen alle Informationen fachlich einwandfrei, transparent und individuell anbieten, so dass Sie als Friseur optimal mit einer Haftpflicht versichert sein werden.

Vorteile der AXA Betriebshaftpflicht

Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Risiken von Friseuren ab, die entstehen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit oder gelieferte Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen. Dabei profitieren unsere Friseur Kunden von folgenden Leistungen:

Wir prüfen, ob Sie als Friseur tatsächlich haften müssen

Wir wehren unbegründete Forderungen erfolgreich ab

Wir leisten Schadenersatz bei begründeten Forderungen

Wir bieten modular gestaltbare Deckungssummen und Selbstbeteiligungen und ermöglichen so für Ihre Friseurgeschäft individuelle Lösung zu dem besten Preis- Leistungsverhältnis.

Während die meisten Versicherungsunternehmen für ihre Friseure eine Art Baukasten bei der Betriebshaftpflicht anbieten, sind solche nicht in der Lage das individuelle Betriebsrisiko adäquat zu berücksichtigen. Daher ist der große Vorteil der AXA Betriebshaftpflichtversicherung, dass die AXA über 3.000 Betriebsarten kategorisiert hat und somit auf ein sehr detailliertes und betriebsabhängiges Risikoprofil zurückgreifen kann. Dadurch können wir unseren Friseuren die adäquatesten Leistungen zu besonders preiswerten Policen ermöglichen.

Durch unsere Plan 360 Grad Rundumberatung stellen wir gemeinsam mit Ihnen das Risiko Ihres Betriebes fest. Aufgrund unserer Erfahrung können wir bei Ihnen Risiken erfragen, an welche Sie derzeit noch nicht gedacht haben und gemeinsam erarbeiten wir die individuelle Absicherung für Ihren Betrieb.

Ob telefonisch, per E-Mail, Videotelefonie oder im direkten Gespräch – wir garantieren eine persönliche Betreuung, welche in der Absicherung Ihres Unternehmens auch Voraussetzung ist.

Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung

Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt zwei große wichtige Aspekte:

Erstens schützt die Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich vor Forderungen Dritter. Das heißt, wenn Sie als Friseur einen Kunden geschädigt haben, sind Sie laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, den Geschädigten wieder schadlos zu stellen, was wiederum nur in Form von Geld realisiert werden kann. Solche Ansprüche können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden durch diverse Sachen darstellen. Wenn Sie als Friseur ihren Kunden als Person schädigen, indem Sie beispielsweise ins Ohr schneiden, oder einen Sachschaden, wenn Sie beispielsweise Bleichmittel auf den teuren Pullover tropfen lassen. Alternativ kann es sich auch um einen Vermögensschaden handeln, wenn die Person durch den Schaden derart geschädigt wird, dass die Person nicht mehr arbeiten kann, und kein Geld verdient oder anderweitige Ausfälle hat.

Zweitens wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Vorderrungen ab. Wenn jemand behauptet: „Der Friseur hätte ihn geschnitten!“, es aber gar nicht der Wahrheit entspricht, sondern der Schaden vielleicht wo anders erfolgte, wie z.B. zu Hause, so wehrt die AXA Betriebshaftpflicht diesen unberechtigten Schaden ab, wenn nötig auch vor Gericht. Das nennt sich auch die passive Rechtsschutzversicherung.

Friseure und Betriebshaftpflichtversicherung

Wieso benötigen Friseure eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Friseure sehen sich oft nur unbewusst tagtäglich einer betrieblichen Gefahr konfrontiert. Vielleicht ist Ihnen in jüngster Zeit als Friseur nichts passiert, das ist natürlich auch gut so, doch wenn es zu einem Schaden kommt, kann dieser gleich die gesamte Existenz bedrohen. Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung prüft den Schaden des geschädigten und wehrt diesen entweder notfalls auch gerichtlich ab oder aber trägt die oftmals sehr hohen Kosten, was sich an den folgenden Schadensfallbeispielen demonstrieren läßt:

Schadensfallbeispiele bei Friseuren

1. Durch Unachtsamkeit fällt der Friseurin die Schüssel mit dem Haarbleichmittel aus der Hand direkt auf den Designblazer der Kundin. Die Schadenshöhe geht in mehrere tausend Euro, da dieser Blazer in New York gekauft worden war und am Abend direkt nach dem Friseurtermin auch bei einem Benefizveranstaltung getragen werden sollte. Die AXA Betriebshaftpflicht hat den Schaden geprüft und beglichen. Die Friseurin kann sorgenfrei weiterarbeiten.

  1. Eine Neukundin betritt das Friseurgeschäft und stolpert mit ihren High Heels über den Teppich, stürzt und bricht sich das Handgelenk. Die Kundin kann ihren Beruf als Assistenz der Geschäftsführung für acht Wochen nicht ausführen, eine zusätzliche Zeitarbeitskraft muss kurzfristig eingestellt werden – Die Schadenshöhe sind über 15.000 €. Wie jeden anderen Schadensfall (Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden) auch, prüft die AXA die Situation. In strittigen Situationen übernimmt die AXA Haftpflicht für Friseure auch die Gerichtskosten und sorgt somit dafür, dass das Friseurgeschäft in Ruhe weiterlaufen kann, anstatt Insolvenz anzumelden.

Schlechte Betriebshaftpflichtversicherung als Friseur?

Die meisten Friseure leisten einen viel zu hohen Beitrag für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung und oder haben nicht alle Risiken tatsächlich abgedeckt. Hintergrund ist, dass gewisse Versicherungsgesellschaften keine regelmäßigen Kontrolle der bestehenden Verträge durchführen und somit keine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erfolgt, was in den meisten Fällen zu viel zu teuren Beiträgen führt.

Die knallharte Realität

In 99% der Fälle läuft es aus unseren Erfahrungen der AXA so:

Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung z.B. bei der Gründung oder bei der Übernahme eines Friseursalons abgeschlossen. Der Friseur denkt, alles richtig gemacht zu haben und die Versicherungsgesellschaft erhält ihre monatlichen Beiträge. Und dann läuft das jahrelang so weiter:

Angeblich wenig bezahlen und am besten in Ruhe gelassen werden. Das böse Erwachen kommt, wenn der Friseur auf einmal tatsächlich einen Schaden verursacht und dann eventuell seitens Versicherung gesagt werden muss, dass dieser Schaden jetzt nicht mit abgesichert ist, weil er damals vielleicht noch nicht mit versichert war bzw. das damals nicht versichert werden konnte.

Das Gleichbehandlungsgesetz repräsentiert hierbei das idealste Beispiel für die Notwendigkeit der regelmäßigen Aktualisierung des Versicherungsschutzes ihrer Betriebshaftpflicht, denn früher existierte gar nicht die Möglichkeit sich davor zu schützen: Wenn ein Friseurgeschäftsinhaber nach einem Vorstellungsgespräch von der Bewerberin oder ihrem Rechtsanwalt angezeigt wird, da: „Diese Frau wurde nicht eingestellt aufgrund z.B. Ihrer Herkunft, Kopfbedeckung  oder aufgrund der Hautfarbe oder sonstiges.“, kann es schnell richtig teuer werden.

Wenn nun der Friseur seine Betriebshaftpflicht seit Jahren nicht aktualisiert hat, ist der Schaden nicht mit abgesichert, da es vor vielen Jahren noch überhaupt nicht die Möglichkeit gab, dieses Risiko zu versichern. Heutzutage wird das bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure standardmäßig mitversichert bzw. kann es über Bausteine für wenig Geld mit eingebunden werden. Das ist ein großes Problem warum schlechte Betriebshaftpflichtversicherungen da sind.

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Fakt ist, dass viel zu selten Veränderungen nicht angezeigt / angegeben werden. Vergrößert sich der Friseur, muss sich der Versicherungsschutz ebenfalls erhöhen oder angepasst werden. Verkleinert sich das Friseurgeschäft, muss er genauso nach unten hin angepasst werden.

Unsere Empfehlung bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung:

Lassen Sie uns Ihren aktuellen Betrieb kostenlos und unverbindlich überprüfen, ob Ihr derzeitiges Gesamtrisiko als Friseur noch aktuell von Ihrer derzeitigen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt wird. Gerne unterbreiten wir Ihnen dann auch ein Angebot. Nach Vertragsunterzeichnung ist ihr Friseurgeschäft bei der AXA Betriebshaftpflicht sofort versichert, und aktuelle Änderungen werden regelmäßig in ihrer Police mit aufgenommen.

In 3 Schritten zur AXA Betriebshaftpflichtversicherung

Es ist ganz einfach:

1.) Zuerst wird eine Risikoanalyse von unserer Seite aus erstellt, das heißt: Wir reden mit Ihnen als Friseur. Dafür haben wir einen Plan 360° entwickelt, also eine Rund-um-Beratung, wodurch uns angezeigt wird, wo Sie eventuelle Risiken haben, die Sie vielleicht gar nicht vor Augen haben.

2.) Anschließend wird Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Friseursalon erstellt und unterbreitet. Sofern Ihnen dann das Preis- Leistungspaket zusagt, unterschrieben Sie und senden es ab.

3.) Schon ist die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen

4.) Im weiteren Schritt als unser Kunde werden wir, von der Generalvertretung Graser & Kosik mit Ihnen Jahresgespräche vereinbaren, diese können per Telefon oder persönlich durchgeführt werden, damit die Betriebshaftpflichtversicherung immer auf dem neuesten Stand gehalten werden kann und den optimalen Schutz bietet.

Ab wann greift eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift ab Versicherungsabschluss. Wir haben da keine Wartezeiten, der Versicherungsschutz ist sofort gegeben.

Welche Versicherungskonzepte gibt es bei den Betriebshaftpflichtversicherungen für Friseure?

Also wir haben die Versicherungskonzepte jetzt. Es gibt Profischutz-Haftpflicht und dann gibt es seit Neustem ein Versicherungskonzept, das heißt „Profi Smart“ und zwar ist das eine Paketversicherung, da werden wir auf betriebshaftpflichtversicherungen1.de nicht eingehen, weil das noch in den Kinderschuhen steckt. Es ist ein ganz normaler Bausteintarif, den wir haben für alle Betriebsgruppen, sei es jetzt Friseure oder andere, und da kann ich individuelle Bausteine auf Friseure anpassen.

Welche wären das zum Beispiel?

Also Bausteine haben wir dort, wobei wir sehr viel schon standardmäßig mit eingeschlossen haben, bei diesen Gewerken. Wir haben, wie gesagt, Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dann haben wir die Möglichkeit Auslandsdeckungen außerhalb von Europa mit einzuschliessen. Das heißt für Exporte außerhalb von Europa. Würde bedeuten z.B. es gibt ja auch Friseure die quasi Hersteller. Das heißt, die vertreiben in eigenem Namen Produkte, von z.B. Wella oder andere Marken. Das heißt, die nehmen Sachen und kleben ihr eigenes Etikett drauf mit ihrem eigenen Namen. Wenn die das exportieren, dann geht das tatsächlich, dass die Kunden im Ausland haben, diese kann man mitversichern. Dann haben wir natürlich die Möglichkeit der Privathaftpflichtversicherung dort mit einzuschließen und dann haben wir die Möglichkeit erweiterte Umweltschadenhaftpflichtdeckung, das heißt, wenn ich größere Mengen an Gefahrenstoffen habe, was bei Friseuren ja auch der Fall ist. Das heißt Bleichmittel oder sonstiges dies auch noch mit einzuschließen.

Vor welchen Schäden kann eine Betriebshaftpflichtversicherung von Friseuren schützen?

Wir haben Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Und das ist eigentlich die ganze Palette, die es gibt. Und dann kommt es ganz individuell auf den Schaden an. Das heißt, wenn der Friseur oder der Versicherte jemanden geschädigt hat, prüfen wir gezielt ob Anspruch besteht. Wenn ja, dann zahlen wir diesen auch. Wenn nein, dann wehren wir diesen Friseur oder die versicherte Person auch ab.

Welche Schäden werden nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure gedeckt?

Grundsätzlich haben wir da wie immer Vorsatz. Das heißt, wenn ich natürlich einen Schaden vorsätzlich herbeiführe, ist dies im Versicherungsschutz nicht enthalten. Alles andere ist zu prüfen. Eigenschäden werden ebenfalls nicht versichert. Das heißt natürlich, wenn sich der Friseur selbst schädigt, ist so was nicht in der Betriebshaftpflicht versicherbar. Würde bedeuten, dass sich der Friseur selbst in die Hand schneidet.

Was muss ich im Falle eines Schadens tun?

Grundsätzlich Erstmaßnahmen, das heißt, wenn als Beispiel irgendwo ein Feuer entsteht, weil es sind ja auch Mietsachschäden versichert, zum Beispiel an dem gemieteten Eigentum eines anderen. Wenn ich also meinen Friseursalon miete. Dann muss ich natürlich erst mal die Feuerwehr rufen, bzw. wenn ich jemanden verletze oder jemand fällt im Friseursalon hin, dann muss ich einen Krankenwagen erst mal rufen. Das ist das wichtigste. Also wir haben auch natürlich den Punkt, man muss sich die Erstmaßnahmen einhalten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Und dann geht es einfach weiter. Das heißt, am besten erst mal Bilder machen, Bilder dokumentieren und uns kontaktieren. Wir sind 24 Stunden vor Ort durch unsere Notruf-Hotline bei der AXA direkt bzw. tagsüber von 8 bis 18 Uhr bei uns hier im Büro zu erreichen. Und dann klären wir den Kunden auf, was zu tun ist. Das ist halt individuell nach dem Schaden hin. Es wird immer ein Fragebogen ausgesendet. Dort steht drin wo und wann es passiert ist. An den geschädigten geht auch dieser Fragebogen. Der Hintergrund ist ein ganz einfacher: Vielleicht sagt der Friseur es ist passiert, weil der Kunde sich bewegt hat auf dem Friseurstuhl. Er hat gezuckt oder sonst irgendwas. Und der Kunde sagt, dass er sich nicht bewegt hat, dass er ganz ruhig gesessen hat und er dann in das Ohr geschnitten wurde – und da muss man natürlich geprüft werden, wer die Wahrheit sagt und ob es sich um einen berechtigten Schaden handelt.

Wie kann man das denn rausfinden?

Das geht zum Beispiel durch Zeugenbenennung. Das wäre eine Möglichkeit. Wenn es natürlich ein kleines Geschäft ist und er keine Zeugen hat, dann geht man immer davon aus, dass der Geschädigte natürlich die Wahrheit sagt. Und wenn der Geschädigte halt nun mal einen körperlichen Schaden erleidet, dann sorgen wir natürlich auch dafür, dass er schadlos gestellt wird. Es sei denn natürlich der Friseur sagt, dass der Geschädigte dem Friseur quasi ins Messer gelaufen ist.

Welche Personen sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure mit eingeschlossen?

Eingeschlossen sind eigentlich alle Personen, die von dem Friseur bezahlt werden, sowie auch der Inhaber. Alle Beschäftigten inklusive Putzdamen, Aushilfen, Praktikanten und natürlich die ganz normalen Angestellten, wie Friseure, Friseurmeister. Die Inhaber selbstverständlich auch.

Wie berechnet sich die Versicherungsprämie für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure?

Das ist ziemlich einfach. Wir gehen nach der Umsatzsumme netto. Das heißt: wie viel Umsatz macht der Friseur im Jahr netto und das geht ganz einfach daraus hervor, was der Kunde beim Finanzamt anmeldet. Und der nächste Punkt sind die Versicherungsbausteine. Das heißt, wie möchte ich meinen Versicherungsschutz darstellen, brauche ich überhaupt einen Baustein AGG (also Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)? Wenn zum Beispiel ein Friseur ist, der alleine arbeitet, der braucht diesen Baustein überhaupt nicht, weil er ja keine Probleme damit hat. Er möchte niemanden einstellen und möchte somit keine Anzeigen schalten und von daher brauch er diesen Baustein auch gar nicht. Und da kommen wir auch auf eine andere Frage zurück: Warum eine schlechte Betriebshaftpflichtversicherung: Wenn er sich dann z.B. mal dazu entscheiden jemanden einzustellen, dann sollte natürlich auch in diesem Sinne der Baustein wieder mit eingeschlossen werden und da ist eigentlich ein ständiger Kontakt verpflichtend mit dem Kunden von unserer Seite aus.

Welche Faktoren beeinflussen die Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure?

Das sind diese Faktoren: wie berechnet sich eine Versicherungsprämie. Also ziemlich einfach: Umsatz und versicherte Risiken. Es zählt nicht mit rein, wie groß – also räumlich – das Unternehmen ist. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Für uns ist jetzt eigentlich nur die Gefahr der Umsatz. Das bedeutet, wenn er mehr Umsatz hat, schneidet er mehr Köpfe, dadurch ist die Gefahr höher und wird teurer. Und das ist unsere einzige Maßgabe. Es richtet sich auch danach, wenn natürlich 10 Leute hat, also Angestellte, dann ist quasi daraus auch der Umsatz höher. Wenn er nur zwei hat, wird er niedriger, zahlt weniger und das Risiko wird dann auch niedriger.

Die Räumlichkeiten beziehen sich jetzt eher auf die Inhaltsversicherung. Das heißt, wenn ich meinen Inhalt schützen möchte, da kommt es natürlich darauf an, wie groß der Salon ist, nicht von Quadratmeter sondern von der Inhaltssumme.

Welche Unterschiede gibt es bei teuren und günstigen Betriebshaftpflichtversicherungen der Friseure?

Also da gibt es die Deckungssummen. Das heißt, wie hoch ist die jeweilige Deckungssumme. Wir haben zwischen drei Millionen (welches die kleinste ist) bis hoch zu fünf Millionen Versicherungssummen. Und das nächste natürlich den Versicherungsumfang. Das heißt, welche Risiken möchte ich gerne versichert haben. Es geht natürlich auch darauf hin, was schon pauschal in der Versicherung mit drin ist. Also wir haben sehr viel mitversichert, z.B. Abhandenkommen von Belegschafts- bzw. Besucherhabe. Das bedeutet, wenn jetzt jemand seinen Mantel aufhängt und der ist plötzlich weg, dann ist das in der Betriebshaftpflichtversicherung mit versichert. Ja und dann haben wir das Abhandenkommen fremder Schlüssel. Das heißt, wenn irgendwo ein Schlüssel geklaut wird oder Karten geklaut werden, dann Mietsachschäden an gemieteten Räumen. Der klassische Fall wäre: ich lasse irgendwas fallen und habe einen Friseursalon der gemietet ist und die Fliese geht kaputt, dann miete ich diese Fliese ja mit und dann wird der Austausch der Fliese auch wieder über die Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen. Das wäre Sachschaden an gemieteten Objekten.

Welche Dinge sollten Friseure bei dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bedenken?

Also grundsätzlich sollte erst mal eine Risikoanalyse von dem Versicherer gemacht werden. D.h. von unserer Seite aus kommt unser Plan 360° ins Spiel. Da machen wir eine Rundum-Analyse, das heißt, welche Gefahren in jeglicher Art und Weise finanziell schädigen. Das ist eigentlich unsere Arbeit, also den Friseur dahingehend aufzuklären. Was auf ihn zukommen könnte und wo er finanziell geschädigt werden könnte. Das machen wir aufgrund der Risikoanalyse mit dem Plan 360°. Das ist ein Bogen, den er auch von uns bekommt. Und das machen wir auf verschiedenste Art und Weise. Das ist der wichtigste Punkt, den der Friseur beachten sollte, also dass er eine vernünftige Beratung bekommt.

Man kann natürlich von dem Friseur nicht erwarten, dass er weiß, was er selbst zu versichern hat. Das heißt natürlich, dass die Versicherung im Boot ist um dies zu erklären.

Das sind auch die Tipps, die Sie einem Friseur geben würden?

Absolut. Dort irgendwas im Internet abzuschließen ohne eine vorige, persönliche Beratung, die wir natürlich anbieten, ist fatal. Das kann natürlich auch zu großen Problemen führen.

Welche Tipps würden Sie Friseuren geben, die eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen möchten?

s.o.

Welche Ergänzungen gibt es für die Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure?

Es gibt eine private Haftpflichtversicherung, die man mit einschließen kann. Dann gibt es eine Zusatzdeckung, das ist natürlich bei großen Arbeitsgeräten, wie Gabelstapler, vorteilhaft. Es gibt Friseure, die viele Standorte haben, die haben natürlich auch ein Lager, wo auch ein Gabelstapler mit eingeschlossen werden kann. Dann haben wir Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, die man mit einschließen kann. Dann haben wir die Auslandsdeckung, für Exporte außerhalb Europas. Dann haben wir die Möglichkeit der Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einzuschließen für Hunde und /oder Pferde. Das heißt, wenn z.B. der Friseur einen Hund hat, dann kann man den natürlich mitversichern. Sollte man auch, weil der Hund auch jemanden beißen oder auf den Mantel pinkeln kann. Es gibt ja nicht wenige Friseure, die z.B. so einen kleinen Mops bei sich im Friseursalon rumlaufen haben. Dann kann ein Sach- oder Personenschaden auftreten. Ergänzend dazu können wir die erweiterte Umweltschadenversicherung, die standardmäßig bei kleinen Gebinden, das heißt bis 200 Liter standardmäßig versichert ist. Alles was drüber ist muss man separat versichern. Aber das ist halt unsere Sache, die Kunden darauf aufmerksam zu machen. Darüber hinaus noch die Vorsorgedeckung. D.h. wenn sich etwas im Versicherungsjahr verändert, ist das Vorsorgehalber schon mit abgesichert.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Haftpflicht und einer Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure?

Sobald ich im Namen des Betriebes tätig bin greift die Betriebshaftpflichtversicherung bei den Schäden, welche ich Dritten zufüge. Diese ist im Privaten Bereich ausgeschlossen und dort kommt die Privathaftpflicht zum tragen.

Welche Vorteile bietet AXA bei einer Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure?

Grundsätzlich ist es so, dass wir über 3000 Betriebsarten haben, d.h. wir gehen auf jede Betriebsart einzeln ein und machen das nicht pauschalisiert, weil die verschiedenen Betriebsarten andere Risiken haben. Man muss auf jede Kategorie individuell eingehen. Dann haben wir natürlich den Punkt, dass wir diese Bausteine haben, die stellenweise nicht angeboten werden. Wir haben eine Maximierung auf das dreifache der Versicherungssumme in einem Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass wir eine Versicherungssumme in der Basis von drei Millionen Euro und diese dreifach pro Versicherungsjahr. Das heißt, wenn der Friseur drei große Personenschäden hat, kann die Versicherungssumme dreifach ausgegeben werden. Maximal heißt das, dass es maximal neun Millionen in einem Jahr bei einer Deckungssumme von drei Millionen geben kann. Natürlich ist es auch der Punkt, dass wir ständig auf dem Laufenden bleiben. Das heißt, dass wir ständig unsere Produkte verbessern, unsere Tarife passen wir an. So haben wir auch die Internettechnologie mit versichert. Das heißt, wenn man eine eigene Homepage hat oder wenn E-Mails verschickt werden, die eventuell mit Viren „verseucht“ sein können. Da muss man aufpassen und das haben wir standardmäßig mit drin und da muss sich der Versicherer auch ständig bewegen, um mit den neusten Technologien auch mitzuhalten.

Welche Veränderungen gab es bei den Betriebshaftpflichtversicherungen in den letzten 20 Jahren?

Massive. Also frühere Deckungssummen waren stellenweise 500.000 DM gewesen. Vor zwanzig Jahren gab es noch die gute DM. Es gab nicht diese Bausteine. Es gab nur Pauschalversicherungen für Handwerk. Und beim Handwerk sind alle mit eingeschlossen gewesen – ob es Friseure, Metzger, Schreiner o.ä. waren. Und das sind natürlich Gewerke, die in keinster Weise zusammenpassen. Da ist es halt so, dass individuell auf jeden Berufszweig eingegangen wird. Dann ist natürlich der Punkt, dass die Versicherungsprämien deutlich runter gegangen sind in den letzten Jahren. Früher war es auch so gewesen, dass man nach Kopfzahlen bezahlt hat. Das bedeutet, wie viel Angestellte ich habe, so viel muss ich bezahlen. Wenn jetzt z.B. ein Praktikant mit dazu gekommen ist, musste ich den voll mitbezahlen. Der natürlich in keinster Art und Weise Produktivität geleistet hat. Das ist heute anders. Wir gehen nach Umsatz. Da wird wirklich nur geschaut, wie viel gearbeitet wird. Da wird nicht darauf geachtet mit vielen Personen gearbeitet wird.

Welche Entwicklungen erwarten Sie bei den Betriebshaftpflichtversicherungen der Friseure in den nächsten 10 Jahren?

Ja also es ist so, dass man noch individueller auf die einzelnen Bereiche, noch tiefer in die Materie, eingehen muss. Wir beschäftigen uns jetzt immer mehr mit Paketlösungen. D.h. der Friseur sagt, dass er einen Umsatz von X Euro hat und dann alles direkt mit abgedeckt ist. Inklusive Inhaltversicherung, inklusive Rechtsschutzversicherung. Also alle Risiken. Weil wir gemerkt haben, dass alte Verträge nicht umgestellt, nicht angepasst werden, und dadurch der Versicherungsschutz extrem darunter leidet.

Und dann in den nächsten 10 Jahren soll es eine Police geben, die direkt alles mit abdeckt. Aus dem Umsatz würde sich alles andere errechnen. Es sind automatisch alle Bausteine mitversichert. So dass man nichts vergessen kann. Weil man einfach nicht von den Versicherten erwarten kann, dass er sich intensiv mit den Versicherungen auskennt.

 

Versicherungsschäden beim Friseur

 

Schilderung:

 An der Innenseite vom Umhang ist Farbe dran und färbt den Pullover vom Kunden ein. Dieser wird so stark eingefärbt, dass eine Reinigung nicht möglich ist.

Lösung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt den Zeitwert (da dieser bereits getragen wurde) des Pullovers und es ist eine gütliche Einigung mit dem Kunden möglich

Schilderung:

Einem Kunden wird das Ohr verbrannt und er verlangt Schmerzengeld

 Lösung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung klärt den Zusammenhang (ist der Schaden dem Friseur anzulasten) und stellt den Kunden Schadlos. Es werden Kosten in Form von Behandlung, Schadenersatz, Lohnausfall… erstattet.

Wenn der Friseur für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann, steht hier die Betriebshaftpflichtversicherung als „passive Rechtschutz“ zur Seite und verhilft, wenn nötig mit rechtlichem Beistand, den Schaden abzuwenden.

Schilderung:

Ein Friseur hilft dem Kunden beim Einladen des Rollstuhls in dessen Fahrzeug und zerkratzt dabei die Stoßstange.

Lösung:

Da dies zu der Tätigkeit hinzugezählt werden kann ist dies ein Be- und Entladeschaden und mitversichert (eventuell mit einer Selbstbeteiligung versehen)

Schilderung:

Im Salon vergisst jemand das Wasser abzudrehen. Das Wasser läuft in der Nacht über und dringt in die darunterliegende Wohnung.

Lösung:

Hierbei handelt es sich um ein Mietsachschaden (wenn der Salon gemietet ist) und wird bis zur Versicherungssumme ersetzt. Wenn es sich um Eigentum handelt ist das Wasser bestimmungswidrig ausgebrochen und wird über die Leitungswasser-Gebäudeversicherung ersetzt.

 Schilderung:

 Aus der Garderobe verschwindet die Lederjacke einer Kundin

 Lösung:

 Das Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe ist Bestimmungsgemäß mitversichert

 Schilderung:

Bei einer Kundenveranstaltung zum Jubiläum des Salons rutscht eine Kundin aus, da der Boden nicht ganz trocken war, und verlangt Schmerzengeld.

Lösung:

Hierbei handelt es sich um einen Schaden in den Räumlichkeiten des Friseurbetriebes und es handelt sich um einen Personenschaden, welcher Bestimmungsgemäß das Schmerzensgeld sowie Behandlung und weitere Folgekosten ersetzt.

Schilderung:

Ihre Kundin bekommt nach der Farbbehandlung plötzlich Haarausfall und verlangt nun über ihren Anwalt 13.000,00 Euro Schmerzensgeld von Ihnen

Lösung:

Grundsätzlich muss hier ein Verschulden dem Friseur nachgewiesen werden und dann der Firma, welche das Färbungsmittel herstellt. Hierbei ist die „passive Rechtschutz“ in der Haftpflichtversicherung hilfreich, indem diese unberechtigte Ansprüche abwehrt oder, bei Berechtigung, zahlt.

Schilderung:

 Eine Kundin rutscht auf einem Fönkabel in Ihrem Friseursalon aus und bricht sich den Steiß. Die private Unfallversicherung der Kundin verlangt von Ihnen Schadensersatz in Höhe von 20.000,00 Euro.

 Lösung:

 Hierbei handelt es sich um einen Schaden in den Räumlichkeiten des Friseurbetriebes und es handelt sich um einen Personenschaden, welcher Bestimmungsgemäß das Schmerzensgeld sowie Behandlung und die Kosten der privaten Unfallversicherung ersetzt.

Schilderung:

Auf der vom Schnee oder Regen nassen Treppe rutscht eine Kundin aus und verletzt sich so stark, dass sie von einem Arzt behandelt werden muss.

Lösung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um die Kosten der Arztbehandlung, sowie weitere anfallende kosten, welche im Zusammenhang mit dem Sturz stehen (Schmerzensgeld, private Unfallversicherung,…)

 

Sie haben eine Frage oder möchten einen Termin vereinbaren?

Nutzen Sie dazu unsere Kontaktmöglichkeiten.

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

Datenschutz