betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Vor mehr als 100 Jahren haben die ersten Unternehmen für ihre Mitarbeiter angespart, damit diese in der Rentenzeit laufende Einnahmen generieren. Im Laufe der Jahre hat sich die Betriebsrente dahingehend verändert, sodass die Mitarbeiter selber aus ihrem Bruttogehalt Beiträge entnehmen können und diese für die Altersvorsorge einzahlen.
Auch hier gab es in der Vergangenheit Veränderungen, es müssen die einzelnen Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge nicht nur für eine Rentenzahlung eingebracht werden, sondern hier können mittlerweile auch Berufsunfähigkeitsversicherungen oder eine Kombination aus beidem gewählt werden.
Als Begriff für die Betriebsrente hat sich mittlerweile das Kürzel bAV eingebürgert. Die Vorteile der Entgeltumwandlung (Einzahlung aus dem Bruttogehalt in eine bAV) sind durch die Senkung des Bruttolohns die Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen. Hier werden aber nicht nur die Arbeitnehmer entlastet, sondern auch der Arbeitgeber, da dieser auch einen Anteil der Sozialleistungen zahlen muss.
Der Oberbegriff der bAV bezieht sich aber auf alle Arten der Betriebsrente. Diese kann Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Mischfinanziert sind. In der Mischfinanzierung zahlt der Arbeitnehmer einen Teil und der Arbeitgeber einen Teil in die bAV ein. hier können z.B. auch die vermögenswirksamen Leistungen mit eingebunden werden, welche sonst oft in einen Bausparvertrag investiert werden.
Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten in Limburg (Montag – Donnerstag 08:00h – 12:00h & 14:00h – 17:00h) stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung. Gerne führen wir auch unsere Termine mit Ihnen per Skype durch, sodass Sie Zeit und Anfahrt sparen können und dennoch einen persönlichen Termin erleben!
Ihre AXA / DBV Versicherung Limburg
Robert Kosik
Wichtiges schnell erklärt
- betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber
- etwa 18 Millionen Arbeitnehmer hatten in 2015 Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge
- es gibt mehrere Arten einer Betriebsrente:
- der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett (Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge)
- der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge für die Betriebsrente (Entgeltumwandlung)
- beide übernehmen die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (Mischfinanzierung)
- Zusatzleistungen wie z.B. die vermögenswirksamen Leistungen können in die bAV einfließen
- die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge muss später im Rentenbezug versteuert werden
- Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlten dazu die vollen Beiträge für diese
Wie gehen Sie vor
- Wichtig ist vorab die Information, welche Möglichkeiten es zur betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen gibt. Hier unterstützen wir Sie auch gerne in den Gesprächen
- sprechen Sie den Arbeitgeber ruhig drauf an, ob dieser was von seiner Ersparnis zuzahlt
- falls Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Möglichkeit zur Betriebsrente anbieten möchte, weisen sie diesen ruhig auf seine Pflicht hin
- achten Sie darauf, wenn Sie öfters die Arbeitsstelle wechseln, dass Sie sich von der Zuzahlung durch Ihren Arbeitgeber nicht zu sehr binden und entscheiden sich besser für eine Arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung
Wann ist die betriebliche Altersversorgung sinnvoll
Betriebliche Altersvorsorge wird durch den Arbeitgeber finanziert
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