Nach Vorleistung der GKV Erstattung von 100 % der Kosten für den
Ein- oder Zweibettzimmerzuschlag im Krankenhaus und für privatärztliche
Behandlung sowie Transportkosten zum und vom nächstgelegenen
geeigneten Krankenhaus. Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes
(jeweils je Tag) bei Verzicht auf die Wahlleistung Unterbringung
(Ein-/Zweibettzimmer) 40 EUR; bei Verzicht auf privatärztliche Leistung
20 EUR. Erstattung ambulanter Operationen möglich