Seite wählen
Betriebshaftpflichtversicherung AXA Optiker

Betriebshaftpflichtversicherung für Augenoptiker

Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA ist auf Versicherungen für Augenoptiker spezialisiert

Jedes Unternehmen benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung – gerade als Augenoptiker ist dies unumgänglich. Um Ihr Unternehmen optimal vor Zwischenfällen zu schützen, können Sie bei uns eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Betriebshaftpflichtversicherung für Augenoptiker können wir Ihnen die passende Versicherung anbieten, damit Sie sich künftig sicher- und wohlfühlen. Alle Informationen rund um das Thema Betriebshaftversicherung für Augenoptiker finden Sie auf unserer Webseite. Als Augenoptiker sollen Sie hier bereits einen Einblick bekommen, welche Vorteile Ihnen die AXA als Versicherungspartner bietet. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit telefonisch oder über E-Mail erreichen. Selbstverständlich freuen wir uns auch auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Herzlich willkommen

Auf unserer Seite finden Sie alles Wissenswerte über Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie als Augenoptiker. Zusätzlich finden Sie auch Informationen über die gegebenen Vorteile, wie Sie eine Versicherung beantragen und ab wann eine Betriebshaftpflichtversicherung greift. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit bei uns telefonisch melden oder uns in unserem Büro besuchen.

Definition einer Betriebshaftpflichtversicherung

Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung werden das Unternehmen und der Geschäftsführer gegenüber Forderungen von Dritten geschützt. Damit ist gemeint, dass die Betriebshaftpflichtversicherung greift, wenn eine Person, ein Sachgegenstand oder ein Vermögen durch Ihre Firma und deren  Mitarbeiter geschädigt wird und Ihre Firma einen Schadensersatz leisten muss. In der Regel erfolgt der Schadensersatz ausschließlich in Form von Geld. Für diesen Vorfall ist die Haftpflichtversicherung da, welche Sie gegenüber verschiedenen Risiken und Forderungen absichert. Darüber hinaus hat eine Versicherung auch noch weitere Funktionen: unter anderem wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung Forderungen von Schadensersatz ab, welche zu Unrecht gestellt werden.

Hinweis: Die AXA verfügt über eigene Anwälte, welche unberechtigte Ansprüche dem vermutlich Geschädigten gegenüber abwehren. Dieser Vorgang wird auch „passiver Rechtschutz“ genannt und ist in der Versicherungsprämie der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.

Gründe für eine Betriebshaftpflichtversicherung als Augenoptiker

Weil sich stets viele Menschen bei einem Augenoptiker befinden, ist die Gefahr von Unfällen allgegenwärtig. Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift, wenn jemand im Geschäft geschädigt wird z.B. es fällt ein Kunde oder sich verletzt. Darüber hinaus werden alle Verletzungen welche die Mitarbeiter oder der Inhaber,  durch das Einlegen der Kontaktlinsen oder Anpassen des Gestelles entstehen. Darüber hinaus ist das Abhandenkommen von Besucherhabe und Mietsachschäden bei gemieteten Objekten pauschal mitversichert.

Ab wann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung aktiv?

Sobald Sie den Vertrag unterzeichnen, ist die Versicherung aktiv. Offizieller Beginn des Versicherungsschutzes ist i.d.R. 00:00 Uhr in der Nacht zum Folgetag. Dies sollten Sie stets beachten, wenn Sie sich dazu entscheiden z.B. einen Tag der Offenen Tür zu machen.

So beantragen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung

Zunächst treten Sie, am besten über unser Kontaktformular, an uns heran. Im Anschluss daran nehmen wir gemeinsam mit Ihnen eine Risikoeinschätzung vor, wobei darauf geachtet wird, welche Risiken in Ihrem Betrieb vorherrschen und welche speziellen Anforderungen erfüllt werden müssen. Auf dieser Basis wird ein individuelles Angebot für Sie als Augenoptiker erstellt, welches wir Ihnen zukommen lassen. Erst wenn Sie das Angebot abnehmen und bestätigen, wird der Antrag fertig gestellt. Mit den Unterschriften auf dem Antrag ist die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Unterschiede zwischen hochpreisigen und günstigen Betriebshaftpflichtversicherungen

Einen Anbieter für eine hochwertige Betriebshaftpflichtversicherung erkennen Sie an der maximalen Deckungssumme, den vorhandenen Bausteinen, die Sie für Ihren Betrieb dazu buchen können, und dem Beratungsservice. Wichtig zu wissen ist, dass je günstiger die Betriebshaftpflicht ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass nur bestimmte Bereiche versichert sind und Sie in einem Schadensfall höhere Summen selbst zahlen müssen.

Die AXA bietet eine Deckungssumme von bis zu 5 Millionen Euro und verschiedene Versicherungsbausteine, wie z.B. den Baustein „AGG“ in welchem die Forderungen Aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit abgesichert sind. Die individuelle Beratung wird in einem ausführlichen Gespräch durchgeführt.

Daran erkennen Sie eine schlechte Betriebshaftpflichtversicherung für Augenoptiker

Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss, wie andere Dinge, immer auf dem neusten Stand gehalten werden. Daher ist die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Versicherungspartner unheimlich wichtig. Von vielen Versicherungen wird dieses Kundenverhältnis leider vernachlässigt. Der Umstand einer veralteten bzw. schlechten Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich ebenfalls durch die versäumte Bekanntmachung von Veränderungen in den jeweiligen Betrieben zurückführen. Ein Augenoptiker muss dem Versicherer unteranderem angeben, wenn er ein zweites Geschäft eröffnet oder der Umsatz oder die Fluktuation in dem Unternehmen ansteigt.

Wenn eine derartige Kommunikation von beiden Seiten nicht angestrebt wird, kann keine gute Versicherung für den Augenoptiker gewährt werden. Uns als Betriebshaftpflichtversicherer der AXA ist es daher besonders wichtig ein gutes Geschäftsverhältnis zu pflegen, sodass Sie sich als Kunden bei uns gut versichert fühlen.

Wir streben aus diesen genannten Gründen mit unseren Versicherungsnehmern Jahresgespräche an, sodass immer wieder eine Risikoeinschätzung gemeinsam erstellt wird und der Kunde somit immer den aktuellen Versicherungsschutz vorweisen kann und damit sein Unternehmen und die Existenz schützt.

Mögliche Schäden

Schäden, die von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden

Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Das sind meistens Schäden, die durch einen geldlichen Schadensersatz beglichen werden können. Wenn der Augenoptiker oder seine Mitarbeiter einem Dritten Schaden zufügen, muss der Betrag (Schadenersatz), gestellt werden, welcher durch die Betriebshaftpflicht geprüft und bei berechtigter Forderung gezahlt wird, hierzu zählt auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen durch unsere eigene Rechtsabteilung.

Schäden, die nicht abgedeckt werden.

Schäden, die unter Vorsatz entstehen, sind nicht mit versichert. Dazu gehört eine mutwillige Schädigung oder Verletzungen der Kunden.

Versicherte Personen

In einer Betriebshaftpflichtversicherung sind in der Regel der Augenoptiker und sein gesamter Mitarbeiterstab eingeschlossen. Darunter fallen die Mitarbeiter im Verkauf oder der Produktion, wie auch die Auszubildenden, Praktikanten und angestellten Reinigungskräfte.

Im Falle eines Schadens

Im Falle eines Schadens ist es die Pflicht Sofortmaßnahmen einzuleiten: So muss bei einem Personenschaden unverzüglich erste Hilfe durchgeführt und, wenn notwendig, Krankenwagen gerufen werden. Sollten Sach- oder Personenschäden entstanden sein, ist es essentiell, dass Bilder gemacht werden, die den Schaden dokumentieren. Wenn dies erfolgt ist, sollten Sie sich als Augenoptiker mit der AXA in Verbindung setzen. Während der Werktage können Sie uns zwischen 08:00 bis 18:00 Uhr in unserem Büro erreichen, am Wochenende ist eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet. Die nächsten Schritte wird Ihnen dann der jeweilige Mitarbeiter genau erklären, sodass Sie auf alles Weitere vorbereitet sind und Maßnahmen ergreifen können.

Die Berechnung des Beitrages

Jeder Versicherungsbeitrag wird individuell berechnet. Der Beitrag setzt sich aus zwei verschiedenen Faktoren zusammen: dem jährlichen Umsatz Ihres Betriebes und den gewünschten Versicherungsbausteinen, die Sie für Ihren Betrieb wünschen oder benötigen.

Beachtenswertes bei einem Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung für Augenoptiker

Ein entscheidender Faktor ist die Risikoeinschätzung, die vor Abschluss der Versicherung durchgeführt werden muss. Gemeinsam muss ermittelt werden, welche Risikoquellen bei dem Augenoptiker vorhanden sind, welchen Umsatz der Betrieb jährlich macht, wie die Räumlichkeiten und Mitarbeiterzahlen des Betriebes sind und welche Versicherungsbausteine für den jeweiligen Betrieb von Vorteil wären und eventuell auch notwendig sind.

So können Sie die Betriebshaftpflichtversicherung ergänzen

Es gibt verschiedene Ergänzungen, die Sie in Ihre Versicherung mit einfließen lassen können.

Es gibt die Möglichkeit Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) mit einzubinden. Diese Ergänzung greift dann, wenn eine Stellenausschreibung falsch formuliert und geschaltet wurde. Falsch könnte in diesem Fall bedeuten, dass Sie als Augenoptiker eine spezifische Anzeige geschaltet haben (z.B. junge Mitarbeiter) und jegliche Bewerber, auf denen diese Beschreibung nicht passt, ablehnen. Durch eine derartig geschaltete Annonce kann es für den Augenoptiker zu Problemen kommen, da es mittlerweile Anwälte gibt, die sich auf solche Verstöße gegenüber dem Gleichbehandlungsgesetz spezialisiert haben. Zudem kann ein jeder, der sich durch die Annonce diskriminiert fühlt, ebenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Des Weiteren gibt es beispielsweis das Zusatzpaket Gabelstapler und Arbeitsmaschinen. Für Augenoptiker mit einer eigenen Produktion, Lagerhalle oder mit mehreren Filialen ist so ein Zusatz durchaus empfehlenswert. Selbst wenn der Augenoptiker große Arbeitsmaschinen auf seinem Privatgrundstück verwendet, können diese immer noch große Schäden in Form von Personen- oder Sachschäden anrichten.

Eine weitere Option ist die Auslandsdeckung für den Export außerhalb Europas und die Umweltschadenversicherung. Die Umweltschadenversicherung ist bspw. sehr wichtig, wenn Ihr Betrieb innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist.

Der Unterschied zwischen einer privaten Haftpflicht und der Betriebshaftpflicht für Augenoptiker

Der elementare Unterschied zwischen einer privaten Haftpflicht und einer Betriebshaftpflicht lässt sich bereits in dem Namen erkennen: die private Haftpflicht greift nur bei Schäden, die im privaten Bereich passiert sind, die Betriebshaftpflicht befasst sich mit allen Schadensfällen innerhalb des Betriebes. Sobald Sie im Auftrag des Unternehmens handeln, ob im Unternehmen oder außerhalb greift die Betriebshaftpflichtversicherung

Ihre Vorteile bei AXA

Wir, die AXA, bieten Ihnen als Augenoptiker eine umfangreiche Risikoeinschätzung an, welche persönlich, telefonisch oder per Online-Beratung vorgenommen werden kann. Aufgrund unserer Versicherung für ca. 3000 verschiedene Betriebsarten, haben wir viel Erfahrung auf dem Gebiet der Betriebshaftpflichtversicherung und können individuell auf Ihren Betrieb eingehen.

Unsere Mitarbeiter sind jeder Zeit für Sie persönlich da. Daher ist uns es besonders wichtig Jahresgespräche, egal ob persönlich oder telefonisch, durchzuführen, um stets auf dem neusten Stand zu sein. Letztlich ist die AXA einer der größten Versicherer weltweit und kann dadurch eine Menge an Erfahrungen auf dem Bereich der Schadenbehebung- und Unterdrückung vorweisen.

Mögliche Entwicklungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Augenoptiker

Das Ziel für die Betriebshaftpflichtversicherung wird es sein, dass Konzepte noch individueller auf Sie als Kunde ausgerichtet werden können. Das langfristige Ziel ist es, dass wir nur noch eine Police für Augenoptiker haben, welche alle Risiken ohne Ausnahme versichert. Der Augenoptiker hat somit den optimalen Versicherungsschutz.

Sie haben eine Frage oder möchten einen Termin vereinbaren?

Nutzen Sie dazu unsere Kontaktmöglichkeiten.

Anschrift

AXA Generalvertretung Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg / Lahn

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 06431 / 28 88 90
Fax. 06431 / 28 88 920
Mail. agentur.kosik@axa.de

24-Stunden Schadenhotline

Kundenservice 0221 / 148 41000
Schadenmeldung aus dem Inland 0800 / 292 0333
Schadenmeldung aus dem Ausland 0221 / 148 358 03

 

Datenschutz