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Betriebshaftpflichtversicherung

Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung ist einer der besten Betriebshaftpflichtversicherungen für Betriebe und Unternehmen wie Dienstleister, Freiberufler, Handel, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Gaststätten- und Hotelgewerbe, Vereine und Baubetriebe.

Ferner finden Sie auf unseren Seiten in jeglicher Hinsicht alle notwendigen Informationen rum um das Thema Ihrer Betriebshaftpflicht. Dabei wollen wir Ihnen alle Informationen fachlich einwandfrei, transparent und individuell anbieten, so dass Sie Ihren Betrieb optimal mit einer Haftpflicht versichern können.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Betriebshaftpflichtversicherungen decken die freiberuflichen sowie unternehmerischen Risiken aus den Branchen des Handels, Handwerks, Dienstleistungsgewerbes und Baubranche ab, die entstehen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit oder durch fehlerhafte Produkte schuldhaft Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung wehrt darüber hinaus unberechtigte Forderungen Dritter ab und setzt dies, wenn notwendig, auch gerichtlich durch. Das Risiko der Haftung besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person, als auch für das gesamte Personal des Unternehmens dem Unternehmen oder Inhaber gegenüber!

Kein Juristendeutsch

Nichts in unmöglich, denn auch dem besten Mitarbeiter passiert einmal ein Missgeschick oder selbst das beste Produkt erleidet irgendwann mal einen Fehler. Da bekanntlich weder Mensch noch Maschine perfekt sind, sind Unternehmer mit der AXA Betriebshaftpflichtversicherung im Falle eines Falles zuverlässig vor allen Folgen geschützt, wenn durch Fehlverhalten des Unternehmers, Personals oder durch fehlerhafte Produkte eine unbeteiligte dritte Person oder Sache einen Schaden erleidet.

Das sagt Wikipedia

„Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern ab.“

Einfach gesagt

Jeder Betrieb braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung, denn ohne eine solche Versicherung droht im Schadensfall eine existenzielle Gefahr durch Forderungen Dritter.

Wichtige Tipps

Ob ein verschuldeter schwerer Unfall oder „nur“ ein unglückliches kleines Missgeschick im Geschäftsleben so haftet in den gesetzlich geregelten Fällen immer der Betriebsinhaber, der Selbstständige oder der Freiberufler persönlich bei Schadensersatz für Schäden Dritter. Da die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle immer grundsätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ferner ist nicht auszuschließen, dass Banken einen Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungspolice bei einer Kreditvergabe verlangen. Auch Auftraggeber verlangen immer öfter den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bei der Vergabe von Arbeiten. Bei Ausschreibungen von öffentlicher Hand ist ein Nachweis bereits bei der Angebotsabgabe erforderlich! Je nach Betriebsart und spezifischem Haftungsumfang bieten die Versicherer abgestimmte Modelle für viele Branchen an, etwa für die Baubranche, Handwerksbetriebe, den Handelsbetrieb, das Gaststättengewerbe oder die Gesundheitsbranche. Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung geht noch einen Schritt weiter und hat einen Datenbestand von über 3.000 Betriebsarten mit unterschiedlichen Risiken erarbeitet, um dem jeweiligen Unternehmenstyp in Abhängigkeit seines Risikoprofils die optimale (Beste Leistung zum günstigsten Preis) Betriebshaftpflichtversicherung zu ermöglichen.

Haftpflichtversicherung reduziert das Risiko und erhöht den Schutz für den Betrieb

Bekommt der Kundenteppich bei Arbeiten einen Fleck weg, erstattet die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden. Hier gelten gesetzliche Haftungstatbestände!

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können (und vor allen Dingen sollten) eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, denn nur dann sind Schäden Dritter, die bei der betrieblichen Tätigkeit durch den Versicherten oder seine Mitarbeiter verursacht werden, mitversichert. Die Haftpflichtversicherung für Betriebe basiert auf der gesetzlichen Verschuldenshaftung (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) und der gesetzlichen Gefährdungshaftung wegen der Betriebsgefahr von Maschinen, Produkten oder Fahrzeugen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Die Ersatzpflicht beginnt bei grob fahrlässig verursachten Schäden.

Schäden und Leistungsumfang

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für die Absicherung von Unternehmen und deren Mitarbeitern im Betrieb und auf fremden Grundstücken von Personen-, Sachsch- und Vermögensschäden Dritter einsetzbar. Bei möglichen Personenschäden werden Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Gehaltsfortzahlungen und sogar eventuelle Rentenansprüche erstattet. Auftretende Sachschäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, werden von der Versicherung übernommen. Schäden, die somit durch einen  Mitarbeiter bei einem Kunden verursacht wurden, sind mitversichert. Dies kann Gebäudeschäden, Schäden durch Arbeitsmaschinen und auch Produkthaftungsschäden (eventuell ist hier die Erweiterung um eine Produktschadenhaftpflicht sinnvoll) sowie Schäden an Leitungen, beinhalten.  Die Umwelthaftpflichtversicherung ist ebenfalls in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, diese dient z.B. für die Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen wie Farben, Lacke, Lösungs- und Reinigungsmittel. Außerdem sollte die Versicherung die Absicherung von Bearbeitungsschäden und Schlüsselverlustrisiko  beinhalten (im Deckungsumfang der AXA Betriebshaftpflichtversicherung enthalten). Der Schutz gegen Schadensersatzansprüche wegen beispielsweise versehentlicher Verbreitung von Computerviren in einer Email sollte in der Betriebshaftpflichtversicherung verankert sein.   Vermögensschäden sind auch versichert, wenn sie nicht auf einem Sach- oder Personenschaden beruhen. Ein klassischer Vermögensschaden wäre z.B. das Behindern eines Taxifahrers durch zuparken einer Ausfahrt.

Branchenspezifische Lösungen

Die Geschäftswelt ist sehr vielfältig und genauso vielfältig sollte auch das Angebot bei einem guten Versicherungsunternehmen für die Vielzahl von verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen sein. Aus diesem Grund sollte der Betriebsinhaber möglichst alle Risiken des speziellen Geschäftsbereichs bedenken, bevor es zu einem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung kommt. Gerade ein Existenzgründer sollte sich über mögliche Betriebsrisiken informieren, um eine optimale Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, so dass er in dem Leistungsumfang der Versicherung auch alle beinhalteten Risikofälle kontrollieren kann. Besonders im Gesundheitsbereich wird täglich in vielen Arbeitsbereichen mit umweltschädlichen Stoffen gearbeitet, somit ist auf die Absicherung umweltschädlicher Stoffe zu achten. Als Beispiel seien hier die in einem Friseurgeschäft gelagerten gefährlichen Chemikalien genannt. Betriebe, die oftmals mit Chemikalien arbeiten, haben eine gesonderte Umwelthaftpflicht in der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese berücksichtigt speziell die Aufbewahrung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden. Diese Lösungen erarbeiten wir mit Ihnen zusammen durch unsere Plan 360 Grad Beratung. Aus jahrelanger Erfahrung heraus wurde diese Rundumberatung Ausgearbeitet und erfragt somit alle Risiken, welche in Ihrem Geschäftsbetrieb ein Risiko darstellen können. Somit ermitteln wir mit Ihnen zusammen den richtigen Schutz in der Betriebshaftpflichtversicherung. Und ermitteln diesen jährlich oder bei Bedarf auch unterjährlich neu und passen diesen gegebenenfalls an!

Betriebs- und Kundenräume

Insbesondere Ladengeschäftsinhaber sind einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Das bezieht sich auch für Betriebe, deren Geschäftsräume von Kunden oder Lieferanten konsultiert werden. Selbst ungewollte und zuerst geringfügige gedachte Missgeschicke können oft zu existenzbedrohenden Schadensersatzsummen führen, beispielsweise wenn durch ein Missgeschick des Mitarbeiters beim Entladen des Lkws ein Teil der Ware auf einen Kunden-Pkw fällt und der dadurch schwer beschädigt wird oder wenn auf einer Freilichtmesse bei stark aufkommenden Wind sich eine Metallstange einer Messestandüberdachung abknickt und dabei sogar Kunden verletzt werden. Darüber hinaus können auch Schäden, die beim Anliefern von Waren oder bei der Durchführung von Reparaturserviceleistungen in Räumen oder auf dem Gelände von Kunden fahrlässig verursacht werden, über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Betriebliche Interessenlage

Weitere Aspekte, die man im Rahmen der Vertragsgestaltung ebenfalls berücksichtigen sollte, sind etwa Betriebsmittel, die besonders teuer oder wichtig für das Unternehmen sind. Die Küchen in Gastronomie- und Hotelbetrieben sind in vielen Fällen mit sehr teuren Geräten ausgestattet. Wegen eines Brandschadens in der Küche können daher hohe Summen benötigt werden, um die für den Betrieb notwendigen Gerätschaften zu erneuern oder zu reparieren (Inhaltsversicherung).

Neue Haftungsrisiken

Wenn sich die Haftungsbedingungen im Laufe der Zeit ändern, sollte man bestehende Verträge gegebenenfalls an die neuen Gefährdungslagen anpassen. Beispielsweise haben sich für nahezu alle Branchen, die mit EDV und IT arbeiten, neue Haftungsgefahren im Bereich Datenschutz ergeben, beispielsweise im Umgang mit Kundendaten oder mit Daten von Geschäftspartnern. Darum können bei der Betriebshaftpflichtversicherung inzwischen auch Schäden im Zusammenhang mit Internet-Technologien berücksichtigt werden, die sich aus dem Umgang mit elektronischen Daten ergeben, deren Austausch, Übermittlung und Bereitstellung per E-Mail, im Internet oder auf Datenträgern erfolgt.

Berücksichtigung des Geschäftsrisikos

Gemäß dem Geschäftsbereich sollten der Versicherungsvertrag und die Deckungssumme individuell vereinbart werden. Das Geschäftsrisiko sollte stets im Vordergrund stehen. Bei einem möglichen Versicherungsfall überprüft der Versicherer folgende Aspekte: Ansprüche auf Schadensersatz und deren Höhe. Neben den Schadenskosten werden auch Aufwendungen für die Schadensregulierung, d. h. für Anwalt, Gericht und Sachverständige erstattet. Beim Basismodell liegt die Regeldeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei 3 Millionen Euro. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und sollten bei einem bestehenden höheren Haftungsrisiko getroffen werden (dies wird in unserem Risikofragebogen ermittelt). Die darüber hinausgehenden Kosten muss der Versicherte nämlich selbst tragen. Sollten sich die Risiken nachträglich geändert haben, sollte man die Betriebshaftpflichtversicherung ebenso anpassen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet viel Raum für maßgeschneiderte Lösungen. Über Zusatzbausteine lassen sich weitere Geschäftsrisiken absichern, die durch bestimmte Regelungen je nach Interesse des Unternehmens erarbeitet werden. Gehört z.B. der Umgang mit gefährlichen Gütern zum Firmenalltag, ist es ratsam die Umwelthaftpflichtversicherung zu erweitern. Dies gilt ebenfalls für Herstellungs- und Weiterverarbeitungsunternehmen, die sich durch einen Abschluss von einer Produkthaftpflichtversicherung optimal für Rückruf- und Austauschaktionen absichern können. Dienstleistungs- und Finanzunternehmen, welche dem Risiko von Vermögensschäden ausgesetzt sind, die nicht über die Firmenhaftpflicht abgedeckt werden, können sich mit dem Abschluss einer besonderen Vermögensschadensversicherung schützen (z.B. Rechtsanwälte)

Vertragliche Vereinbarungen

Die Betriebshaftpflichtversicherung springt nur für gesetzliche Haftungsfälle ein. Die Haftung basiert auf den vertraglichen Vereinbarungen und Leistungszusagen zwischen zwei Parteien. Sollte die Haftung vertraglich erweitert worden sein, muss der Versicherer die Schäden nicht erstatten. Der Versicherer muss beispielsweise nicht leisten, wenn der Geschäftspartner eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Vereinbarung für die Gewährleistung getroffen hat. Ein Unternehmer sollte beim Abschluss von Verträgen mit Partnern und Kunden diese wichtigen Aspekte besonders beachten. Vor dem Abschluss einer passenden Versicherung als auch im Geschäftsalltag ist eine umfassende rechtliche Beratung sehr zu empfehlen. Nur so ist das Unternehmen im Haftungsfall optimal aufgestellt.

RECHTLICHES

Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung droht einem Betrieb im Schadensfall eine finanzielle Not, die bis zum Existenzverlust führen kann. Im Folgenden soll geklärt werden, was einen „Schaden“ genau definiert und wie sich ein Betrieb gegen die Schadensansprüche Dritter versichern kann. Hierzu muss allerdings geklärt werden, wie der Begriff „Schaden“ in der Rechtswelt definiert wird. In der Juristensprache versteht man unter „Schaden“ eine Verschlechterung eines Rechtsgutes, der durch ein schädigendes Ereignis entsteht oder aber entstanden ist. Wie genau wird ein Schaden errechnet? Um die Höhe des Schadens genau kalkulieren zu können, muss ein Vergleich zwischen dem Zustand des Rechtsobjektes vor dem schädigenden Zeitpunkt mit dem Status Quo hinterher stattfinden. Das Ergebnis dieses Vergleichs ist dann der Schaden. Es werden in der Rechtswissenschaft zwischen verschiedenen Arten von Schäden unterschieden:

  • Sachschaden
  • Vermögensschaden
  • Personenschaden
  • Immaterieller Schaden

Schadensersatz

Wenn durch eine schuldhafte Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist, muss dieser in der Regel finanziell kompensiert werden. Den Anspruch auf die Vergütung des Schadens bezeichnet man als „Schadensersatzanspruch“. Im Schadensersatzrecht ist definiert, welche Schäden in welchem Umfang beglichen werden müssen. Der Schadensersatz ist im Privatrecht als auch im Handelsrecht einer der am häufigsten vorkommenden Ansprüche und ergibt sich aus zwei verschiedenen Gründen:

  • aus unerlaubten Handlungen
  • aus Verträgen

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift erst, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden ist. Es muss einwandfrei bewiesen werden, dass das schädigende Ereignis auch tatsächlich für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. So muss zwingend ein Zusammenhang zwischen den schadhaften Einbußen und dem schädigenden Ereignis bestehen.

Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht klärt, in welchem Umfang die eingetretenen Schäden beim Geschädigten von dem Verursacher ersetzt werden. Im Gerichtsalltag spielt das Schadensersatzrecht in den unterschiedlichsten Zusammenhängen eine sehr wichtige Rolle. Es greift bei betrieblichen Schäden, auch bei Verkehrsunfällen, fehlerhaften Arztbehandlungen, mangelhaften Leistungen von Vertragspartnern, vorsätzlichen Körperverletzungen und vieles mehr. In erster Linie ist es die Aufgabe des Schadendersatzrechts den Geschädigten einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Nachteile zu verschaffen.

Gesetzliche Schadensersatzansprüche

Laut § 249 Abs. 1 BGB hat die Person, die „zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Schlussfolgernd ist der Schädiger dazu verpflichtet, der geschädigten Person den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte. Zu beachten ist, dass laut § 252 BGB grundsätzlich auch der entgangene Gewinn zu entschädigen ist. Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche sind in §§ 823 – 853 BGB definiert. Paragraph 823 BGB Abs. 1 entspricht dem Deliktrecht und verkörpert somit das signifikanteste Recht und regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Vertragliche Schadensersatzansprüche

Bei der Verletzung einer Haupt- oder Nebenleistungspflicht entstehen vertragliche Schadensersatzansprüche, diese können aus Lieferung und Leistung über die Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Wenn zum Beispiel ein Schreiner die bestellte Küche zu spät fertigt und dadurch der Auftraggeber genötigt ist Speisen extern in Auftrag zu geben.

Mitverschulden des Geschädigten

Ist der Geschädigte mitschuldig an der Entstehung des Schadens, kann dies gemäß § 254 Abs. 1 BGB zur Schadensteilung oder sogar zum Wegfall des Anspruches führen, etwa wenn der Geschädigte einen Zug durch ein Abteilfenster verlässt und sich dabei verletzt. Schadensersatzansprüche dieses Geschädigten gegenüber dem Bahnbetreiber wurden gänzlich abgewiesen, da der Geschädigte sich den erlittenen Schaden aufgrund seines Verhaltens alleine sich selbst zuzuschreiben hatte [OLG Nürnberg, 01.12.2011, 14 U 852/10]. Wie die prozentuale Schadensteilung tatsächlich aussieht, hängt also immer davon ab, in welchem Ausmaß der Schädiger sowie der Geschädigte an der Entstehung des Schadens beteiligt gewesen sind. Dieses Mitverschulden des Geschädigten gilt gemäß § 254 Abs. 2 auch in jenen Fällen, in denen dieser es versäumt hatte, den Schädiger auf die Gefahr eines eintretenden Schadens aufmerksam zu machen, oder er es unterlasen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist auch dafür zuständig dieses Mitverschulden zu prüfen und gegebenenfalls die Forderung abzuwehren, wenn dieses zum Schaden geführt hat.

Schmerzensgeld

Bei materiellen Gütern ist grundsätzlich nur der Schadensersatz zu beanspruchen; bei immateriellen Schäden wird dieser Schadensersatz als „Schmerzensgeld“ bezeichnet. Das Schmerzensgeld ist eine Abfindungssumme, die beispielsweise wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit zu leisten ist, also in Fällen, in denen kein direkter Vermögensschaden entstanden ist. Das Gesetz gestattet ausdrücklich Entschädigungen, wie es beispielsweise die §§ 253 Abs. 1 und 847 BGB bei Körperverletzungen tun. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld seitens des Geschädigten zieht zwangsläufig nicht jede Verletzung mit sich. Ist beispielsweise eine Gefahrenstelle eindeutig und erleidet der Geschädigte an ebendieser eine Verletzung, so entstehen keinerlei Ansprüche [OLG Koblenz, 28.05.2012, 8 U 1030/11]; [OLG Schleswig-Holstein, 02.08.2011, 11 U 38/11]. Dies ist auch beispielsweise bei Operationen der Fall, da der Chirurg vor der Operation den Patienten ausführlich über mögliche Schäden aufgeklärt. Sollten mögliche Schäden tatsächlich eintreten, hat der Patient keinen Anspruch auf Schadensersatz [OLG Schleswig-Holstein, 25.01.2012, 4 U 103/10].

Hierzu ein Schadenbeispiel aus dem Alltag: In einem Friseursalon rutsch die Kundin in der Nähe des Waschbeckens aus, da sich dort auf dem Boden Wasserspritzer befinden. Das Resultat ist ein gebrochenes Handgelenk. Die Betriebshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass die Kundin Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld erhält, abgesehen von den weiter entstehenden Kosten für die Behandlung.

 Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Gemäß § 199 Abs. 2 BGB verjähren „Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.“ Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren gemäß § 199 Abs. 3:

„ 1.) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und

2.) ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.“ Maßgeblich ist die früher endende Frist.

Es bestehen durchaus Ausnahmen: Schadensersatzansprüche gegenüber Mietern werden gemäß § 548 BGB geregelt. Derartige Ansprüche verjähren entsprechend dieser gesetzlichen Regelung nach sechs Monaten; grobe Beschädigungen am Mieteigentum unterliegen sogar der Regelverjährung von drei Jahren [29.06.2011, VIII ZR 34910].

Eine Voraussetzung für die Deckung eines versicherten Anspruches ist die rechtzeitige Meldung des entstandenen Schadens. Sobald dieses geschehen ist und der Personen-, Sach- oder Vermögensschaden nicht sofort festgestellt werden kann, kümmert sich die Betriebshaftpflichtversicherung um die nötigen Formalitäten, dass der Geschädigte Meldefristen sowie nötige Untersuchungen und Gutachten (z.B. wegen Invaliditätsansprüchen) einhält.

Gesetzliche Haftung bei Drittschäden

Gemäß §§ 844 – 846 BGB haftet ein Schädiger auch in Fällen, in denen durch sein schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein Schaden entstanden ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schädiger bei einem Unfall einen Mann getötet hat, der gegenüber seiner Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Gemäß § 844 BGB hat die Hinterbliebene Ehefrau Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des ihr entgangenen Unterhalts.

Grundsätzlich ist hier zu klären, ob durch das Ableben des Geschädigten der Unterhaltsanspruch noch gegeben ist. Auch in diesem Falle hilft die Betriebshaftpflichtversicherung bei der Klärung.

Schadensersatzansprüche

Sollte ein Schaden durch eine schuldhafte Rechtsverletzung entstanden sein, muss dieser in der Regel finanziell ausgeglichen werden. Den Anspruch auf eine Vergütung des Schadens bezeichnet man als „Schadensersatzanspruch“. Welche Schäden in welchem Umfang beglichen werden müssen, ist im Schadensersatzrecht definiert. Erst bei einem Anspruch auf Schadensersatz greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Es muss nachgewiesen werden können, dass das schädigende Ereignis auch tatsächlich für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Es muss ein Zusammenhang zwischen den schadhaften Einbußen und dem schädigenden Ereignis bestehen.

VORTEILE

Welche Vorteile gibt es durch eine gute Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den zentralen Versicherungen eines Betriebes. Nicht nur der Volksmund weiß, dass dort, wo gehobelt wird, eben auch Späne fallen. Folglich kann es jederzeit dort, wo in Betrieben gearbeitet wird, auch zu Schäden kommen. Daher ist es in Deutschland zum Schutz der Kunden und Verbraucher geregelt, dass prinzipiell der Betriebsinhaber für betrieblich entstandene Schäden haften muss. In anderen Worten muss also der Betrieb für Schäden, die er selbst verursacht hat als auch für die betrieblichen Schäden, die seine Angestellten in der Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht haben, haften.

WICHTIG:

Da der Betriebsinhaber nicht nur mit seinem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen haftet, (Ausnahmen bilden GmbH, AG und weitere, welche rechtlich eine begrenzte Haftung haben) kann ein Schadensfall schnell zu einem existenziellen Risiko bis hin zum finanziellen Fiasko für die ganze Familie werden. Nur eine auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmte Versicherung der Betriebshaftpflicht kann dieses Risiko reduzieren.

Nur wenn der jeweilige Betrieb mit der idealen Haftpflicht versichert ist, ist der Betrieb vor  einer möglichen Forderung Dritter geschützt. Im Schadensfall überprüft der Versicherer, ob die geschädigte Person einen berechtigten Anspruch besitzt und wehrt überhöhte oder unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.

Ein weiterer Vorteil einer soliden Betriebshaftpflichtversicherung ist es, dass der betroffene Betrieb nicht selbst in finanzielle Vorleistung gehen muss, da die Zahlung im Falle eines berechtigten Schadensersatzanspruches direkt vom Versicherer an den Geschädigten geleistet wird. So bewahrt eine zuverlässige Haftpflichtversicherung den Betrieb nicht nur vor unvorhersehbaren Vermögensverlusten sondern auch vor dem vollständigen Verlust der Betriebsexistenz.

Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist weiterhin der steuerliche Aspekt, da die Beiträge einer Betriebshaftpflicht vom Finanzamt als voll absetzbarer Aufwand angesetzt werden. Desgleichen ist die Beitragshöhe bei den meisten Betriebshaftpflichtversicherungsgesellschaften relativ stabil sowie in den meisten Fällen ein fester Betrag, der entweder monatlich, quartalsmäßig oder jährlich abgebucht und somit fest in der Betriebsausgabenplanung integriert werden kann. Verringert sich das Risiko für den Versicherer durch einen Rückgang des Umsatzes sinken die Beiträge, erhöht sich hingegen der Jahresumsatz des Unternehmens steigt somit auch das Risiko für den Versicherer und die Beiträge werden nacherhoben und angepasst. Dies ist mit einer jährlichen Umsatzmeldung in der Betriebshaftpflicht  nachzuweisen.

Darüber hinaus bietet eine Haftpflichtversicherung dem Betrieb den Vorteil, dass für Schadensersatzansprüche keine weitere Rücklage gebildet werden müssen und dadurch das Geld für andere finanzielle Opportunitäten zur Verfügung steht. Grundsätzlich gilt, dass die Betriebshaftpflichtversicherung zwischen dem Versicherer und dem Betrieb individuell ausgearbeitet wird und ein Vorschlag erarbeitet wird.

Welche weiteren Vorteile bietet die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA?

Die AXA Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken von Betrieben und Freiberuflern ab, die entstehen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit oder gelieferte Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen. Dabei profitieren unsere Versicherten von folgenden Leistungen:

  • Wir prüfen, ob Sie tatsächlich haften müssen.
  • Wir wären unbegründete Forderungen erfolgreich ab.
  • Wir leisten Schadenersatz bei begründeten Forderungen.
  • Wir bieten modular gestaltbare Deckungssummen und Selbstbeteiligungen und ermöglichen so für Ihren Betrieb individuelle Lösung zu dem besten Preis- Leistungsverhältnis.
  • Während die meisten Versicherungsunternehmen für ihre Betriebe eine Art Baukasten anbieten, sind solche nicht in der Lage das individuelle Betriebsrisiko adäquat zu berücksichtigen. Daher ist der große Vorteil der AXA Betriebshaftpflichtversicherung, dass die AXA über 3.000 Betriebsarten kategorisiert hat und somit auf ein sehr detailliertes und betriebsabhängiges Risikoprofil zurückgreifen kann. Dadurch können wir unseren Kunden die adäquatesten Leistungen zu besonders preiswerten Policen ermöglichen.
  • Durch unsere Plan 360 Grad Rundumberatung stellen wir gemeinsam mit Ihnen das Risiko Ihres Betriebes fest. Aufgrund unserer Erfahrung können wir bei Ihnen Risiken erfragen, an welche Sie derzeit noch nicht gedacht haben und gemeinsam erarbeiten wir die individuelle Absicherung für Ihren Betrieb.
  • Ob telefonisch, per eMail, persönlich oder Onlineberatung können wir eine persönliche Betreuung garantieren, welche in der Absicherung Ihres Unternehmens auch Voraussetzung ist.

LEISTUNGEN

Leistungen der AXA Betriebshaftpflicht für jede Betriebsart

Sie können auf www.betriebshaftpflichtversicherung1.de von über 3.000 verschiedenen Betriebstypen exakt Ihre Betriebsart auswählen und somit die Leistungen der AXA individuell für Ihren Betrieb konfigurieren. Im Folgenden wollen wir Ihnen zuerst einen Überblick über die allgemeinen Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA geben sowie im anschließenden Schritt die wichtigsten Leistungen der Betriebsoberkategorien erläutern.

Allgemeine Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung

Hier finden Sie nun die für Sie wichtigsten Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung für die Branchen Handel, Handwerk und Dienstleister im Allgemeinen:

  • Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung sichert Betriebe, deren Mitarbeiter im Betrieb sowie auf fremden Grundstücken bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab.
  • Mietsachschäden wie Schaden am Eigentum des Vermieters sind mitversichert.
  • Bearbeitungsschäden auf eigenem Grundstück und auf nicht auf eigenem Betriebsgrundstück (Höchstentschädigungsgrenze) sind
  • Schlüsselverlustrisiken (Höchstentschädigungsgrenze EUR 30.000) sind mit abgesichert.
  • Die Umwelthaftpflicht (z. B. für die Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Lacke, Farben, Lösungs- und Reinigungsmittel) sind mitversichert.
  • Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftsware ist
  • Untervermietung von Teilen des Betriebsgrundstücks ist
  • Beauftragung von Subunternehmern ist
  • Be- und Endladeschäden (mit Selbstbeteiligung) sind
  • Datenschutzrisiko ist
  • Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen (Versicherungssumme 100.000 €, Selbstbeteiligung) sind
  • Nachhaftungsversicherung bis 5 Jahre (Umweltrisiken 3 Jahre) nach Betriebseinstellung
  • Nutzung von Internet-Technologien sind
  • Vertrieb von Produkten unter eigenem Namen (Quasi-Hersteller) sind

Wichtige Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für die Branche Bauhandwerk im Überblick

  • Sowohl der Betrieb als auch deren Mitarbeiter sind sowohl im Betrieb als auch auf der Baustelle bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter komplett abgesichert.
  • Bearbeitungsschäden bis zur vollen Versicherungssumme bei Sachschäden (z. B. unabsichtliche Zerstörung elektrischer Leitungen bei Reparaturarbeiten) sind abgesichert.
  • Durch die Beauftragung von Subunternehmen entstandene Schäden sind abgesichert.
  • Absicherung der Schäden durch Arbeitsmaschinen und Gabelstapler, sofern diese NICHT zulassungs- und NICHT versicherungspflichtig
  • Abdeckung der Umwelthaftpflicht (z. B. aus der Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Lacke, Lösungs- und Reinigungsmittel sowie Farben)
  • Bauherrenhaftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme.
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • Mietsachschäden an nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen, sonstiger Gerätschaften oder Einrichtungen Dritter bis 50.000 € (Selbstbeteiligung)
  • Nebenberufliche Gutachtertätigkeit von Handwerksmeistern (Vers. Summe 50.000 €)
  • Senkungen von Fremdgrundstücken

Wichtige Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick für die Branche Land- und Forstwirtschaft

  • Versichert ist der gesamte Betrieb einer Land- und/oder Forstwirtschaft.
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für klassische landwirtschaftliche Betriebe (z. B. verunreinigte Milch oder Getreide) sind geschützt (bis 300.000 € mit Selbstbeteiligung)
  • Branchenübliche Nebenrisiken, wie z.B. Ferien auf dem Bauernhof mit bis zu 15 Betten und bis zu 20 Abstellplätze für Wohnwagen sind beitragsfrei mitversichert.
  • Bis zu drei Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung und Photovoltaikanlagen mit bis zu 500 kWp sind beitragsfrei mitversichert.
  • Die Umwelthaftpflicht für die Lagerung von Mineralölen und Biodieseln (bis zu 25.000 l), Jauche und Gülle (bis zu 6,5 Mio. l), festen und flüssigen Düngemitteln sind mitversichert.
  • Mitversicherung von Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen (bis 60.000 € mit Selbstbeteiligung)

Wichtige Leistungen der Betriebshaftpflicht im Überblick für weitere Branchen, wie z.B. Druckgewerbe, Gast- und Hotelgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, produzierendes Gewerbe oder Verkehrsgewerbe

Viele der bisher genannten Leistungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung gelten auch für diese Branchen. Unsere Leistungen variieren jedoch bedarfsgerecht von Branche zu Branche. Nehmen Sie daher gerne Kontakt mit uns auf und wir zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch die unterschiedlichen Leistungsmerkmale unserer Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb. Die Versicherung trägt den Schaden prinzipiell bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Übersteigende Beträge sind durch die Private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Der Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang spielt für die Unternehmen bei der Haftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Im Ernstfall kann die Haftpflichtversicherung sogar vor existenzbedrohenden Schadensersatzzahlungen Dritter bewahren. Der Versicherungsumfang ist bei der Betriebshaftpflicht höchst unterschiedlich. Das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, die Branche, die Mitarbeiteranzahl und die möglichen Risiken im Arbeitsprozess sind ausschlaggebend für den Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsumfang bei der Betriebshaftpflicht liegt in der Regel bei 100.000 Euro für Vermögensschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden und 2 Millionen Euro für Personenschäden. Die Deckungssumme für Vermögensschäden reicht selten aus, um das Unternehmen umfangreich abzusichern. Demzufolge müssen die Deckungssummen an das Unternehmen angepasst werden. In der Versicherungspolice ist der volle Versicherungsumfang des Unternehmens beschrieben. Neu auftretende Risiken müssen der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Dies erhöht häufig die Versicherungsprämie der Betriebshaftpflicht. Bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung sind die Versicherungssummen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mit 3 Mio. € versichert (über Ausnahmen in der Baubranche informieren wir Sie gerne). Eine Erhöhung ist möglich und in manchen Betrieben auch ratsam.

Der Versicherungsbeitrag

Nach Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bietet diese dem Unternehmen Schutz. Für jeden Versicherungsvertrag müssen Beiträge von dem versicherten Unternehmen entrichtet werden. Der zu verrichtende Versicherungsbeitrag hängt von den Vereinbarungen des betreffenden Versicherungsvertrags ab. Normalerweise werden regelmäßige – also monatliche oder jährliche Betragszahlungen vereinbart.

Welche Risiken sind versichert? (RISIKEN je nach Branche variabel)

Die Leistungen und die damit abgesicherten Risiken sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung branchenabhängig. Jede Branche hat ihre ganz speziellen Risiken. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit aus verschiedenen Produkten ein individuelles Versicherungspaket zusammenzustellen. So können folgende Bereiche ganz nach Bedarf abgesichert werden: Inhalte, Mietausfall, Rechtschutz sowie Vertragsrechtsschutz, Haftpflicht, Gebäude und Ertragsausfall, Betriebsschließung, Unfall, Vermögens- und Vertrauensschäden.

Wann greift die AXA Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung variieren je nach Branche. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Leistungsmerkmalen einer Betriebshaftpflichtversicherung haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was ist bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung alles versichert?

Innerhalb der Betriebshaftpflicht besteht für den Unternehmer, sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens bei Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit, für alle möglichen Teilhaber und Gesellschafter sowie für das Unternehmen als juristische Person ein Versicherungsschutz. Je nach Policen Art sind innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung firmeninterne Personen, Produkte, Material sowie sämtliche verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Sachen oder Personen Dritter mitversichert. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte dürfen laut Gesetzgeber sogar nur praktizieren, wenn eine Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung (eventuell noch eine separate Vermögensschadenhaftpflicht) vorliegt. Um einen optimalen Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht zu gewährleisten, ist eine individuelle Absicherung des jeweiligen Geschäftsbereichs von Nöten.

AUSSCHLÜSSE

Bis zu welcher Höhe leistet die Betriebshaftpflichtversicherung?

Bei der Betriebshaftpflicht variiert der Versicherungsumfang. Der Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung ist abhängig vom Tätigkeitsfeld des Unternehmens, der Branche, der Mitarbeiteranzahl und der möglichen Risiken im Arbeitsprozess. Der Versicherungsumfang bei einer Betriebshaftpflicht liegt im Regelfall bei 100.000 Euro für Vermögensschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden und 2 Millionen Euro für Personenschäden. Bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung liegt dieser für alle Sachenfälle bei 3 Mio. € maximiert auf das 3fache je Versicherungsjahr (dies bedeutet drei unabhängig voneinander verursachte Schäden) Über die Sonderregelungen im Baugewerbe informieren wir Sie gerne.

Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssummen?

Im Falle eines Schadens ist die Höhe der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig. Gerade Personen- und Sachschäden können hohe Kosten verursachen. Sie sollte immer individuell an das Unternehmen angepasst werden, da es bei einer nicht ausreichenden Liquidität zum finanziellen Ruin führen kann. Es ist hierbei auf die Branche, die Firmengröße, die Mitarbeiterzahl sowie auf die zu versichernden Produktionsteile zu achten. Für die Ermittlung der bestmöglichen Deckungssummenhöhe ist es empfehlenswert, die Kostenhöhe im Falle eines Maximalschadens zu ermitteln.

Wo gilt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Geltungsbereich der AXA Betriebshaftpflichtversicherung ist Europa inkl. der Schweiz.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Schäden, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, sind somit nicht im Versicherungsumfang enthalten. Gemeint sind Eigenschäden des Unternehmens, Bußgelder und Strafen, vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden an angemieteten Sachen. In den meisten Fällen lässt sich der Versicherungsschutz problemlos erweitern, um einen Teil dieser Risiken ebenfalls abzusichern. Weitere Ausschlüsse sind: Schadensersatzzahlung statt der Leistung, Ausfall der Nutzung des Vertragsgegenstandes, Vermögensschäden aufgrund Verzögerung der Leistung (über die genauen Ausschlüsse und deren Bedeutung informieren wir Sie gerne)

Warum gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung?

Bei einem auftretenden Schadensfall ist ein Unternehmen verpflichtet, die Schadenssumme auszugleichen. Damit aus einem Missgeschick keine Pleite resultiert, ist es für ein Unternehmen notwendig eine passende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherer gewährt dem Versicherten somit Versicherungsschutz und kommt für den entstandenen Schaden auf. Für einige Berufszweige ist die Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Wie war die Betriebshaftpflichtversicherung früher?

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Heute wird das betroffene Risiko und somit auch die Prämie durch den Umsatz festgestellt. Diese steigt oder sinkt bei veränderten Umsatzzahlen. Zuvor wurde das Risiko und dadurch auch der Beitrag durch die Mitarbeiteranzahl beziffert (in wenigen Branchen ist dies noch der Fall). Durch die heutigen Produktionsmethoden und Maschinen hat sich die Anforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung verändert. An diese neuen Anforderungen hat sich die AXA Betriebshaftpflichtversicherung angepasst.

Dazu kommen die, um das vielfache ausgearbeiteten, Betriebsarten. Früher wurde zwischen Bau- und Handwerkbranche unterschieden, dadurch musste ein Fensterhersteller auch das Risiko von einem Maurer mit zahlen, dies hat sich durch die Ausweitung der Betriebsarten deutlich geändert und für die Versicherten Betreibe verbessert, da jeder einzelne Betrieb die angepasste Betriebshaftpflichtversicherung erhält. 

Wie ist die Zukunft?

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird sich immer wieder an die Anforderungen des Marktes anpassen müssen. Im Moment sind die Internet-Technologien und Cyberrisiken eine große Herausforderung, welche es zu bewältigen gibt. Wie sich die weitere Zukunft verändert kann keiner sagen, Fakt ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung sich immer wieder anpassen muss um seine Versicherten Unternehmen zu schützen!

 Warum gibt es keinen einheitlichen Beitrag?

Für jedes Unternehmen wird eine individuelle Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, da in jeder Branche mit anderen Geld- und Materialwerten gearbeitet wird. Die Kosten hängen unter anderem von der Lage des Betriebes, dem Risiko des Geschäfts, den gewünschten Leistungen und von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Es kann somit kein einheitlicher Beitrag festgelegt werden.

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