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FAQ-Betriebshaftpflichtversicherung

Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln und Codekarten

Das Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln und Codekarten ist ein ernstes Problem, das sowohl für den Eigentümer als auch für den Besitzer möglicherweise erhebliche Folgen haben kann. Um solche Verluste zu vermeiden, sollten sorgfältige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. sichere Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfung des Vorhandenseins dieser Gegenstände. Wenn ein Verlust trotzdem eintritt, sollte schnell gehandelt werden, um potentielle negative Auswirkungen zu minimieren, indem beispielsweise der Verlust gemeldet und gegebenenfalls neue Schlüssel oder Codekarten ausgestellt werden.

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels oder der Codekarte festgestellt wurde.

Soweit andere Versicherungen bestehen (z.B. PrivatHaftpflichtversicherungen), wird Versicherungsschutz nur dann geboten, wenn und soweit der andere Versicherer für den entstandenen Schaden nicht einzutreten hat.

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüssel oder Codekartenverlustes (z.B. wegen Einbruchs);

Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Schlüsseln und Codekarten für Tresore, Möbel und sonstige bewegliche Sachen.

Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher

Das Abhandenkommen von Gegenständen von Mitarbeitern und Besuchern ist ein häufiges Problem in vielen Betrieben. Um dies zu vermeiden, sollte eine klare Richtlinie für die Verwaltung von persönlichen Gegenständen bereitgestellt werden, die beispielsweise die Verantwortung für die Aufbewahrung von Gegenständen regelt. Zusätzlich können Maßnahmen wie Schließfächer oder Schließfächer für Mitarbeiter und Besucher bereitgestellt werden. Wenn ein Verlust trotzdem eintritt, sollte ein Verfahren zur Verfolgung und Rückgabe vermisster Gegenstände in Kraft sein. Es ist wichtig, dass sowohl Mitarbeiter als auch Besucher sorgfältig auf ihre Gegenstände achten und diese sicher aufbewahren, um Verluste zu vermeiden.

Hierbei handelt es sich um einen Einschluß, der standardmäßig in den Profi-Schutz-Bedingungen enthalten ist. 

Soweit Versicherungsschutz durch andere Versicherungen des Versicherungsnehmers oder des Geschädigten besteht (z.B. EinbruchDiebstahl, Kaskoversicherung), wird Versicherungsschutz nur dann geboten, wenn und soweit der andere Versicherer für den entstandenen Schaden nicht einzutreten hat.
 
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, bargeldlosen Zahlungsmitteln (z.B. Kredit/ECKarten, Schecks), Urkunden, Schmucksachen und Kostbarkeiten.
 
Besonderheiten für Hotelbetriebe /die Gastronomie:
Gegen Beitragszuschlag können Verwahrungsrisiken mitversichert werden. 

Abwässerschäden, Erdrutschungen

Abwässerschäden und Erdrutschungen können zu erheblichen Schäden an Eigentum und Infrastruktur führen. Es ist wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Risiken zu minimieren, wie beispielsweise regelmäßige Inspektionen von Abwassersystemen und Kontrolle von instabilen Hängen. Beim Bau von Gebäuden sollte auch darauf geachtet werden, dass sie für solche Ereignisse geeignet sind. Im Falle eines Schadens ist es wichtig, schnell zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden und den Schaden so schnell wie möglich zu beheben. Eine ausreichende Versicherung deckt in vielen Fällen die Kosten für solche Schäden ab.

Hierbei handelt es sich um einen Einschluß, der standardmäßig in den Profi-Schutz-Bedingungen enthalten ist.

Eingeschlossen sind  Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die entstehen
• durch Abwässer (mit Ausnahme von Gewässerschäden). 
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• durch Senkungen eines Grundstückes oder Erdrutschungen. Dies gilt jedoch nicht für das Bauherrenrisiko Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst und/oder den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Besonderheiten für das Baugewerbe:
Eingeschlossen sind – Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, die entstehen
• durch Abwässer (mit Ausnahme von Gewässerschäden). Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• durch Senkungen eines Grundstückes oder Erdrutschungen und/oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten bei der Ausführung von Bauarbeiten für Dritte.
Wegen Bearbeitungsschäden durch Unterfangungen/Unterfahrungen
• durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer

AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale verbietet, wie Geschlecht, Alter, ethische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Orientierung und andere. Das Gesetz gilt für den Arbeitsplatz, den Wohnungsmarkt, Bildungseinrichtungen und andere Bereiche des öffentlichen Lebens. Es verpflichtet Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Stellen, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu verhindern, und bietet Betroffenen rechtliche Mittel gegen Diskriminierung. Das AGG trägt zur Förderung einer inklusiveren Gesellschaft bei und sichert die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger, unabhängig von ihren Merkmalen.

AXA bietet hier eine Versicherungslösung für die Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der Verletzung einer Vorschrift des AGG oder ähnlicher Gesetze zum Schutz vor Benachteiligungen.
Versicherungsschutz kann über einen Baustein zugekauft werden.

AKB Zusatzdeckung für Gabelstapler

Ohne besondere Vereinbarung sind Hubwagen und Gabelstapler bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h betriebs- bzw. berufshaftpflichtversichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sie auf öffentlichen Straßen, öffentlichen Plätzen oder anderen Bereichen mit eingeschränktem Publikumsverkehr eingesetzt werden.

Die AKB-Zusatzdeckung gilt auch für Gabelstapler und Hubwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h und mit einer formellen Sondergenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

Über ein Modul kann Versicherungsschutz gekauft werden.

AMG-Deckung für Apotheken

AMG-Deckung steht für Arzneimittelgesetz-Deckung und bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung von Apotheken, bestimmte Arzneimittel nur unter bestimmten Bedingungen abzugeben. Diese Bedingungen können beispielsweise eine ärztliche Verschreibung, die Überwachung von Arzneimitteltherapien oder besondere Schulungen für Apotheker beinhalten.

Die AMG-Deckung stellt sicher, dass Arzneimittel sicher und angemessen verwendet werden und dient somit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Apotheken, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren Strafen oder sogar den Verlust ihrer Lizenz. Es ist wichtig, dass Apotheken ihre AMG-Deckung sorgfältig überwachen und sicherstellen, dass sie alle geltenden Vorschriften einhalten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Apothekers erstreckt sich nicht auf Ansprüche nach dem Arzneimittelgesetz.

Der Apotheker kann zur Erfüllung seiner Deckungspflicht eine sogenannte AMG-Versicherung abschließen. Die Versicherungssumme ist in zwei Deckungsbereiche aufgeteilt und entspricht allen gesetzlichen Vorgaben.Versicherungsschutz wird über einen separaten Vertrag geboten.

Was sind Allmählichkeitsschäden?

Wie der Name es schon sagt, entwickeln sich Allmählichkeitsschäden erst nach einer längeren Zeit. Allmählichkeitsschäden entstehen durch einen Fehler bei der Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit. Der Schaden muss jedoch nach einem bestimmten Zeitraum entstanden sein. Der Schaden kann plötzlich auftreten oder bemerkt werden. Der Allmählichkeitsschaden entsteht durch eine andauernde schädliche Einwirkung eines Gases, einer falschen Temperatur, Dämpfen oder Feuchtigkeit. In den Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht festgelegt, wie lange der schädliche Zeitraum andauern muss, damit die Versicherung leistet. Dies wird von den Versicherungsgesellschaften und Gerichten individuell entschieden. Die entstandenen Kosten für die Beseitigung der Allmählichkeitsschäden übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung.

Ansprüche mitversicherter Personen untereinander

Ansprüche mitversicherter Personen untereinander beziehen sich auf den Fall, dass mehrere Personen gemeinsam unter einer Versicherungspolice versichert sind. Wenn es zu einem Schaden kommt, kann es vorkommen, dass die mitversicherten Personen Ansprüche gegeneinander haben, beispielsweise wegen einer Mitverantwortung für den Schaden.

In solchen Fällen kann es schwierig sein, die Verantwortung zu bestimmen und die Ansprüche untereinander aufzuteilen. Um Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle mitversicherten Personen ihre Rechte und Verantwortungen kennen und sich bewusst sind, dass sie möglicherweise für Schäden, die sie verursachen, haftbar gemacht werden können.

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, eine separate Vereinbarung zu treffen, um die Verteilung von Ansprüchen und Verantwortungen zu regeln. Eine ausreichende Versicherung kann auch helfen, finanzielle Risiken abzudecken und Konflikte zu vermeiden.

Bei der AXA Versicherung für Betriebshaftpflicht sind diese Schäden standrattmäßig mitversichert.

Sind Auslandsschäden mitversichert?

Auslandsschäden sind nicht automatisch in alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich über Europa und der Schweiz. Auslandsschäden können durch den Export von Waren, Auslandsmontage oder Messebesuche entstehen. Schutz für Auslandsschäden sind notwendig, wenn Ihr Unternehmen im Ausland tätig ist oder dort Waren exportiert. Falls die Ausdehnung der Lieferung und/oder Leistung global erfolgt, muss dieser Schutz separat eingeschlossen werden, sodass auch dort Schutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

Bearbeitungsschäden auf fremden und auf eigenen Grundstücken

Bearbeitungsschäden beziehen sich auf Schäden, die durch Baumaßnahmen, Gräbungen oder andere Arbeiten auf Grundstücken verursacht werden. Diese Schäden können sowohl auf fremden als auch auf eigenen Grundstücken auftreten.

Wenn Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken entstehen, kann der Eigentümer des bearbeiteten Grundstücks Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Verursacher eine andere Person beauftragt hat, die Arbeiten durchzuführen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Verursacher für den Schaden haftbar gemacht wird und die Kosten für die Reparatur übernimmt.

Wenn Bearbeitungsschäden auf eigenem Grundstück entstehen, muss der Eigentümer selbst für die Reparatur aufkommen. Es ist jedoch ratsam, sicherzustellen, dass die Arbeiten von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass weitere Schäden entstehen. In manchen Fällen kann es auch hilfreich sein, eine Baumaßnahmeversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken abzudecken.

Auch die gesetzliche Haftung für Sachschäden an Dritten ist abgedeckt

• aufgrund der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf diese Gegenstände entstanden sind.;
• dadurch entstanden sind, daß der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat;
• durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben;
sowie aus allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Für unbewegliche Sachen oder Teile davon, die durch die Tätigkeit oder Nutzung nicht unmittelbar betroffen sind oder sich nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Tätigkeit befanden, gelten die allgemeinen Richtlinien für die Versicherung von Sachschäden.

Mitversichert sind auch Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer zur Reparatur oder zu anderen Zwecken in Besitz genommen hat oder in seinem Besitz hatte.

Bei anderen Versicherungen (insbesondere Sachversicherungen) besteht Versicherungsschutz nur, wenn und soweit der andere Versicherer den eingetretenen Schaden nicht zu vertreten hat.

Sublimit für Bearbeitungsschäden auf eigenem Betriebsgrundstück: 50.000 EUR (2-fach maximiert).
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Bearbeitungsschäden an solchen Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung oder zur Lohnveredelung befinden oder befunden haben.

Soweit die vorstehenden Einschlüsse auch Schäden durch Umwelteinwirkung umfassen, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung.

Besonderheiten für das Baugewerbe:

Auch bei offener Bauweise sind Haftungsansprüche wegen Schäden durch den Bau von Stollen, Tunneln und U-Bahnen ausgeschlossen.

Im Rahmen der Versicherungssumme des Vertrages steht für Dachdecker-, Dachabdeckungs- und Flachdachbau-Betriebe für Bearbeitungsschäden eine Versicherungssumme von 50.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf 150.000 EUR je Versicherungsjahr, zur Verfügung.

Beitragsberechnungsgrundlagen

Die Beitragsberechnungsgrundlagen beziehen sich auf die Methoden und Faktoren, die bei der Berechnung der Beiträge für eine Versicherung verwendet werden. Diese können unter anderem die Art der Versicherung, das Alter des Versicherten, das Einkommen, die Höhe des zu versichernden Betrags, das Ausmaß des Risikos und die Dauer der Versicherung berücksichtigen.

Die Beitragsberechnung kann auf verschiedene Arten erfolgen, je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsprodukt. In der Regel werden jedoch bei der Berechnung verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt, um den angemessenen Beitrag für die Versicherung zu bestimmen.

Es ist wichtig zu verstehen, wie die Beiträge berechnet werden, um sicherzustellen, dass man den angemessenen Beitrag zahlt und dass man ausreichend gegen das gewählte Risiko abgesichert ist. Wenn man Fragen zur Berechnung seiner Beiträge hat, kann man sich an den Kundenservice der Versicherungsgesellschaft wenden.

Zahl der tätigen Personen

Maßgebend ist die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Versicherungsjahres. Wir zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle anderen Personen, die regelmäßig oder vorübergehend für den versicherten Betrieb tätig sind, wie z. B. Aushilfen und Teilzeitkräfte, Büroangestellte, Auszubildende, ehrenamtliche usw. für Teilzeitbeschäftigte gilt die anteilige Berechnung.

Jahreslohn und Gehaltssumme

Maßgebend ist die Bruttojahreslohn und gehaltssumme des Versicherungsjahres, also alle Bezüge, die der Lohnsteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge. Ebenfalls zu berücksichtigen und somit zur Lohn und Gehaltssumme hinzuzurechnen ist ein angemessener Betrag für den Betriebsinhaber/Geschäftsführer. Der Beitrag wird je 1000 EUR Jahreslohn und gehaltssumme berechnet.

Jahresumsatzsumme

Maßgebend ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres, also alle Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen sowie aus dem Verkauf von Handelswaren und aus Nebengeschäften, soweit sie dem versicherten Risiko zuzurechnen sind. Die Mehrwertsteuer wird bei der Umsatzermittlung nicht berücksichtigt. Der Beitrag wird je 1000 EUR Jahresumsatz berechnet.

Was sind Be- und Entladeschäden?

Be- und Entladeschäden beziehen sich auf Schäden, die während des Be- und Entladens von Waren oder Gütern entstehen. Diese Schäden können durch unachtsame oder unvorsichtige Handhabung oder aufgrund von ungünstigen Bedingungen wie schlechtem Wetter oder mangelhafter Ausrüstung entstehen.

In vielen Fällen ist die Verantwortung für die Schäden bei den Parteien, die das Be- und Entladen durchführen, und es kann zu Ansprüchen für den Ersatz der Schäden kommen. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Transportversicherung und/oder Betriebshaftpflichtversicherung für diese Schäden aufkommt, sofern sie im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind.

Es ist wichtig, dass alle Parteien bei Be- und Entladeprozessen sorgfältig und vorsichtig vorgehen, um Schäden zu vermeiden. Außerdem sollte man sicherstellen, dass man ausreichend gegen solche Schäden versichert ist, um finanzielle Risiken abzudecken.

Hierbei handelt es sich um einen Einschluß, der standardmäßig in den Bedingungen der AXA Versicherung enthalten ist.

Was ist eine maximale Deckungssumme?

Die Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, der im Schadensfall von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen wird. Allerdings haften Unternehmen per Gesetz in unbegrenzter Höhe für verursachte Schäden. Da Versicherer nicht unbegrenzte Summen erstatten können, wird eine maximale Deckungssumme im Vorfeld festgelegt. Diese Summe wird speziell für jedes Unternehmen ausgerechnet und ist abhängig von der Branche und der Mitarbeiterzahl.

Deckungsumfang

Der Deckungsumfang bezieht sich auf die Leistungen und Schäden, die von einer Versicherung abgedeckt werden. Es ist wichtig zu verstehen, welche Risiken von einer bestimmten Versicherung abgedeckt werden, um sicherzustellen, dass man ausreichend gegen alle relevanten Risiken abgesichert ist.

Der Deckungsumfang kann je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsprodukt unterschiedlich sein. In einigen Fällen kann eine Versicherung bestimmte Schäden oder Risiken ausdrücklich ausschließen.

Es ist wichtig, den Deckungsumfang einer Versicherung sorgfältig zu prüfen, bevor man eine Versicherung abschließt. Dies kann helfen, unnötige Überraschungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass man ausreichend gegen alle relevanten Risiken abgesichert ist. Bei dieser Überprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite!

 

Doppelversicherung

Doppelversicherung bezieht sich auf eine Situation, in der ein Schaden bereits von einer anderen Versicherung abgedeckt ist, aber eine weitere Versicherung auch für den gleichen Schaden in Anspruch genommen werden kann. Dies führt dazu, dass der gleiche Schaden mehrfach ersetzt wird, was zu einer Überkompensation führt.

Doppelversicherung kann unbeabsichtigt oder absichtlich auftreten und kann zu Problemen führen, wenn es um die Regulierung von Ansprüchen geht. Daher ist es wichtig, sorgfältig zu überprüfen, welche Versicherungen bereits bestehen und welche Schäden bereits abgedeckt sind, bevor man eine neue Versicherung abschließt.

In manchen Fällen kann ein Versicherungsnehmer eine Absichtserklärung unterschreiben, um zu bestätigen, dass keine andere Versicherung für den gleichen Schaden besteht. Dies kann helfen, Doppelversicherungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ansprüche ordnungsgemäß reguliert werden.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung nicht zulässig. Bei Antragsaufnahme muß geprüft werden, ob ggfs eine andere Haftpflichtversicherung für das zu versichernde Risiko besteht.

Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter

 

Die Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter bezieht sich auf die Verantwortung eines Unternehmens für Schäden, die von einem ehemaligen Mitarbeiter verursacht werden, nachdem er das Unternehmen verlassen hat. In einigen Fällen kann ein Unternehmen für Schäden haftbar sein, die von einem ehemaligen Mitarbeiter verursacht werden, insbesondere wenn der Schaden im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit des Mitarbeiters steht.

Es ist wichtig, dass Unternehmen eine angemessene Haftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter abzusichern. Eine solche Versicherung kann auch den Rechtsstreit und die Regulierung von Ansprüchen erleichtern, die im Zusammenhang mit der Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter stehen.

Es ist auch wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass sie die rechtlichen Anforderungen an die Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter kennen und diese Anforderungen in ihre Geschäftspraktiken integrieren. Dies kann einschließen, dass das Unternehmen seine Mitarbeiter über die Haftpflicht ausgeschiedener Mitarbeiter informiert und sicherstellt, dass es angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden ergreift.

Hierbei handelt es sich um einen Einschluß, der standardmäßig in den AXA Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sind. Versicherungsschutz besteht wie folgt:

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedenen  ehemaligen – gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und der sonstigen Betriebsangehörigen aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
 

IT-Police

Für Online-Dienste, Internet-Provider, Telekommunikations- und Datennetzbetreiber sowie weitere IT-Dienstleister und Software-Entwickler ist möglicherweise Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung nicht weitreichend genug. In diesen Fällen kann über unseren Industrie Versicherung eine Haftpflicht-IT-Police als kombiniertes Produkt (Betriebshaftpflicht und spezielle Vermögensschafthaftpflicht ggf. mit erweiterter Produkthaftpflicht) abgeschlossen werden.

Leitungsschäden

Leitungsschäden sind Schäden an elektrischen Freileitungen, Oberleitungen, Zu- und Ableitungen, Gasleitung, Strom- und Erdleitungen jeglicher Art. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Bearbeitungsschäden. Diese Schäden sind auch ein Bestandteil in der Betriebshaftpflichtversicherung. Dort hat der Versicherungsnehmer eine besondere Verpflichtung sich bei der Bearbeitung eines Grundstückes oder einer Wand zu versichern, ob dort keine Leitungen verlaufen (dies kann über Pläne geschehen) um die Schadenverhütungspflicht einzuhalten.

Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden

Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden beziehen sich auf Schäden, die während des Mietzeitraums an den gemieteten Räumen oder dem Gebäude verursacht werden. Die Verantwortung für solche Schäden hängt von den Bedingungen des Mietvertrags und den geltenden Gesetzen ab.

In der Regel ist der Mieter verantwortlich für Schäden, die er oder seine Gäste während des Mietzeitraums verursachen. Dies kann Schäden an den Wänden, dem Boden, Möbeln, Einrichtungen und anderen Bestandteilen des gemieteten Raumes oder Gebäudes umfassen.

Es ist wichtig, dass Mieter eine angemessene Haftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit Mietsachschäden abzusichern. Diese Versicherung kann den Rechtsstreit und die Regulierung von Ansprüchen erleichtern, die im Zusammenhang mit Mietsachschäden stehen.

Vermieter sollten auch sicherstellen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit von Mietsachschäden zu verringern, z.B. durch die Überprüfung und Wartung von Gebäuden und Einrichtungen, die Schulung von Mietern in Bezug auf den Umgang mit gemieteten Räumen und Gebäuden und die Überwachung von Mietern, um sicherzustellen, dass sie die Bedingungen des Mietvertrags einhalten.

Hierbei handelt es sich um einen Einschluß, der standardmäßig in der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA enthalten ist. Dies gilt nicht für deren Einrichtung, für Produktionsanlagen und dgl. sowie für gemieteten Wohnraum und dessen Einrichtung.

Soweit andere Versicherungen bestehen (z. B. Gebäude- oder Privat-Haftpflichtversicherungen), wird Versicherungsschutz nur dann geboten, wenn und soweit der andere Versicherer für den entstandenen Schaden nicht einzutreten hat.

Nachhaftungsversicherung

Die Nachhaftungsversicherung ist eine Art Haftpflichtversicherung, die Unternehmen oder Einzelpersonen vor Ansprüchen schützt, die nach dem Ende ihrer Tätigkeit oder Geschäftstätigkeit erhoben werden.

Die Nachhaftungsversicherung kann beispielsweise für Architekten, Ingenieure, Berater oder für andere Berufe, die dauerhafte Wirkungen auf die Umwelt haben können, wichtig sein. Solche Ansprüche können sich aus Schäden, die aus einer fehlerhaften Planung, Konstruktion oder Beratung resultieren, ergeben.

Ein Unternehmen, das eine Nachhaftungsversicherung abgeschlossen hat, kann im Falle eines Ansprichs auf den Versicherungsschutz zurückgreifen, um die Kosten der Verteidigung und Regulierung von Ansprüchen abzudecken.

Die Nachhaftungsversicherung ist eine wichtige Form der Absicherung für Unternehmen, die langfristige Auswirkungen auf die Umwelt haben können, da sie ihnen einen Schutz vor möglichen Ansprüchen bietet, die erst Jahre nach dem Ende ihrer Tätigkeit oder Geschäftstätigkeit geltend gemacht werden können.

Die Nachhaftungsversicherung umfaßt nach Beendigung des Vertrages eintretende Versicherungsfälle, die durch eine betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt herbeigeführt wurden.

Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des bei Abschluss des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsschutzes, nämlich des nicht verbrauchten Teils der Versicherungssumme für das Versicherungsjahr, in dem das Versicherungsverhältnis endet.

Produkthaftpflichtversicherung

Direkte und indirekte Schäden, die durch das Produkt verursacht werden, werden von der Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Produkthaftpflichtversicherung ist nicht automatisch Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sach- und Vermögensschäden. Unternehmen, welche Hersteller sind, deren Produkte weiterverarbeitet, beigemischt oder verbaut werden, wird eine eigene Produkthaftpflichtversicherung empfohlen, Schäden welche durch Ihr Produkt entstehen abzudecken.

Schäden durch Kraftfahrzeuge

Verursacht ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit einen Schaden an einem Kundenfahrzeug, so greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte jedoch ein Verkehrsunfall mit einem Firmenwagen an einem Kundenfahrzeug entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schlüssel- und Codekarten-Verlust

Bei einem Schlüssel-oder Codekarten-Verlust greift die Betriebshaftpflichtversicherung und kommt für den entstandenen Schaden auf. Meist zieht ein Schlüsselverlust den Austausch von kompletten Schließanlagen innerhalb eines Unternehmens mit sich. Dies kann ohne passende Versicherung zu einer finanziellen Belastung des Unternehmens führen. Hierzu können noch Kosten aufgrund von Bewachungsmaßnahmen bis zum Austausch der Schließanlage kommen.

Subunternehmerrisiko

Entsteht durch das Handeln des Subunternehmers ein Schaden am Gesamtwerk, so muss der Subunternehmer für den Schaden aufkommen. In diesem Fall greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers, falls der Subunternehmer keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung hat und gleicht den Schaden finanziell aus.

Tätigkeitsschäden

Tätigkeitsschäden sind Schäden, die an einem fremden Eigentum entstehen, an dem im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit gearbeitet wird. Diese Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung verankert.

Versicherter Personenkreis

Alle Angehörigen eines Unternehmens sind in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert, unabhängig davon, ob sie einen Vertrag als Praktikant oder Vollzeit-Mitarbeiter haben.

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

In der Regel sind die Umweltschäden, die aus dem allgemeinen Risiko des versicherten Betriebes entstehen, durch die in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltene Umwelthaftpflicht-Basisversicherung abgesichert.

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung ist eine Versicherung für Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende gegen Schäden an der Umwelt. Sie leistet Schadensersatz, wenn es zur Schädigung von geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden kommt. Die Umweltschadenversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und kann bei Anforderung des Risikos noch erweitert werden.

Vermögensschäden

Bei Vermögensschäden werden zwischen echten und unechten Schäden unterschieden. Unechte Vermögensschäden sind die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Diese sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Echte Vermögensschäden entstehen dagegen nicht aus einem Personen- oder Sachschaden. Echte Vermögensschäden sind auch Bestandteil von einer

Vorsorgeversicherung

Um einer Unterversicherung vorzubeugen, beinhalten Versicherungsverträge in der Regel eine Vorsorgedeckung. Sie beschreibt die jährliche prozentuale Anhebung der Versicherungssumme, damit Neuanschaffungen während der Vertragsdauer mitversichert sind.

Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gliedert sich in der Regel in mehrere Teile, die nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden können. Je nach den Wünschen und dem Bedarf des Unternehmens werden so ganz individuelle Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Kosten hängen unter anderem von dem Risiko des Geschäfts, der Lage des Betriebes, den gewünschten Leistungen und von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Ein einheitlicher Beitrag kann somit nicht festgelegt werden. Aus diesen Gründen ist ein individueller Vergleich und eine anschließende Beratung zu empfehlen.

Warum lohnt sich der Wechsel in einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der unternehmerischen Existenz. Es ist wichtig diese regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen und eventuell hinzukommende oder weggefallene Risiken neu zu beurteilen und daraufhin die Betriebshaftpflichtversicherung anzupassen. Ein Wechsel kann sich auch aus finanzieller Sicht lohen, da veraltete Verträge oft den aktuellen Prämien durch Dynamiken oder falschem Versicherungsschutz negativ gegenüberstehen. Außerdem bietet Ihnen unser Team einen hervorragenden Service und hält Sie mit wichtigen Informationen für Ihre Branche auf dem Laufenden.

Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten eines Wechsels, achten darauf, dass Kündigungsristen eingehalten werden und achten darauf, dass ein reibungsloser Versicherungswechsel erfolgt.

Sie können jederzeit von uns Duplikate Ihrer Versicherungspolice und Versicherungsbestätigungen für Auftraggeber erhalten.

Was zeichnet die AXA Betriebshaftpflicht aus?

Der AXA-Konzern kann seit 1839 auf ein fundiertes Wissen in der Versicherungsbranche zurückgreifen. Im 19. Jahrhundert wurde die Colonia Versicherung gegründet und trat 1997 nach der Übernahme der UAP durch die AXA Gruppe einem der größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen weltweit bei. Außer unseren jahrelangen Erfahrungen bieten wir unseren Kunden folgende Leistungen nach einem Vertragsabschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung an: Wir prüfen, ob Sie tatsächlich für den entstandenen Schaden haften, leisten Schadensersatz bei begründeten Forderungen Dritter, wehren unbegründete Forderungen Dritter ab und bieten Ihnen individuell gestaltbare Deckungssummen und Selbstbeteiligungen an. Durch unsere Plan 360 Grad Rundumberatung erhalten Sie eine individuelle Risikobeurteilung für Ihr Unternehmen. Wir versichern Sie nicht nur, wir begleiten Sie. Zu unseren Leistungen gehören u.a., dass wir jährliche Risikobeurteilungen gemeinsam festlegen. Hat sich bei Ihnen im Betrieb, durch eine Änderung im Angebot, ein neues Risiko ergeben werden wir gemeinsam dieses beurteilen und gegebenenfalls die Betriebshaftpflichtversicherung daraufhin anpassen.

Für wen ist die AXA Betriebshaftpflicht zu empfehlen?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes gewerbetreibende Unternehmen existenziell wichtig. Die Gesetzeslage in Deutschland ist so geregelt, dass der Unternehmer für sämtliche Schäden haftet, die durch seine unternehmerische Tätigkeit verursacht werden. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob Schäden an Personen, an Sachen oder dem Vermögen von anderen Personen entstehen. Betriebshaftpflichtversicherungen werden für Handwerker, Freiberufler, Gewerbetreibende und Industriebetriebe in verschiedenen Größen angeboten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird für jedes Unternehmen individuell zugeschnitten.

Wer ist in der AXA Betriebshaftpflicht mitversichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert das Unternehmen und alle seine Mitarbeiter (Angestellte, Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten,…) im Betrieb und auf fremden Grundstücken bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter ab. Zusätzlich sind Subunternehmen in einem möglichen Schadensfall ebenfalls abgesichert. (hier empfehlen wir trotzdem unseren Versicherten sich bei dem Subunternehmer zu erkundigen ob und wo er eine Betriebshaftpflichtversicherung hat!)

Welche Schäden deckt die AXA Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Je nach Abschluss und Branche unterscheiden sich die abgedeckten Schäden innerhalb der einzelnen Betriebshaftpflichtversicherungen. Generell ist das Unternehmen und die Mitarbeiter im Betrieb und auf fremden Grundstücken bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden versichert. In den Branchen Handwerk, Handel und Dienstleister werden beispielsweise Bearbeitungsschäden und das Schlüsselverlustrisiko abgesichert. Zusätzlich ist die Absicherung der Umwelthaftpflicht integriert. Jedes Unternehmen hat seinen eigenen Bedarf und Wünsche, sodass jede Betriebshaftpflichtversicherung speziell auf jede Branche abgestimmt wird.

Was bedeutet „pauschale Versicherungssumme“?

Die pauschale Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Die Deckungssumme ist ein Höchstbetrag, der bei einem Schadensanspruch von der Versicherung gezahlt wird. In den häufigsten Fällen wird für die verschiedenen Schadensarten wie Sach-, Vermögens- und Personenschäden eine getrennte Deckungssumme vereinbart, anders bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung.

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